Betreff
Festsetzung der Fäkalschlammentsorgungsgebühren 2019
Vorlage
2018/2597
Aktenzeichen
TBL-694-Ra
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am 13.11.2018 in anliegender Form einstimmig beschlossene Satzung zur 9. Änderung der Gebührensatzung der TBL über die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen vom 11.12.2008 zur Kenntnis.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114a Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.

 

Beim Erlass von Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114a Abs. 7 Satz 4 GO NRW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen der vom Verwaltungsrat der TBL am 13.11.2018 einstimmig gefasste Beschluss mit anliegender Vorlage zur Kenntnis gegeben.