Beschlussentwurf:

 

1.    Das Grillen auf den drei bisherigen Testflächen im Stadtgebiet (siehe Punkt 2) wird dauerhaft erlaubt. Die diesbezügliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11.12.2008 (Anlage 5) wird beschlossen.

 

2.    Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu Punkt 1 legen die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III die folgenden Flächen der abgeschlossenen Testphase für ihren Stadtbezirk dauerhaft als öffentliche Grillflächen fest:

 

a) Stadtbezirk I: Die ausgewiesene Fläche in der Hitdorfer Laach (Anlage 1),

b) Stadtbezirk II: Die ausgewiesene Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße (Anlage 2),

c) Stadtbezirk III: Die ausgewiesene Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wilmersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher (Anlage 3).

 

Vorbehaltlich des Ratsbeschlusses zu Punkt 3 legt die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II die folgende weitere Fläche zunächst für eine Testphase des Grillens in ihrem Stadtbezirk fest:

 

d) Stadtbezirk II: Eine Fläche am Großen Silbersee, Liegewiese hinter dem Strandabschnitt (Anlage 4).

 

3.    Der Rat der Stadt Leverkusen stimmt der testweisen Ausweitung des Grillens in öffentlichen Anlagen auf ein viertes Gebiet (siehe Punkt 2 d): Großer Silbersee, Liegewiese hinter dem Strandabschnitt) bis 30.09.2020 zu.

 

Die Testphase wird insbesondere unter den Gesichtspunkten Vermüllung, Lärm und Vandalismus bis zum Ablauf der Frist evaluiert. Über eine dauerhafte Freigabe dieser Fläche ist anschließend separat zu entscheiden.

 

Die diesbezügliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen vom 11.12.2008 (Anlage 5) sowie die diesbezügliche Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz Leverkusener Seen vom 06.04.2004 (Anlage 6) wird beschlossen.

 

 

 

gezeichnet:

                                        In Vertretung            In Vertretung               In Vertretung

Richrath                         Märtens                     Lünenbach                 Deppe

Begründung:

 

I.   Ausgangssituation

 

Die Verwaltung wurde mit Ratsbeschlusses vom 26.09.2016 zum Bürgerantrag vom 25.05.2016 (Vorlage Nr. 2016/1155) beauftragt zu prüfen, wie das generelle Grillverbot im Stadtgebiet (§ 12 Abs. 1 der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen) eingegrenzt werden kann.

 

In der Ratssitzung vom 03.04.2017 wurde ein Testzeitraum von sechs Monaten (01.04.2017 bis 30.09.2017) für die Nutzung von drei Flächen - eine je Stadtbezirk - beschlossen (siehe Vorlage Nr. 2016/1467):

 

           Stadtbezirk I: ein Bereich in der Hitdorfer Laach,

           Stadtbezirk II: eine Fläche an den Wupperwiesen in der Nähe der Düsseldorfer Straße,

           Stadtbezirk III: eine Fläche nördlich des Ophovener Weihers zwischen der Wil-mersdorfer Straße und dem Ophovener Weiher,

 

Dieser Testzeitraum wurde durch den Beschluss des Rates vom 18.12.2017 zur Vorlage Nr. 2017/1930 um ein weiteres Jahr bis zum 30.09.2018 mit der Intention verlängert, dass eine Entfristung erfolgen kann, sofern sich diese Vorgehensweise nach Ablauf des Testzeitraumes bewährt. Anderenfalls sollte zum bisherigen ausschließlichen Verbot zurückzukehren sein.

 

II.  Fazit der Verwaltung

 

Die Testphase zur Einschränkung des Grillverbots auf den drei bisherigen Flächen im Stadtgebiet wird als erfolgreich beendet. Die Evaluationsberichte 2017 und 2018 werden zur Kenntnis gegeben (Anlagen 7 und 8).

 

Der Evaluationsbericht 2017 stand unter dem Vorbehalt, dass die Wetterlage im Sommer 2017 nur an wenigen Tagen das Grillen attraktiv machte. Die Möglichkeit zu grillen wurde von den Bürgerinnen und Bürgern durchweg gut angenommen. Die Grillflächen wurden rege genutzt und überwiegend sauber hinterlassen. Ein erhöhtes Beschwerdeaufkommen wurde im Querschnitt der Verwaltung nicht wahrgenommen. Daher kam die Verwaltung zu der Einschätzung, dass das Grillen in Leverkusen auf den ausgewiesenen Plätzen um eine weitere Testphase von einem Jahr bis September 2018 verlängert werden sollte.

In diesem Zusammenhang wird auf den Bürgerantrag Nr. 2017/1842 vom 31.08.2017 (Anlage 9) verwiesen, der sich für ein Grillverbot auf den Hitdorfer Rheinwiesen ausspricht und in der Sitzung des Rates vom 18.12.17 vertagt wurde, bis die in der Vorlage Nr. 2017/1930 aufgeführte Verlängerung der Testphase des Grillens in öffentlichen Anlagen evaluiert ist. Der Bürgerantrag wird der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I für ihre Sitzung am 04.02.2019 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Der Sommer 2018 war dagegen sehr heiß und trocken. Es gab zahlreiche Tage mit
idealem Grillwetter. Allerdings gab es auch einige Tage, an denen das Grillen aus Brandschutzgründen aufgrund Stufe 4 und höher nach dem Graslandbrandindex untersagt werden musste.

 

Grundsätzlich wurde das erlaubte Grillen vom überwiegenden Anteil der Bevölkerung positiv angenommen. Die Bürgerinnen und Bürger haben sich im Jahr 2017 sowie im Jahr 2018 überwiegend an die geltenden Regeln gehalten. Im Gegensatz zu 2017 wurden 2018 auch nur sehr wenige (fünf) Brandstellen der Grasnarbe festgestellt. Der
private Sicherheitsdienst hat regelmäßig, bei entsprechendem Wetter auch mehrfach täglich, Kontrollen durchgeführt. Insgesamt wurden nur wenige Verstöße gegen die Grillregeln in den erlaubten Bereichen festgestellt, die aber alle mit einer mündlichen Belehrung geregelt werden konnten. Weitaus mehr waren die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung jedoch mit illegalen Grillplätzen beschäftigt.

 

Die Anzahl der Beschwerden hielt sich in 2018 insgesamt in engen Grenzen. So wurden insgesamt nur drei schriftliche Beschwerden registriert. Zwei bezogen sich auf die Begleitumstände des Grillens (Lärm, Gestank und Verschmutzung) sowie die angeblich unzureichende Kontrolle durch den privaten Sicherheitsdienst und/oder den Fachbereich Recht und Ordnung. Eine Beschwerde wies auf die der lang anhaltenden Trockenheit geschuldete erhöhte Brandgefahr hin. Im Nachgang ist am 26.09.2018 ein ergänzendes Schreiben zu dem vorgenannten Bürgerantrag Nr. 2017/1842 eingegangen. Von zehn direkt an dem Grillgebiet anliegenden Häusern bewohnen die Beschwerdeführer fünf Häuser. Von den anderen Bewohnern sind keine negativen Resonanzen bekannt.

 

Eine weitere schriftliche Beschwerde (ebenfalls über Lärm, Gestank und Vermüllung, aber auch über Belästigungen durch Verrichtung der Notdurft) erfolgte über den Grillplatz am Ophovener Weiher. Für die nähere Erläuterung wird auf den Bürgerantrag Nr. 2019/2680 (Anlage 10) verwiesen, der ein Grillverbot auf der für die Testphase ausgewiesenen Fläche am Ophovener Weiher fordert. Der Bürgerantrag wird der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III für ihre Sitzung am 07.02.2019 zur Entscheidung vorgelegt.

 

Für die Opladener Wupperwiese wurde seitens der Verwaltung keine einzige schriftliche Eingabe registriert.

 

Vereinzelt kam es nach den Wochenenden zu telefonischen Beschwerden, welche meistens mit der Thematik Müll zu tun hatten und sich häufiger auf illegale Grillstellen in anderen Bereichen der Stadt bezogen. Allen Eingaben wurde zügig nachgegangen, wobei sich die meisten Müllbeschwerden bereits vor Inaugenscheinnahme durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Fachbereichs Recht und Ordnung sowie durch die AVEA GmbH & Co. KG (AVEA) erledigt hatten. Personen, die beim sogenannten
„wilden Grillen“ angetroffen wurden, erhielten durch die Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter des privaten Sicherheitsdienstes eine Belehrung und wurden über die offiziellen Grillplätze informiert.

 

Unter Berücksichtigung aller Umstände spricht mehr für eine Erlaubnis des Grillens an den drei bisherigen Testflächen als dagegen. Deshalb schlägt die Verwaltung vor, das Grillen auf den drei ausgewiesenen Flächen dauerhaft zu erlauben.

 

III. Erweiterung der ausgewiesenen Grillflächen um den Großen Silbersee

 

Aufgrund der Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II vom 04.09.2018
(Anlage 13) zu Grillplätzen am Silbersee hat die Verwaltung die bisherige Situation überprüft und eine potentielle Fläche zum Grillen definiert.

 

Im Hochsommer 2018 waren die Flächen rund um den Strandabschnitt stark von Badenden besucht. Besondere Vorkommnisse wurden nicht gemeldet. Die Behälter in der Nähe des Sandstrandes sind häufig überfüllt und Abfälle werden daneben gestellt.

