Kenntnisnahme:
Der Rat der Stadt Leverkusen nimmt die vom
Verwaltungsrat der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) am
13.11.2018 in anliegender Form einstimmig beschlossene Satzung zur 9. Änderung
der Gebührensatzung der TBL über die Entsorgung von
Grundstücksentwässerungsanlagen vom 11.12.2008 zur Kenntnis.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Die Stadt Leverkusen hat den TBL gemäß § 114a
Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
Verbindung mit § 2 Abs. 8 der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des
öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ das Recht auf
Erlass von eigenen Satzungen eingeräumt.
Beim Erlass von Satzungen unterliegt der Verwaltungsrat der TBL jedoch gemäß § 114a Abs. 7 Satz 4 GO NRW dem Weisungsrecht des Rates der Stadt Leverkusen. Zur Ausübung dieses Weisungsrechtes wird dem Rat der Stadt Leverkusen der vom Verwaltungsrat der TBL am 13.11.2018 einstimmig gefasste Beschluss mit anliegender Vorlage zur Kenntnis gegeben.