Betreff
Festlegung von zukünftigen Zügigkeiten Grundschulen Schlebusch
- Grundsatzbeschluss
Vorlage
2018/2646
Aktenzeichen
SG.1-Hö
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Es wird beschlossen, dass die KGS In der Wasserkuhl zukünftig als 3-zügige Grundschule geführt wird. Ein entsprechendes (Ausbau-)Konzept soll von der Verwaltung erarbeitet werden.

 

2. Es wird beschlossen, dass die GGS Morsbroicher Straße zukünftig als 3-zügige Grundschule geführt wird. Ein entsprechendes (Ausbau-)Konzept soll von der Verwaltung erarbeitet werden.

 

3. Es wird beschlossen, dass die KGS Gezelin-Schule zukünftig weiterhin als 2-zügige Grundschule geführt wird. Ein Konzept zur Sanierung des Bestandsgebäudes soll von der Verwaltung erarbeitet werden.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Adomat

 

Begründung:

 

Gem. § 81 Abs. 1 SchulG NRW beschließt der Schulträger u. a. über die Änderung einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, nach Maßgabe der Schulentwicklungsplanung. Als Änderung ist auch der Aus- und Abbau einer Schule zu verstehen, also auch die Festlegung der Zügigkeiten.

 

Die Anmeldesituation an den Grundschulen in Schlebusch ist regelmäßig sehr angespannt. Seit Abschaffung der Schuleinzugsbezirke können die Eltern frei wählen, an welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden. Im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene Grundschule der gewünschten Schulart.

 

Perspektivisch ist von einem leichten Anstieg der Schülerzahlen auszugehen. Aus diesem Grund wird ein genereller Ausbau der Schulplätze notwendig und ist vor allem im Einzugsbereich Schlebusch besonders wichtig. Ziel ist dabei, dauerhafte und zukunftsorientierte Lösungen zu schaffen und ebenfalls für jedes Kind einen OGS-Platz zu gewährleisten, um damit auch den angekündigten Rechtsanspruch erfüllen zu können.

 

zu 1. KGS In der Wasserkuhl

 

Für die KGS In der Wasserkuhl werden im Zuge der kontinuierlich gestiegenen OGS-Teilnehmerzahl die Errichtung eines Erweiterungsbaus sowie der Ausbau der Mensa unabdingbar. Die Küche und insbesondere auch der Essbereich sind deutlich unterdimensioniert. Zudem fehlt es an Verwaltungsräumen und Lagerfläche. Es ist dringend ein Ersatz für den abgängigen Containerbau zu schaffen.

 

Die KGS In der Wasserkuhl wird derzeit als 2-zügige katholische Grundschule geführt. 220 Kinder werden in der Schule unterrichtet. Davon befinden sich 186 Kinder in der OGS-Betreuung (Stichtag 15.10.18). Zum Schuljahr 2018/2019 konnten aufgrund von hohen Anmeldezahlen 3 Eingangsklassen gebildet werden. Hinzu kommt, dass im Einzugsbereich der Schule neue Baugebiete entstehen, wodurch ein Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten ist. Beispielhaft seien hier die Baugebiete „Fester Weg“, „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ und „Meckhofer Feld - Berliner Straße“ sowie „Steinbüchel - Fettehenne“ genannt, durch welche von zusätzlichen Grundschülerinnen und Grundschülern auszugehen ist.

 

Ein Ausbau der KGS In der Wasserkuhl zu einer 3-zügigen Grundschule ist daher notwendig. Die Verwaltung wird ein entsprechendes Konzept zum Ausbau der Schule erarbeiten.

 

zu 2. GGS Morsbroicher Straße

 

An der GGS Morsbroicher Straße besteht Bedarf an zusätzlichen Differenzierungs-/
Mehrzweckräumen sowie an OGS-Gruppenräumen oder alternativ größeren Differenzierungsflächen. Des Weiteren ist die Ausgabeküche für die Anzahl der OGS-Kinder deutlich zu klein und muss dringend erweitert werden. Ebenfalls muss der Speiseraum vergrößert werden. Das Lehrerzimmer ist zu klein dimensioniert und bietet nicht ausreichend Platz für alle Lehrkräfte und sonstige pädagogische Fachkräfte an der Schule.

 

Mit Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW, das den Auftrag zur Inklusion gemäß den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen umsetzt, ist die allgemeine Schule ein Regelförderort von Menschen mit Behinderungen. Die GGS Morsbroicher Straße ist als Grundschule des Gemeinsamen Lernens festgelegt. Die Schule ist für diese Anforderung für Schüler und Personal entsprechend auszustatten. Weitere Differenzierungsräume sind Grundvoraussetzung für die Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf.

 

Die GGS Morsbroicher Straße wird derzeit als 2-zügige Grundschule geführt. 242 Schülerinnen und Schüler werden an der Grundschule unterrichtet. Hiervon besuchen 205 Kinder die OGS (Stichtag 15.10.18). An der GGS Morsbroicher Straße besteht seit einigen Jahren immer ein Anmeldeüberhang, sodass Kinder im Aufnahmeverfahren abgelehnt werden müssen. Aus räumlicher Sicht besteht keine Möglichkeit, eine dritte Eingangsklasse zu bilden. Hinzu kommt, dass an den benachbarten Schlebuscher Grundschulen (GGS Waldschule, KGS Gezelin-Schule) ebenfalls regelmäßig Anmeldeüberhänge bestehen, sodass auch dort keine Ausweichmöglichkeiten bestehen.

 

Aufgrund des prognostizierten Anstiegs der Schülerzahlen und aufgrund des jährlichen Anmeldeüberhanges an der Schule besteht der Bedarf, die Schule zu einer 3-zügigen Grundschule auszubauen. Die Verwaltung wird ein entsprechendes Ausbaukonzept erarbeiten.

 

zu 3. KGS Gezelin-Schule

 

Die KGS Gezelin-Schule wird derzeit als 2-zügige katholische Grundschule geführt. 217 Kinder werden in der Schule unterrichtet, wovon 165 die OGS besuchen (Stichtag 15.10.18). In seiner Sitzung am 01.10.2018 hat der Rat der Stadt Leverkusen beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept zum Erhalt der Gezelin-Schule erstellen soll (Antrag Nr. 2018/2483). Es ist daher eine Sanierung des Bestandsgebäudes geplant. Ein entsprechendes Konzept ist von der Verwaltung zu erarbeiten. Die KGS Gezelin-Schule soll zukünftig weiterhin als 2-zügige Grundschule geführt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Maus / FB 40 / 4000

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]