Betreff
Festsetzung der Straßenreinigungsgebühren 2019
Vorlage
2018/2595
Aktenzeichen
TBL-694-Ra
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 13.11.2018 in anliegender Form beschlossene Satzung zur 11. Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen, Anstalt des öffentlichen Rechts (TBL), zur Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Leverkusen vom 13.12.2007 zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den Technischen Betrieben der Stadt Leverkusen AöR (TBL) gemäß § 114a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass von Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114a Abs. 7 Satz 4 GO NRW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen der vom Verwaltungsrat der TBL am 13.11.2018 einstimmig gefasste Beschluss mit anliegender Vorlage zur Kenntnis gegeben