Beschlussentwurf:
Der Planung zweier Busspuren auf der nördlichen und südlichen Seite der Rathenaustraße zwischen Kreisverkehr Heinrich-von-Stephan-Straße und Am Stadtpark wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Deppe
Begründung:
Einleitung
In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 19.11.2018 wurde der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 12.10.2018, Nr. 2018/2533 „Busspur Rathenaustraße“, beschlossen und somit die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Busspur auf der Rathenaustraße vom Kreisverkehr bis zur Einmündung Am Stadtpark zu prüfen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen wurde in der Sitzung vom 16.04.2018 der Antrag der CDU-Fraktion „Offensive LEV 2030! Mobilitätswende, aber wie?“, Nr. 2018/2196, beschlossen. Der Punkt 2 des Antrags lautet:
„Die Verwaltung zeigt auf, auf welchen Straßen neue Busspuren eingerichtet werden können und welche Konsequenzen das jeweils hat (Wegfall von Parkplätzen, Einschränkung des Individualverkehrs etc.). Wichtig: Veränderungen sollten eine Verbesserung der Situation für Radfahrer beinhalten.“
Aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme, die sich u. a. durch Stauerscheinungen und erhöhte Lärm- und Abgasemissionen auszeichnen, wurde die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist auch die Attraktivierung und Förderung des ÖPNV in Leverkusen. Auch der Maßnahmenkatalog der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Luftreinhalteplanung sieht eine Förderung des ÖPNV vor (s. Vorlage Nr. 2017/1888).
Vorhandene Verkehrssituation und Straßenquerschnitt
Die Rathenaustraße
ist im städtischen Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft und ist eine
zentrale Ein- und Ausfallstraße in Richtung Bergisches Land. Die Verkehrsbelastung
beträgt gemäß einer Zählung von 2015 ca. 15.000 Fahrzeuge/Tag bei einem
Lkw-Anteil von ca. 4,5 %. Die Rathenaustraße wird von mehreren Buslinien
befahren. Im Kreuzungsbereich Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße wird der
Linksabbieger separat geführt. Im weiteren Verlauf der Rathenaustraße sind
keine Linksabbiegespuren vorhanden.
Im Bereich zwischen
Kreisverkehr Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße und
Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße besitzt die Fahrbahn der Rathenaustraße einen
Straßenquerschnitt von ca. 17,00 m, der sich in zwei Fahrbahnen von je
6,50 m Breite und einem Grünstreifen von ca. 4,00 m als
Fahrbahntrenner aufteilt. Auf der nördlichen Seite schließt sich ein
Grünstreifen von 3,40 m Breite sowie ein Radweg von 2,00 m Breite an.
Im Bereich der Doktorsburg schließt an die Fahrbahn ein ca. 3,00 - 3,50 m
breiter Bushaltestellenbereich für die Ersatzhaltestelle Doktorsburg (Fahrtrichtung
ZOB/Innenstadt) an.
Auf der südlichen Seite
der Rathenaustraße schließt an die Fahrbahn ein 2,00 m breiter Bushaltestellenbereich
für die Ersatzhaltestelle Doktorsburg (Fahrtrichtung stadtauswärts) an.
Im Bereich zwischen
Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am Stadtpark besitzt die Fahrbahn der
Rathenaustraße einen Straßenquerschnitt von 16,50 m (siehe Abb.1).
Der Straßenzug wird
auch hier durch einen Grünstreifen von 3,50 m getrennt, der zudem Standort
der vorhandenen Beleuchtungsmaste ist. Südlich des Fahrbahntrenners teilt sich
die 6,50 m breite Fahrbahn in einen markierten Parkstreifen von 2,00 m
Breite (ca. 18 Stellplätze) und einer übrigen Fahrbahn von 4,50 m auf.
Daran schließt ein Radweg von ca. 2,00 m Breite und ein Gehweg von ca.
3,50 m Breite an.
