- Grundsatzbeschluss
Beschlussentwurf:
1.
Es wird beschlossen, dass die KGS In der Wasserkuhl zukünftig als 3-zügige
Grundschule geführt wird. Ein entsprechendes (Ausbau-)Konzept soll von der
Verwaltung erarbeitet werden.
2.
Es wird beschlossen, dass die GGS Morsbroicher Straße zukünftig als 3-zügige
Grundschule geführt wird. Ein entsprechendes (Ausbau-)Konzept soll von der
Verwaltung erarbeitet werden.
3. Es wird beschlossen, dass die KGS Gezelin-Schule zukünftig weiterhin als 2-zügige Grundschule geführt wird. Ein Konzept zur Sanierung des Bestandsgebäudes soll von der Verwaltung erarbeitet werden.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Gem.
§ 81 Abs. 1 SchulG NRW beschließt der Schulträger u. a. über die Änderung
einer Schule, für die das Land nicht Schulträger ist, nach Maßgabe der
Schulentwicklungsplanung. Als Änderung ist auch der Aus- und Abbau einer Schule
zu verstehen, also auch die Festlegung der Zügigkeiten.
Die
Anmeldesituation an den Grundschulen in Schlebusch ist regelmäßig sehr angespannt.
Seit Abschaffung der Schuleinzugsbezirke können die Eltern frei wählen, an
welcher Grundschule sie ihr Kind anmelden. Im Rahmen der festgelegten Aufnahmekapazität
hat jedes Kind einen Anspruch auf Aufnahme in die seiner Wohnung nächstgelegene
Grundschule der gewünschten Schulart.
Perspektivisch
ist von einem leichten Anstieg der Schülerzahlen auszugehen. Aus diesem Grund
wird ein genereller Ausbau der Schulplätze notwendig und ist vor allem im
Einzugsbereich Schlebusch besonders wichtig. Ziel ist dabei, dauerhafte und
zukunftsorientierte Lösungen zu schaffen und ebenfalls für jedes Kind einen
OGS-Platz zu gewährleisten, um damit auch den angekündigten Rechtsanspruch
erfüllen zu können.
zu
1. KGS In der Wasserkuhl
Für
die KGS In der Wasserkuhl werden im Zuge der kontinuierlich gestiegenen
OGS-Teilnehmerzahl die Errichtung eines Erweiterungsbaus sowie der Ausbau der
Mensa unabdingbar. Die Küche und insbesondere auch der Essbereich sind deutlich
unterdimensioniert. Zudem fehlt es an Verwaltungsräumen und Lagerfläche. Es ist
dringend ein Ersatz für den abgängigen Containerbau zu schaffen.
Die
KGS In der Wasserkuhl wird derzeit als 2-zügige katholische Grundschule
geführt. 220 Kinder werden in der Schule unterrichtet. Davon befinden sich 186
Kinder in der OGS-Betreuung (Stichtag 15.10.18). Zum Schuljahr 2018/2019
konnten aufgrund von hohen Anmeldezahlen 3 Eingangsklassen gebildet werden. Hinzu
kommt, dass im Einzugsbereich der Schule neue Baugebiete entstehen, wodurch ein
Anstieg der Schülerzahlen zu erwarten ist. Beispielhaft seien hier die
Baugebiete „Fester Weg“, „Mathildenhof - östlich Bohofsweg“ und „Meckhofer Feld
- Berliner Straße“ sowie „Steinbüchel - Fettehenne“ genannt, durch welche von
zusätzlichen Grundschülerinnen und Grundschülern auszugehen ist.
Ein
Ausbau der KGS In der Wasserkuhl zu einer 3-zügigen Grundschule ist daher notwendig.
Die Verwaltung wird ein entsprechendes Konzept zum Ausbau der Schule erarbeiten.
zu
2. GGS Morsbroicher Straße
An
der GGS Morsbroicher Straße besteht Bedarf an zusätzlichen Differenzierungs-/
Mehrzweckräumen sowie an OGS-Gruppenräumen oder alternativ größeren Differenzierungsflächen.
Des Weiteren ist die Ausgabeküche für die Anzahl der OGS-Kinder deutlich zu
klein und muss dringend erweitert werden. Ebenfalls muss der Speiseraum vergrößert
werden. Das Lehrerzimmer ist zu klein dimensioniert und bietet nicht ausreichend
Platz für alle Lehrkräfte und sonstige pädagogische Fachkräfte an der Schule.
Mit
Inkrafttreten des 9. Schulrechtsänderungsgesetzes NRW, das den Auftrag zur Inklusion
gemäß den Anforderungen der UN-Behindertenrechtskonvention in den Schulen
umsetzt, ist die allgemeine Schule ein Regelförderort von Menschen mit
Behinderungen. Die GGS Morsbroicher Straße ist als Grundschule des Gemeinsamen
Lernens festgelegt. Die Schule ist für diese Anforderung für Schüler und
Personal entsprechend auszustatten. Weitere Differenzierungsräume sind
Grundvoraussetzung für die Inklusion von Kindern mit sonderpädagogischem
Förderbedarf.
Die
GGS Morsbroicher Straße wird derzeit als 2-zügige Grundschule geführt. 242 Schülerinnen
und Schüler werden an der Grundschule unterrichtet. Hiervon besuchen 205 Kinder
die OGS (Stichtag 15.10.18). An der GGS Morsbroicher Straße besteht seit einigen
Jahren immer ein Anmeldeüberhang, sodass Kinder im Aufnahmeverfahren abgelehnt
werden müssen. Aus räumlicher Sicht besteht keine Möglichkeit, eine dritte Eingangsklasse
zu bilden. Hinzu kommt, dass an den benachbarten Schlebuscher Grundschulen (GGS
Waldschule, KGS Gezelin-Schule) ebenfalls regelmäßig Anmeldeüberhänge bestehen,
sodass auch dort keine Ausweichmöglichkeiten bestehen.
Aufgrund
des prognostizierten Anstiegs der Schülerzahlen und aufgrund des jährlichen
Anmeldeüberhanges an der Schule besteht der Bedarf, die Schule zu einer
3-zügigen Grundschule auszubauen. Die Verwaltung wird ein entsprechendes
Ausbaukonzept erarbeiten.
zu
3. KGS Gezelin-Schule
Die
KGS Gezelin-Schule wird derzeit als 2-zügige katholische Grundschule geführt.
217 Kinder werden in der Schule unterrichtet, wovon 165 die OGS besuchen
(Stichtag 15.10.18). In seiner Sitzung am 01.10.2018 hat der Rat der Stadt
Leverkusen beschlossen, dass die Verwaltung ein Konzept zum Erhalt der Gezelin-Schule
erstellen soll (Antrag Nr. 2018/2483). Es ist daher eine Sanierung des
Bestandsgebäudes geplant. Ein entsprechendes Konzept ist von der Verwaltung zu
erarbeiten. Die KGS Gezelin-Schule soll zukünftig weiterhin als 2-zügige
Grundschule geführt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Maus / FB 40 / 4000
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle Auswirkungen
im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |