Betreff
Baustandards zur Barrierefreiheit
Vorlage
2018/2593
Aktenzeichen
651-do
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen nimmt die vorgelegten Baustandards zur Barrierefreiheit des Fachbereichs Gebäudewirtschaft zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Mit den vorgelegten Baustandards zur Barrierefreiheit soll ein Regelwerk für Bau bzw. Umbau von städtischen Gebäuden eingeführt werden, bei denen Barrierefreiheit hergestellt werden muss. Die Baustandards sollen sowohl Mitarbeitenden des Fachbereichs Gebäudewirtschaft als auch externen Planerinnen und Planern als Orientierungshilfe dienen. Die Planungssicherheit soll erhöht werden, Fehler sollen vermieden werden. Die Baustandards sind laufend fortzuschreiben, um Erfahrungen, neue Erkenntnisse und neue gesetzliche Vorgaben einfließen zu lassen.

 

Im Rahmen des Beschlusses der Kultusministerkonferenz zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006 sowie der Einführung und Fortschreibung des Behindertengleichstellungsgesetzes ist es erforderlich, die Barrierefreiheit in allen öffentlichen (Neu-)Bauten in erforderlichem Umfang umzusetzen.

 

Barrierefreiheit

Barrierefreiheit bedeutet, dass die bauliche Umwelt so gestaltet wird, dass sie auch von Menschen mit Beeinträchtigungen ohne zusätzliche Hilfen genutzt und wahrgenommen werden kann.

 

Die Umsetzung der Barrierefreiheit wird in diversen Gesetzen, Normen und Richtlinien geregelt, die im Bereich Bauen bei der Stadt Leverkusen bereits angewendet werden. Die hierfür geltenden DIN-Normen und Gesetze geben zum Teil jedoch nur Ziele vor, lassen die Ausführung hierzu aber offen. Daher bestand die Notwendigkeit, im Rahmen von Baustandards die bestehenden Regelungen zusammenzufassen und zu konkretisieren. Dies auch vor dem Hintergrund, dass dabei unterschiedliche Anforderungen sowohl zwischen Barrierefreiheit und Standardnutzung als auch Anforderungen der einzelnen Fachabteilungen (u. a. zu Bau- und Bewirtschaftungskosten, Robustheit, Nutzerkreis) in Einklang gebracht werden mussten.

 

Bau-, Qualitäts- und Ausstattungsstandards (BQA) gibt es bereits für Leverkusener Schulen und Kitas, diese umfassen aber nicht die Barrierefreiheit. Die Baustandards zur Barrierefreiheit sind daher als Ergänzung zu den BQA´s zu sehen, sie beziehen sich auf alle städtischen Gebäude.

 

Die Standards zur Barrierefreiheit wurden mit dem Beirat für Menschen mit Behinderung  abgestimmt.

 

Die neue Landesbauordnung NRW (ab 01.01.2019 in Kraft) enthält erstmals sehr umfassende Festlegungen zur Barrierefreiheit. Von daher ist es sinnvoll, dass die vorgelegten Baustandards ebenfalls zeitnah in Kraft treten.