Betreff
Lärmaktionsplan gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz
Vorlage
0062/2009
Aktenzeichen
322-12-07-2-ki
Art
Beschlussvorlage

Beschlussentwurf:

 

1. Der vorgelegte Entwurf zur Offenlage des Lärmaktionsplanes wird zur Kenntnis genommen.

2. Der weiteren Vorgehensweise wird zugestimmt.


3. Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I - III nehmen den Lärmaktionsplan im Wege der Anhörung zur Kenntnis.

 

 
gezeichnet:

Stein

Begründung:

 

I           Problemstellung/Sachverhalt

1          Gesetzliche Grundlage

Nachdem im Rahmen der Umsetzung der EG-Umgebungslärmrichtlinie – Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm – in der ersten Stufe die überregionalen Hauptverkehrsstraßen (Bundes- und Landesstraßen mit mehr als 6 Mio. Kfz/Jahr) und Haupteisenbahnstrecken über 60.000 Züge/Jahr vom Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz Nordrhein-Westfalen (LANUV) bzw. durch das Eisenbahn-Bundesamt (EBA) kartiert worden sind, ist nun gemäß § 47d Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) und RdErl. d. Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) vom 7.2.2008 von der Stadt Leverkusen ein entsprechender Lärmaktionsplan (LAP) zu erstellen.

Es liegt allerdings im Ermessen der Kommune, durch welche Maßnahmen sie dem Lärmproblem begegnen will.

Die EG-Umgebungslärmrichtlinie enthält – anders als die Luftqualitätsrahmenrichtli­nie – keine Grenzwerte, die verbindlich einzuhalten sind. § 47 d Abs. 6 i. V. m. § 47 Abs. 6. regelt, dass im Lärmaktionsplan festgelegte Maßnahmen umzusetzen sind, die Festlegung entfaltet insoweit Bindungswirkung. § 47 d Abs. 6 BImSchG enthält keine selbstständige Rechtsgrundlage zur Anordnung von Lärmschutzmaßnahmen.

Die Umsetzung von Maßnahmen erfolgt auf der Grundlage bestehender Regelungen des deutschen Lärmschutzrechts. Daraus ergibt sich, dass Maßnahmen nur in den Lärmaktionsplan aufgenommen werden können, wenn das Einvernehmen mit der für die Umsetzung der Maßnahmen zuständigen Behörde vorliegt.

2          Vorgehensweise in Leverkusen

Parallel zu den vorliegenden Lärmkartierungen von LANUV und EBA wurde von der Stadt Leverkusen ein schalltechn. Gutachten zur Lärmaktionsplanung vergeben. Dies liegt seit Juli 2009 vor. Auf Grundlage dieses Gutachtens (Lärmaktionsplan, Teile 1 und 2, April 2009/Juli 2009, deBAKOM GmbH) und den vorliegenden Kartierungen des Landes/EBA ist nun von der Stadt Leverkusen ein LAP zu erarbeiten.

Dieser besteht im Falle von Leverkusen für den Bereich öffentlicher Straßenverkehr aus 5 und für die Lärmquellenart öffentlicher Schienenverkehr aus 8 so genannten „Teilaktionsplänen“:

 

Planbezeichnung

Lärmquelle/Ortslage

Lärmart

Leverkusen-2008-1

B 232/Opladen

Straßenverkehr

Leverkusen-2008-2

BAB A 3/Küppersteg, Manfort

Straßenverkehr

Leverkusen-2008-3

B 8/Küppersteg

Straßenverkehr

Leverkusen-2008-4

BAB A 1/Küppersteg

Straßenverkehr

Leverkusen-2008-5

L 290/Manfort

Straßenverkehr

Leverkusen-2008-6

2730 (2324)/Opladen

Schienenverkehr

Leverkusen-2008-7

2650, 2670/Bürrig

Schienenverkehr

Leverkusen-2008-8

2730/Küppersteg

Schienenverkehr

Leverkusen-2008-9

2730/Manfort

Schienenverkehr

Leverkusen-2008-10

2730/Manfort

Schienenverkehr

Leverkusen-2008-11

2650, 2670/Wiesdorf-Ost

Schienenverkehr

Leverkusen-2008-12

2650, 2670/Wiesdorf-West

Schienenverkehr

Leverkusen-2008-13

2730/Quettingen

Schienenverkehr

 

Anmerkung:

Die Teilaktionspläne werden an dieser Stelle nur tabellarisch aufgeführt. Detailinformationen zu den einzelnen Teilgebieten entnehmen Sie bitte den in der Anlage beigefügten Maßnahmenkatalogen Straßen- und Schienenverkehr.

