Beschlussentwurf:
1. Die Ergebnisse des Stärken-Schwächen-Profils (Punkt 3 des Zwischenberichtes) werden zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, das Szenario „Verkehrswende“ (Punkt 5 des Zwischenberichtes) im Rahmen des Mobilitätskonzeptes weiter zu bearbeiten.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die stadtweiten Ziele einer zukunftsfähigen Mobilitätsentwicklung (Punkt 6 des Zwischenberichtes) weiter zu bearbeiten und geeignete Maßnahmen für das Leverkusener Stadtgebiet zu entwickeln.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Deppe
Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke:
Entsprechend § 19 Abs. 1 i. V. m. § 3 Abs. 4 a) der Geschäftsordnung für den Rat der Stadt Leverkusen, seine Ausschüsse und die Bezirksvertretungen ist durch den Bürger- und Umweltausschuss am 24.01.2019 zu entscheiden, ob die verspätet zugegangene Vorlage auf die Tagesordnung genommen wird.
Begründung:
Die Stadt
Leverkusen mit rd. 166.000 Einwohnern und eng verflochten in der Metropolregion
Rheinland wird in den kommenden Jahren weiter wachsen. Dadurch werden auch die
Anforderungen an die größtenteils bereits heute stark ausgelastete Verkehrsinfrastruktur
steigen. Zukünftige Herausforderungen können - auch unter Berücksichtigung der
Ansprüche einer alternden Gesellschaft und dem Beitrag zur Energiewende - nicht
mit dem bisherigen Verkehrsangebot beantwortet werden. Vielmehr werden neue Ansätze
und Lösungen benötigt, um eine zukunftsfähige, bedarfsgerechte und nachhaltige
Verkehrsinfrastruktur zu garantieren.
Die Organisation
der privaten und öffentlichen Mobilität muss dabei einer Vielzahl an Aufgaben
gerecht werden, denn Mobilität ist vielseitig. Das Mobilitätsgeschehen spielt
sich nicht nur auf den Straßen ab, sondern auch auf Gehwegen, Radwegen, Schienenstrecken
oder auf den Plätzen der Stadt sowie über die Stadtgrenzen hinaus (Pendlerverkehre).
Mobilität bedeutet auch die Betrachtung aller Bevölkerungs- und Altersgruppen.
Daher gehören zur Mobilität auch die Barrierefreiheit, die Qualitäten des
öffentlichen Raumes, die Verkehrssicherheit oder die Möglichkeit, je nach
Bedürfnis unterschiedliche Verkehrsmittel nutzen zu können. Neue Mobilitätsformen,
wie CarSharing oder Elektromobilität und die Vernetzung der Verkehrsmittel,
sind bereits aktuelle Themen, die Eingang in die Planungsstrategien finden
müssen.
Gleichzeitig sind
auch die negativen Effekte heutiger Mobilität in Leverkusen zu betrachten. Dazu
gehören zum Beispiel, welche Flächen stelle ich den einzelnen Verkehrsarten zur
Verfügung, Probleme bei Lärm und Luftschadstoffe und der Bedarf nach Klimaschutz.
Die vielfältigen
Aufgaben und Herausforderungen der aktuellen und zukünftigen Mobilität
erfordern ein zukunftsfähiges und integriertes Mobilitätskonzept. Dieses soll
insbesondere einer bedarfsgerechten, bezahlbaren und nachhaltigen
Infrastrukturentwicklung und Mobilitätsversorgung dienen, um die Mobilität
sowohl auf die bereits heute bestehenden Herausforderungen als auch die der
kommenden Jahre auszurichten. Es sollen der Rahmen für die zukünftige
Mobilitätsentwicklung und -planung gesetzt und der Weg gewiesen werden, um die
notwendigen Veränderungen in Leverkusen einzuleiten.
Stärken-Schwächen-Profil
Im vorliegenden
ersten Zwischenbericht des Mobilitätskonzeptes 2030+ Leverkusen werden die
Stärken und Schwächen sowie Potenziale der Mobilität im Stadtgebiet
Leverkusen und Stadtgrenzen überschreitend untersucht. Darauf basierend werden
erste Handlungserfordernisse für die folgende Maßnahmenphase abgeleitet. Die
Hinweise, die Bürgerinnen und Bürger im September 2018 auf dem interaktiven
Stadtplan “Ideenmelder“ gegeben haben, befinden sich noch in der Auswertung und
werden die Analyse ergänzen. Im Grundsatz decken sie sich aber mit den
bisherigen Ergebnissen.
Szenarienbetrachtung
der Verkehrsentwicklung
Neben der Analyse
der Stärken und Schwächen sowie der Ableitung erster Handlungsfelder ist die
Frage zu beantworten, wie sich der Verkehr bis in das Jahr 2030 und darüber
hinaus in Leverkusen entwickeln wird. Welche Entwicklungen sind bezüglich der
Siedlungsentwicklung und der Bevölkerungsgröße zu erwarten? Wie werden sich
unter Berücksichtigung des gesellschaftlichen Wandels die
Mobilitätsgewohnheiten in den nächsten ca. 15 Jahren ändern?
