Beschlussentwurf:
1. Der Rat der Stadt
Leverkusen beschließt die Gründung der „WGL Wohnungsgesellschaft Leverkusen
Service GmbH“ (Service GmbH) als Tochtergesellschaft der WGL Wohnungsgesellschaft
Leverkusen GmbH (WGL) möglichst zum 01.01.2019.
Die Gesellschaftsgründung
erfolgt auf der Grundlage des beigefügten Entwurfs des Gesellschaftsvertrages
(Anlage).
2. Der
Oberbürgermeister wird beauftragt, alle in Verbindung mit der Gründung der Tochtergesellschaft
erforderlichen Regelungen zu treffen bzw.
Handlungen vorzunehmen, insbesondere
- das
Anzeigeverfahren nach § 115 (1) GO
NRW einzuleiten und
- die
erforderliche notarielle Beurkundung zu veranlassen.
3. Soweit eventuell formelle Änderungen der
Verträge, die den materiellen Gehalt nicht berühren, erforderlich sind, wird
der Oberbürgermeister ermächtigt, diese vorzunehmen.
4. Der Rat bestellt
4.1. nach § 113
(2) GO NRW i. V. m. § 9
(1) des Gesellschaftsvertrages
der Service GmbH als Mitglieder
in die Gesellschafterversammlung:
a) Ratsherrn Rüdiger Scholz,
b) Herrn StD Markus
Märtens.
Als Mitglied Ziffer b) kommt nur der Oberbürgermeister oder die/der von
ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.
4.2. nach § 113
(2) GO NRW i. V. m. § 9 (1) des Gesellschaftsvertrages der Service GmbH als stellvertretende
Mitglieder in die Gesellschafterversammlung:
a) Herrn Marco
Bellgardt,
b)
Herrn
Bernd Hibst.
Als stellvertretendes Mitglied Ziffer b) kommt nur der Oberbürgermeister
oder die/der von ihm vorgeschlagene Bedienstete in Betracht.
5. Nach
Beschlussfassung zu 4. erteilt der Rat der Stadt Leverkusen den Mitgliedern in
der Gesellschafterversammlung Weisung, Herrn Wolfgang Mues als
Geschäftsführer der Service GmbH zu bestellen.
gezeichnet:
In
Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
1. Gründung der
Tochtergesellschaft
Die WGL beabsichtigt
die Gründung einer Tochtergesellschaft in der Rechtsform der GmbH. Die WGL soll
100 % der Anteile an der neu zu gründenden Gesellschaft halten. Der Zweck
der neu zu gründenden Gesellschaft soll in der Durchführung des Wärmemessdienstes
einschließlich Erstellung der verbrauchsabhängigen Heizkosten- und
Wasserabrechnungen sowie der Installation und Wartung von Rauchwarnmeldern
- für die Objekte der WGL,
- für die nach Gesetz über Wohnungseigentum (WEG) verwalteten
Objekte
- und für die treuhänderisch verwalteten Objekte liegen.
Diese Leistungen
werden bisher von externen Dienstleistern für die WGL erbracht.
Die Vorteile einer
Tochtergesellschaft zur Durchführung der o. g. Dienstleistungen stellen
sich wie folgt dar:
1. Die
kontinuierlich steigenden Abrechnungskosten der privatwirtschaftlichen Unternehmen
könnten im Interesse der Mieter in Zukunft zumindest konstant gehalten werden
und damit zur Sicherung bezahlbarer Mieten beitragen.
2. Die
Leistungen zwischen den Gesellschaften WGL und Service GmbH unterliegen als
nicht steuerbare Innenumsätze nicht der Umsatzsteuer.
3. Der
Leistungsnachweis durch die Service GmbH gewährleistet eine saubere Abrechnung
in Form von Rechnungsbelegen, die für die Erstellung von Betriebs- und
Heizkostenabrechnungen herangezogen werden.
4. Verbesserung in der Transparenz der
Abrechnungen für den Mieter.
5. Der
kommunale Einfluss auf die Gesellschaft und die Kontrolle der
Gesell-schaftstätigkeit wird im Gesellschaftsvertrag sichergestellt.
2. Gesellschaftsvertrag
Die Service GmbH wird in der Rechtsform einer
GmbH gegründet. Das Stammkapital
der GmbH beträgt 25.000,00 €.
Alleinige Gesellschafterin ist die WGL.
Die Gründung der
Gesellschaft erfolgt auf der Grundlage des beigefügten Gesellschaftsvertrages
(Anlage). Öffentlicher Zweck ist die Unterstützung einer sicheren und sozial
verantwortlichen Wohnungsversorgung der breiten Schichten der Bevölkerung.
Gemäß §§ 5 und 9 des Gesellschaftsvertrages
hat die Gesellschaft eine Geschäftsführung und eine Gesellschafterversammlung,
die jeweils personenidentisch mit der Besetzung der Organe bei der
Alleingesellschafterin sind.
3. Finanzierung
Da die Kosten der
Dienstleistung auf die Mieter umgelegt werden, sind die Risiken des
Geschäftszwecks überschaubar. Einzig in der mittelfristigen Ablösung der
bisherigen Dienstleister ist ein erhöhter finanzieller Aufwand notwendig, der
eine Fremd- oder Eigenfinanzierung erforderlich macht.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in/Fachbereich/Telefon: Frau Thielen/FB Finanzen/406 - 2043
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Um die in der Vorlage dargestellten Vorteile
möglichst zeitnah generieren zu können, ist die Gründung der Gesellschaft
möglichst zum 01.01.2019 beabsichtigt.