In gleicher Weise stellt sich die Situation auf der gegenüberliegenden Halbinsel dar. Die sonstigen Behälter entlang der Wege rund um den Silbersee sind unauffällig, hier sind lediglich vereinzelt Mülltüten oder weggeworfene Gegenstände vorhanden. Das gesamte Müllaufkommen gestaltet sich insgesamt vergleichbar zu anderen Bademöglichkeiten oder Grünflächen im Stadtgebiet.

 

Die Häufigkeit der Leerung der Behältnisse wird durch den Fachbereich Stadtgrün festgelegt. Die AVEA leert in den Sommermonaten die Behälter am Silbersee dreimal pro Woche. Außerhalb dieser Zeiten, werden die Behälter wöchentlich geleert. Erstmalig wurde im Sommer 2018 in Abstimmung mit dem Fachbereich Stadtgrün ein 1.100-l-Behälter an der Liegefläche aufgestellt. Die Leerung erfolgt nach Bedarf. Nach „Schön-Wetter-Wochenenden“ wird jedoch grundsätzlich eine Leerung durchgeführt, auch wenn der Behälter nicht vollständig gefüllt ist.

 

Es bestehen keine Bedenken gegen eine Ausweitung des allgemein erlaubten Grillens auf einer Fläche am Silbersee im Testbetrieb, bei dem insbesondere das Müllaufkommen und die Lärmentwicklung beobachtet werden sollen. Dazu sollte eine Leerung der Mülltonnen täglich nach wetterbedingten Grillabenden durchgeführt werden. Zudem fallen Kosten für die Standplatzherrichtung und Behälterbeschaffung eines Spezialbehälters für Grillkohle bzw. Asche an.

 

Die Fläche soll sich auf die Wiese am Großen Silbersee, welche direkt an den dortigen Strandabschnitt anschließt, begrenzen. Hier haben die Bürgerinnen und Bürger den Vorteil, dass dort Baden, Grillen und der Ausblick auf ein Gewässer kombiniert sind. Dadurch erhofft sich die Verwaltung, eine attraktive Ausweichfläche für die drei bereits getesteten Gebiete im Stadtgebiet anzubieten und insbesondere eine Entlastung der Hitdorfer Grillfläche herbeizuführen. Durch den bereits erlaubten Badebetrieb sind bereits ausreichend Müllbehälter vor Ort vorhanden und es erfolgt daher auch eine engmaschige Leerung. Lediglich der private Sicherheitsdienst bestreift jetzt schon den Bereich des Großen Silbersees und insbesondere den Strandabschnitt verstärkt an sonnigen Tagen. Somit halten sich die zusätzlichen Kosten für Abfallentsorgung und für den Sicherheitsdienst in Grenzen. Daher wurden nur geringe zusätzliche Kostenanteile in die Kalkulation eingepflegt.

 

Aus den Erfahrungen der letzten zwei Jahre mit unterschiedlichen Wettervoraussetzungen wird vorgeschlagen, eine längere Testphase bis zum 30.09.2020 mit anschließender Evaluation festzulegen.

 

Die Ordnungsbehördliche Verordnung zur 3. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung auf den Straßen und in den Anlagen der Stadt Leverkusen sowie die Ordnungsbehördliche Verordnung zur 1. Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung zum Schutz Leverkusener Seen (§ 3 Abs. 2 Nr. 9) sind als Anlagen 5 und 6 beigefügt.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Schmidt / FB 30 / 406 - 3010.

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Grillerlaubnis auf vier ausgewiesenen Flächen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

300002050102

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

          Standplatzherrichtung und Behälterbeschaffung für den Silbersee (Spezialbehälter für Grillkohle bzw. Asche) ca. 5.500 €,

          Flächenreinigung, Behälterleerung/-tausch inkl. Transport zur Entsorgungsanlage ca. 30.000 €,

          zzgl. Kosten der entsorgten Abfälle von ca. drei Tonnen ca. 650 €.

          Wird eine durchschnittliche Kontrolldauer von zehn Minuten je Grillplatz unterstellt, ergeben sich Personalkosten von rund 2.550 €.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

          Flächenreinigung, Behälterleerung/-tausch inkl. Transport zur Entsorgungsanlage: ca. 30.000 €,

          zzgl. Kosten der entsorgten Abfälle von ca. drei Tonnen ca. 650 €.

          Personalkosten von rund 2.550 €.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund eines erhöhten Abstimmungsbedarfs kann die Vorlage erst zum Nachtragstermin eingebracht werden. Eine Entscheidung in diesem Turnus ist erforderlich, um die vorgesehenen Änderungen fristgemäß für die anstehende Grillsaison umzusetzen.