Betreff
Errichtung von Bildungsgängen im städt. Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung
Vorlage
2018/2625
Aktenzeichen
SG.1-dem
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Errichtung folgender Bildungsgänge im städt. Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung zum 01.08.2019 wird zugestimmt:

 

1.    „Fachkraft für Schutz und Sicherheit“ als Fachklasse des dualen Systems nach Anlage A 2 der APO-BK (3-jährig),

 

2.    „Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ als Fachklasse des dualen Systems nach Anlage A 2 der APO-BK (2-jährig),

 

3.    Fachoberschulklasse 12 B nach Anlage C 3 der APO-BK (1-jährig).

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung beabsichtigt, ab dem Schuljahr 2019/2020 die dualen Bildungsgänge „Fachkraft und Servicekraft für Schutz und Sicherheit“ anzubieten. In den ersten beiden Jahren werden die Auszubildenden dieser Bildungsgänge gemeinsam unterrichtet.

 

Dieses Berufsbild hat in den letzten Jahren deutliche Zuwächse zu verzeichnen. Die Ausbildungszahlen steigen, da sich in der Vergangenheit in diesem Berufsfeld eine erhöhte Nachfrage nach qualifizierten Fachkräften gezeigt hat. In Zeiten des Strukturwandels von Produktion zur Dienstleistung ist ein regionales Ausbildungsangebot zukunftsfähig. Die Fachkräfte arbeiten in privaten Sicherheitsdiensten oder im öffentlichen Dienst. Dort übernehmen sie Aufgaben wie Personen-, Werks- oder Objektschutz. Darüber hinaus können sie in Notruf- und Serviceleitstellen arbeiten und im Revier- und Streifendienst eingesetzt werden.

 

Zwar existiert ein entsprechendes Angebot am Hans-Böckler-Berufskolleg in Köln - Deutz; die entsprechenden Auswirkungen hieraus werden seitens der Bezirksregierung geprüft. Grundvoraussetzung der Erweiterung des Bildungsangebotes ist die positive Entscheidung der Bezirksregierung.

 

Nach hiesigen Erkundigungen bei den Leverkusener Ausbildungsbetrieben gibt es ein großes Interesse. Es betrifft vor allem Betriebe, die neu in die Ausbildung einsteigen wollen, insoweit kann eine „Abwanderung“ verneint werden. Vielmehr wird der Ausbildungsmarkt durch das neue Angebot stimuliert und neue, zusätzliche Ausbildungsverträge können geschlossen werden.

 

Die Auszubildenden und Unternehmen haben die Wahl zwischen einem 2- oder 3-jährigen Ausbildungsgang. Dies ist bei vielen Ausbildungsgängen üblich.

 

Das Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung verfügt jeweils über die personellen Ressourcen sowie über die erforderlichen Fachräume, um einen ordnungsgemäßen Unterricht zu gewährleisten. Nur für den ersten Durchgang des berufsbezogenen Fachs „Rechtsvorschriften und deeskalierendes Handeln“ ist der Unterricht durch eine externe Fachkraft im Stundenumfang von 4 Wochenstunden notwendig, kann aber nach der Einarbeitung von Fachkolleginnen und -kollegen der Schule übernommen werden.

 

Die erforderlichen Unterrichts- und Fachräume sind vorhanden, da in den letzten beiden Jahren ein Rückgang im gesamten System von 4 Vollzeitklassen (rd. 100 Schülerinnen und Schüler) zu verzeichnen war.

 

Bei der Fachoberschulklasse 12 B handelt sich um einen Bildungsgang für Schülerinnen und Schüler, die bereits eine mindestens zweijährige Berufsausbildung absolviert haben oder eine vierjährige Berufspraxis nachweisen können. Die FOS 12 B stellt ein gutes Angebot für alle Schülerinnen und Schüler dar, die sich noch nach ihrer Ausbildung einen höheren Schulabschluss zur Erreichung noch weiterer Anschlussmöglichkeiten, wie zum Beispiel der Aufnahme eines Fachhochschulstudiums, wünschen. Die Umfrage bei den Schülerinnen und Schülern hat ein großes Interesse gezeigt, da viele Schülerinnen und Schüler erst in der Ausbildung den Wert des Abschlusses einer Fachhochschulreife (FHR) erkennen.

 

Bereits seit dem Schuljahr 2014/2015 wurde der zweijährige Bildungsgang Fachoberschule 11/12 eingerichtet, der mit der vollen Fachhochschulreife abschließt. Dieser Bildungsgang war langfristig zweizügig geplant. Anders als prognostiziert ist die Nachfrage nach diesem zweijährigen Modell inzwischen sehr gering, sodass in diesem Schuljahr keine Unterstufe mehr eingerichtet werden konnte. Schülerinnen und Schüler waren
augenscheinlich mit der Doppelbelastung von Praktikum und Schule überlastet. Die Bestehensquote lag unter dem Schnitt des Bildungsgangs Höhere Handelsschule. Es ist zu vermuten, dass dieser Bildungsgang auslaufen wird.

 

In der Stadt Leverkusen gibt es kein weiteres Berufskolleg, das diesen Bildungsgang FOS 12 B im Fachbereich Wirtschaft und Verwaltung anbietet.

 

Die Lehrkräfte und Räume (inkl. PC-Räume) stehen in ausreichendem Maß zur Verfügung, da mit dem Auslaufen der FOS 11/12 zu rechnen ist. Da derzeit insgesamt leicht rückläufige Schülerzahlen zu verzeichnen sind, ist die Schaffung eines neuen Angebotes in der Region sinnvoll, zumal hiermit dem Bedürfnis der Wirtschaft nach gut ausgebildeten Fachkräften nachgekommen wird.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Maus / FB 40 / 406 - 4001

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Errichtung von Bildungsgängen im städt. Berufskolleg für Wirtschaft und Verwaltung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]