Betreff
Gründung der "WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH" als Tochtergesellschaft der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH
Vorlage
2018/2577
Aktenzeichen
201-01-18-th
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt die Gründung der „WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen Service GmbH“ (Service GmbH) als Tochtergesellschaft der WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen GmbH (WGL) möglichst zum 01.01.2019.

 

Die Gesellschaftsgründung erfolgt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages (Anlage).

 

2. Der Oberbürgermeister wird beauftragt, alle in Verbindung mit der Gründung der Tochtergesellschaft erforderlichen Regelungen zu treffen bzw. Handlungen vorzunehmen, insbesondere

- das Anzeigeverfahren nach § 115 (1) GO NRW einzuleiten und

- die erforderliche notarielle Beurkundung zu veranlassen.

 

3. Soweit eventuell formelle Änderungen der Verträge, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.

 

4. Der Rat bestellt

 

4.1. nach § 113 (2) GO NRW i. V. m. § 9 (1) des Gesellschaftsvertrages der Service GmbH als Mitglieder in die Gesellschafterversammlung:

 

a)     Ratsherrn Rüdiger Scholz,

 

b)     Herrn StD Markus Märtens.

 

Als Mitglied Ziffer b) kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.

 

4.2. nach § 113 (2) GO NRW i. V. m. § 9 (1) des Gesellschaftsvertrages der Service GmbH als stellvertretende Mitglieder in die Gesellschafterversammlung:

 

a)     Herrn Marco Bellgardt,

 

b)     Herrn Bernd Hibst.

 

Als stellvertretendes Mitglied Ziffer b) kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.

 

5. Nach Beschlussfassung zu 4. erteilt der Rat der Stadt Leverkusen den Mitgliedern in der Gesellschafterversammlung Weisung, Herrn Wolfgang Mues als Geschäftsführer der Service GmbH zu bestellen.

 

 

gezeichnet:

                                                                  In Vertretung

Richrath                                                   Märtens

Begründung:

 

1. Gründung der Tochtergesellschaft

 

Die WGL beabsichtigt die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH. Die WGL soll 100 % der Anteile an der neu zu gründenden Gesellschaft halten. Der Zweck der neu zu gründenden Gesellschaft soll in der Durchführung des Wärmemessdienstes einschließlich Erstellung der verbrauchsabhängigen Heizkosten- und Wasserabrechnungen sowie der Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern

 

  • für die Objekte der WGL,
  • für die nach Gesetz über Wohnungseigentum (WEG) verwalteten Objekte
  • und für die treuhänderisch verwalteten Objekte liegen.

 

Diese Leistungen werden bisher von externen Dienstleistern für die WGL erbracht.

 

Die Vorteile einer Tochtergesellschaft zur Durchführung der o. g. Dienstleistungen stellen sich wie folgt dar:

 

1.         Die kontinuierlich steigenden Abrechnungskosten der privatwirtschaftlichen Unternehmen könnten im Interesse der Mieter in Zukunft zumindest konstant gehalten werden und damit zur Sicherung bezahlbarer Mieten beitragen.

 

2.         Die Leistungen zwischen den Gesellschaften WGL und Service GmbH unterliegen als nicht steuerbare Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer.

 

3.         Der Leistungsnachweis durch die Service GmbH gewährleistet eine saubere Abrechnung in Form von Rechnungsbelegen, die für die Erstellung von Betriebs- und Heizkostenabrechnungen herangezogen werden.

 

4.         Verbesserung in der Transparenz der Abrechnungen für den Mieter.

 

5.         Der kommunale Einfluss auf die Gesellschaft und die Kontrolle der Gesell-schaftstätigkeit wird im Gesellschaftsvertrag sichergestellt.

 

 

2. Gesellschaftsvertrag

 

Die Service GmbH wird in der Rechtsform einer GmbH gegründet. Das Stammkapital der GmbH beträgt 25.000,00 €. Alleinige Gesellschafterin ist die WGL.

 

Die Gründung der Gesellschaft erfolgt auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages (Anlage). Öffentlicher Zweck ist die Unterstützung einer sicheren und sozial verantwortlichen Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung.

 

Gemäß §§ 5 und 9 des Gesellschaftsvertrages hat die Gesellschaft eine Geschäftsführung und eine Gesellschafterversammlung, die jeweils personenidentisch mit der Besetzung der Organe bei der Alleingesellschafterin sind.

 

3. Finanzierung

 

Da die Kosten der Dienstleistung auf die Mieter umgelegt werden, sind die Risiken des Geschäftszwecks überschaubar. Einzig in der mittelfristigen Ablösung der bisherigen Dienstleister ist ein erhöhter finanzieller Aufwand notwendig, der eine Fremd- oder Eigenfinanzierung erforderlich macht.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau Thielen/FB Finanzen/406 - 2043

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Um die in der Vorlage dargestellten Vorteile möglichst zeitnah generieren zu können, ist die Gründung der Gesellschaft möglichst zum 01.01.2019 beabsichtigt.