3          Projektbegleitende Arbeitsgruppe „Lärmaktionsplanung“

Alle betroffenen Fachämter der Stadt Leverkusen wurden in einer projektbegleitenden Arbeitsgruppe eingebunden. Hier wurden die Arbeitsergebnisse regelmäßig vorgestellt und diskutiert. Somit wurde gewährleistet, dass eine stadtweit abgestimmte einheitliche Datenbasis aufgebaut wird und die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung Eingang in die Stadt- und Verkehrsplanung finden können. Die Ergebnisse der Umgebungslärmkartierung sollen in das stadtweite Umweltinformationssystem integriert werden.

II          Beschlusslage

04.11.2008 Beschluss VV: Zustimmung durch den Verwaltungsvorstand zur weiteren Vorgehensweise beim Vorhaben „Lärmaktionsplan“

22.01.2009 Beschluss BU: Zustimmung durch den Ausschuss für Bürger und Umwelt zur weiteren Vorgehensweise und zur Erstellung eines Lärmaktionsplans – „Aufstellungsbeschluss“ (Vorlage Nr. BU 37/16. TA), die drei Bezirksvertretungen haben die in der Vorlage dargestellte Verfahrensweise im Wege der Anhörung zur Kenntnis genommen.

III         Beteiligte

Intern: AK Lärmaktionsplanung Leverkusen mit Vertretern der Fachbereiche Umwelt, Straßenverkehr, Stadtplanung und Bauaufsicht, Kataster und Vermessung, Gebäudewirtschaft, Tiefbau, Statistikstelle, TBL und Medizinischer Dienst

Extern: Gutachter (Dr. Knauß, deBAKOM GmbH), Landesumweltamt (LANUV), Bezirksregierung Köln (Dez. 53), Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV)

IV        Weiteres Vorgehen

1) Der hier vorgelegte Entwurf zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung soll in den drei Bezirksvertretungen vorgestellt werden.

2) Dieser Entwurf ist dann mit den Trägern öffentlicher Belange und den Baulastträgern abzustimmen.

3) Parallel hat eine Öffentlichkeitsbeteiligung zu erfolgen, in der den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt die Möglichkeit gegeben wird, eigene Vorschläge/Maßnahmen einzubringen.

4) Das Verfahren zur Öffentlichkeitsbeteiligung soll folgendermaßen durchgeführt werden:

- durch Pressebekanntmachung, öffentl. Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Leverkusen,

- durch Auslegung und Einsichtnahme des Entwurfs während der allgemeinen Bürozeiten im Fachbereich Umwelt,

- durch Veröffentlichung des Entwurfs im Internet.

5) Nach Auswertung und Abwägung der Stellungnahmen ist der Aktionsplan dann entsprechend zu überarbeiten, erneut in die politischen Gremien einzubringen und vom Rat zu beschließen.

6) Der beschlossene Plan ist dann der Öffentlichkeit bekannt zu geben.

 

Finanzielle Auswirkungen:


Für die Weiterführung der Pflichtaufgabe ist für das Haushaltsjahr 2010 ein Haushaltsansatz in Höhe von 5.000 € eingeplant.

Für die Umsetzung des Lärmaktionsplanes Stufe II werden entsprechende Mittelsansätze im Rahmen der jeweiligen Haushaltsplanberatungen beantragt.


Hinweis

Die schalltechnischen Gutachten "Lärmaktionsplan, Teil 1, deBAKOM GmbH, April 2009 und Lärmaktionsplan, Teil 2, deBAKOM GmbH, Juli 2009" können nach vorheriger Terminvereinbarung beim FB Umwelt (Quettinger Str. 220) eingesehen werden.

Weiterhin sind die schalltechn. Gutachten auch im städtischen Netzwerk unter:

P:\Publikationen\32\ProjektgruppeLärm\LAP\Gutachten

abrufbar.

Hier finden Sie auch den Entwurf zur Träger- und Öffentlichkeitsbeteiligung unter:

P:\Publikationen\32\ProjektgruppeLärm\LAP\1. Entwurf