Betreff
Sicherheit neu gedacht (Kriminalpräventiver Rat, Kommunaler Ordnungsdienst)
Vorlage
2018/2565
Aktenzeichen
300-sch
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates zum 01.03.2019.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept für die Schaffung eines Kommunalen Ordnungsdienstes zu erarbeiten und dem Rat bis zum 01.03.2019 vorzulegen.

 

 

gezeichnet:

                               In Vertretung       In Vertretung          In Vertretung          In Vertretung

Richrath               Märtens                Lünenbach            Adomat                   Deppe

 

Begründung:

 

I.       Einleitung

 

Die Belange der öffentlichen Sicherheit und Ordnung haben in den letzten Jahren stark an Bedeutung gewonnen. Dies ist nicht nur anhand der medialen Berichterstattung und den zahlreichen politischen Anträgen erkennbar, sondern auch an den vielen Eingaben der Bürgerinnen und Bürger beim Fachbereich Recht und Ordnung. Zudem konzentriert sich die Polizei nunmehr verstärkt auf die Terrorabwehr. Anders als in der Vergangenheit ist sie daher nicht mehr in der Lage, im Rahmen ihrer Eilfallkompetenz teilweise kommunale Aufgaben, wie z. B. die Bekämpfung von Lärmbelästigungen, zu erledigen. Die Erwartungen aller Akteure an das Ordnungsamt sind in den letzten Jahren deutlich angestiegen.

 

Auf diese Herausforderungen hat die Verwaltung in einem ersten Schritt mit einer Neuorganisation des Fachbereichs Recht und Ordnung zum 01.01.2018 reagiert. Durch die Gründung einer eigenen Abteilung wurde die Ordnungsverwaltung organisatorisch aufgewertet. Zudem wurden durch die Integration der Bereiche Verkehrsüberwachung und Koordination von Großveranstaltungen in den Fachbereich Recht und Ordnung Zuständigkeitsprobleme beseitigt, Verfahrensabläufe vereinfacht und Entscheidungswege verkürzt. Weitere organisatorische Optimierungen sind derzeit in der Vorbereitung.

 

II.      Derzeitige Antragslage

 

Momentan sind zwei politische Anträge und eine politische Anfrage anhängig, die sich mit den Themen „Kommunale Sicherheit“, „Kriminalpräventiver Rat“ sowie der „Umorganisation des Fachbereichs Recht und Ordnung“ beschäftigen. Hierbei handelt es sich um den Antrag der CDU-Fraktion (Kommunale Sicherheit neu gedacht - Projekte und Ideen) vom 10.07.2018, Nr. 2018/2363, den Antrag der SPD-Fraktion (Kommunale Sicherheit neu gedacht - Projekte und Ideen) vom 17.10.2018, Nr. 2018/2538, sowie die Anfrage der FDP-Ratsgruppe (Neuaufstellung des Ordnungsbereichs der Stadt Leverkusen) vom 25.06.2018 (Anfrage siehe Anlage).

 

III.    Vorschlag zum weiteren Vorgehen/Lösungsansätze

 

Die Verwaltung nimmt die in den beiden Anträgen geäußerten Anregungen auf und empfiehlt das folgende Vorgehen:

 

1.  Kriminalpräventiver Rat (KPR)

 

In seiner Sitzung am 18.12.2017 beschloss der Rat die Einrichtung einer Projektgruppe zur Einführung eines „Kriminalpräventiven Rates“.

 

Diese Projektgruppe bewertete die Struktur der Kriminalpräventiven Räte in anderen Städten und untersuchte, ob eine Übertragung auf die Stadt Leverkusen sinnvoll ist. Zudem wurden Erkundigungen bei anderen Städten eingeholt.

 

Im Ergebnis ist festzuhalten, dass die Gremien, Ausschüsse etc. wie es sie bei den Kriminalpräventiven Räten in anderen Städten gibt, in Leverkusen bereits seit Jahren existieren. Dieses funktionstüchtige System sollte daher grundsätzlich beibehalten werden.

 

Um zusätzlich das Fachwissen und die Erfahrung von Politik, Verbänden, Kirchen etc. zu nutzen, sahen die Projektgruppenmitglieder die Möglichkeit, einen KPR zu gründen, der gegenüber dem Fachbereich Recht und Ordnung, dem Finanz- und Rechtsausschuss sowie den anderen Gremien Empfehlungen aussprechen kann. Im Rahmen seiner Möglichkeiten wird der Kriminalpräventive Rat neben der primären auch die sekundäre und tertiäre Kriminalprävention betreiben.