Neben den zuvor
genannten eigenen Entwicklungen in Leverkusen spielen aber auch Faktoren eine
Rolle, die durch die Stadt nicht beeinflussbar sind:
-
Wird
sich der Trend zu mehr E-Bikes und Pedelecs weiter fortsetzen?
-
Welche
Entwicklung ist auf dem Automarkt bezüglich der E-Fahrzeuge zu
erwarten?
-
Wie
wird sich eine weitere Flexibilisierung der Arbeitszeit bzw. ein späterer Renteneintritt
auf die Verkehrsspitzen auswirken?
-
Wie
werden sich die Ziele des Klimaschutzes durch landes-, bundes- sowie EU-weite
Grenzwerte verändern?
Hierzu wurden drei
unterschiedliche Szenarien für eine Mobilitätsentwicklung der Stadt Leverkusen
entwickelt:
Ø
Szenario
„Energiewende und Digitalisierung“,
Ø
Szenario
„Umweltverbund und Mobilitätswende“,
Ø
Szenario
„Verkehrswende für Leverkusen“.
Das Szenario
„Energiewende und Digitalisierung“ zeigt die technische Entwicklung in Bezug
auf Antriebsformen und Vernetzung unterschiedlicher Mobilitätsbereiche. Im Szenario
„Umweltverbund und Mobilitätswende“ werden Auswirkungen aufgezeigt, die eine
Förderung des Rad- und Fußverkehrs sowie des ÖPNV hätte.
Das Szenario
„Verkehrswende für Leverkusen“ greift die beiden vorgenannten Szenarien auf und
kombiniert sie. Das heißt, es geht zum einen darum, den Umweltverbund durch
eine Angebotsplanung zu attraktivieren. Zum anderen setzt das Szenario der Verkehrswende
auf Maßnahmen zur verträglichen Abwicklung des motorisierten Individualverkehrs
(MIV), die auch kurzfristig dessen Emissionsausstoß reduzieren. Dazu gehört ein
Netz öffentlicher und privater Lademöglichkeiten für E-Fahrzeuge sowie ggf. Maßnahmen
eines umweltsensitiven Verkehrsmanagements.
Ziele des
Mobilitätskonzeptes 2030+
Die Ziele des
Mobilitätskonzeptes dienen zum einen als Orientierungsrahmen für das
integrierte Handlungskonzept und zum anderen als Bewertungsmaßstab für die kommenden
Maßnahmen. Sie sind auch Grundlage für die spätere Evaluation des Gesamtkonzeptes.
Die Ziele des Mobilitätskonzeptes sind somit die zentralen Leitlinien,
die den Rahmen für den gesamten Prozess des Mobilitätskonzeptes festlegen.
Das Leitziel des
Zielsystems „Stärkung der Stadt- und Lebensqualität in Leverkusen durch eine
vielfältige und zukunftsfähige Mobilitätsentwicklung“ fungiert als oberstes
Ziel des Mobilitätskonzeptes und ist mit Zielen anderer Konzepte der
Stadtentwicklung abgestimmt. Des Weiteren gliedert sich das Zielsystem in sechs
Oberziele (A - F), die wiederum durch jeweils vier Unterziele konkretisiert
werden (A1 - A4, B1 - B4 etc.).
Die sechs Oberziele
lauten wie folgt:
- Schaffung sicherer und attraktiver Mobilitätsoptionen für alle,
- Sicherung und Optimierung der Erreichbarkeit und Attraktivität der
Stadt
Leverkusen, - Reduzierung der Umweltbelastungen und verträgliche Gestaltung der
Kfz-Verkehre, - Förderung des Fuß- und Radverkehrs sowie des ÖPNV,
- Lebenswerte und hochwertige Gestaltung der Stadt- und Straßenräume,
- Vernetzung und Kommunikation im Verkehrssystem.
Das vorliegende Zielsystem wurde aus den Ergebnissen der Stärken-Schwächen-Analyse und den damit verbundenen Öffentlichkeitsveranstaltungen abgeleitet und in Zusammenarbeit mit dem projektbegleitenden Verwaltungsarbeitskreis sowie dem interfraktionellen Arbeitskreis am 04.10.2018 und abschließend am 09.01.2019 diskutiert und erstellt.
Im weiteren Verlauf
der Entwicklung des Mobilitätskonzeptes werden von der Verwaltung Maßnahmen zur
Erreichung der Ziele entwickelt und konkrete Indikatoren für die einzelnen
Ziele festgelegt, anhand derer auch die spätere Maßnahmenevaluation erfolgt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Dez.
V, Herr Syring, 406 - 8858
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Zwischenbericht zum
Mobilitätskonzept 2030+ für Leverkusen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Neben den Planungskosten für Gutachten und Konzepte wurden bislang Mittel für das Fahrradverleihsystem, für die Beschaffung von Dienstfahrrädern und für P&R-Anlagen zur Verfügung gestellt. Weitere Etatisierungen von Maßnahmen des Mobilitätskonzeptes erfolgen mit fortschreitender Planungstiefe.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u. a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
Begründung der besonderen Dringlichkeit:
Auf Wunsch der Politik wurde die Beratungsfolge der Vorlage um den Bürger- und Umweltausschuss sowie um die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III ergänzt. Ein Neudruck war erforderlich.