 

Der KPR soll zum 01.03.2019 eingerichtet werden und nach 12 Monaten einen Erfahrungsbericht für die Politik fertigen. Den Vorsitz soll der Beigeordnete für Finanzen, Recht und Ordnung, Herr Stadtdirektor Märtens, übernehmen.

 

Für den Fall, dass sich die Arbeit des KPR bewährt und dieser dauerhaft eingerichtet werden soll, hat die Praxis in anderen Kommunen gezeigt, dass ein KPR nur dann effektiv arbeiten kann, wenn seine Sitzungen von einer Geschäftsstelle vorbereitet werden, die Geschäftsstelle die Beschlüsse an die zuständigen Stellen weiterleitet sowie einen zentralen Ansprechpartner für den KPR darstellt. Die Verwaltung schlägt vor, diese Geschäftsstelle zunächst durch die Leitung des Fachbereichs Recht und Ordnung wahrzunehmen. Nach einem Jahr erfolgt auch hier eine Evaluation.

 

2.  Kommunaler Ordnungsdienst (KOD)

 

Seit dem Jahr 2008 beauftragt die Stadt verschiedene private Sicherheitsdienste mit Streifengängen im Stadtgebiet. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Si-cherheitsdienstes handelt es sich um Privatpersonen, die - anders als städtisches Personal – nicht mit Hoheitsrechten ausgestattet sind. In der Praxis führt das zu Problemen bei der Wahrnehmung von Hoheitsrechten.

 

Schon der damalige Polizeipräsident, Jürgen Mathies, hat - u. a. aus diesem Grund – in seiner Rede vor dem Stadtrat am 02.05.2016 für die Schaffung eines KOD geworben. Auch der Vergleich mit anderen Städten zeigt, dass hier in Leverkusen Handlungsbedarf besteht. Zahlreiche Städte verfügen bereits seit Jahren über einen KOD oder gründen diesen gerade (z. B. Mönchengladbach, Bergisch Gladbach). Einen sich um die allgemeine öffentliche Sicherheit und Ordnung kümmernden Außendienst besitzt der Fachbereich Recht und Ordnung nicht. Bisher wurden für punktuelle Einzelaktionen lediglich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Innendiensts auf freiwilliger Basis mobilisiert.

 

Wie unter I. bereits dargestellt, ist es der Polizei nicht mehr möglich, im Rahmen ihrer Eilfallkompetenz kommunale Aufgaben zusätzlich zu erledigen (z. B. Lärmbeschwerden). Gleichzeitig ist das Bedürfnis der Bürgerinnen und Bürger nach zeitnaher Erledigung ihrer ordnungsrechtlichen Eingaben stark gewachsen. Dem stehen Störer entgegen, denen nur mit der Ausübung von Hoheitsrechten begegnet werden kann.

 

Vor diesem Hintergrund wird die Verwaltung beauftragt, ein Konzept für die Schaffung eines KOD zu erstellen und dieses dem Rat bis zum 01.03.2019 vorzulegen. Hierbei wird u. a. das Ziel verfolgt, die Ordnungspartnerschaft zwischen der Polizei und der Stadt zu intensivieren.

 

IV.  Fazit

 

Abschließend ist festzuhalten, dass die hochwertigen Rechtsgüter der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zukünftig noch mehr an Bedeutung gewinnen werden. Hierauf sollte sich die Stadt Leverkusen vorbereiten.

 

Zwei wichtige Schritte wären die Einführung des KPR, der Impulse geben kann, wo ordnungsrechtlicher Handlungsbedarf besteht sowie die Schaffung eines KOD, der sich um die Beseitigung der ordnungswidrigen Zustände kümmert.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/Fachbereich/Telefon: Herr Dr. Michael Rudersdorf/ FB 30/0214-406-30 00

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Je nach Entwicklung des Kriminalpräventiven Rates ist mit Personalkosten für eine mögliche Geschäftsstelle des Kriminalpräventiven Rates sowie Kosten für die Durchführung der Sitzungen und Umsetzung der Beschlüsse zu rechnen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2018/xxx:

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

 

 

Begründung der besonderen Dringlichkeit:

 

Die notwendige interne Abstimmung konnte erst jetzt zum Abschluss gebracht werden, daher wird die Vorlage erst jetzt vorgelegt. Da diese Vorlage in Zusammenhang mit den laufenden Anträgen Nrn. 2018/2363 und 2018/2538 steht, sollte sie in diesem Turnus mit behandelt werden.

 

 

 

Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:

 

Entsprechend § 19 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss sowie den Bürger- und Umweltausschuss am 08.11.2018 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.