Nördlich des Fahrbahntrenners
teilt sich die 6,50 m breite Fahrbahn ebenfalls in einen markierten Parkstreifen
von 2,00 m Breite (ca. 13 Stellplätze) im Bereich der Realschule Am
Stadtpark und einer übrigen Fahrbahn von 4,50 m auf. Daran schließt ein
Radweg von ca. 2,00 m Breite und ein Gehweg von ca. 3,00 m Breite an.
Abb. 1: Vorhandener
Straßenquerschnitt im Abschnitt Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am
Stadtpark
Stellplatzangebot und - auslastung
Im südlich markierten
Parkstreifen ist das Parken für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis
E frei. Zudem ist das Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen werktags
für 2 Stunden möglich. Stichprobenhafte Erhebungen ergaben hier zu keinem
Zeitpunkt (07:00 - 18:00 Uhr) eine Vollauslastung. Die Auslastung betrug je
nach Tageszeit 50 - 70 %. 2/3 der beobachteten Fahrzeuge sind Fahrzeuge
mit Bewohnerparkausweis und nutzen den Parkstreifen als Langzeitparker
(> 8 Stunden).
Im nördlich markierten
Parkstreifen ist das Parken für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis
E frei. Zudem ist das Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen werktags
für 2 Stunden möglich. Stichprobenhafte Erhebungen ergaben auch hier zu keinem
Zeitpunkt (07:00 - 18:00 Uhr) eine Vollauslastung. Die Auslastung betrug je
nach Tageszeit 60 - 80 %. Die nördlichen Parkstände wurden meist von
Kurzzeitparkern (< 2 Stunden) genutzt. 1/3 der Fahrzeuge waren Langzeitparker
(> 8 Stunden).
Busspur
nördliche Seite
Auf der nördlichen
Seite wird vorgeschlagen, eine Busspur mit einer Breite von 3,25 m ab der
Feuerwehrzufahrt zur Realschule „Am Stadtpark“ bis zum Kreisverkehr einzurichten.
Die bestehende Bushaltestelle Doktorsburg wird in ihrer jetzigen Form (Haltestellenkap)
in die Busspur integriert.
Die vorhandenen
Stellplätze vor der Realschule „Am Stadtpark“ bleiben erhalten. Die vorhandene
Linksabbiegespur in Richtung Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße wird bei
Einrichtung einer Busspur auf der südlichen Seite eingezogen. Beobachtungen vor
Ort ergaben keine weitere Notwendigkeit einer separaten Linksabbiegespur. Die
vorhandenen Fahrbahnbreiten ermöglichen zudem weiterhin das Aufstellen von zwei
Linksabbiegern im Kreuzungsbereich, ohne dass der Geradeausverkehr beeinträchtigt
wird. Entlang der Rathenaustraße sind auch in den Kreuzungsbereichen keine
weiteren separaten Linksabbiegespuren vorhanden.
Die im Zuge der
Baumaßnahmen im Bereich des ZOB Wiesdorf eingerichtete Busspur vom Kreisverkehr
Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße in Richtung B8/Bushaltestelle Rathaus-Galerie,
welche aktuell als Baustellenmarkierung auf der Fahrbahn aufgebracht ist, hat
sich bewährt und soll aus Sicht der Verwaltung als Verlängerung der nördlichen
Busspur der Rathenaustraße dauerhaft eingerichtet werden. Die Busspur
gewährleistet den Bussen, unabhängig von der verkehrlichen Belastung auf der
Rathenaustraße bis zum Kreisverkehr Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße
vorzufahren. Der Individualverkehr wird nicht beeinträchtigt; der Radverkehr
ist von der Maßnahme nicht betroffen.
Busspur südliche
Seite
Auf der südlichen
Seite wird eine Busspur ab dem Kreisverkehr bis zur Kreuzung Am Stadtpark vorgesehen.
Im Abschnitt zwischen Kreisverkehr und Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße wird eine
Markierung einer 3,25 m breiten Busspur vorgesehen. Die Bushaltestelle
Doktorsburg kann in Form des bestehenden Haltestellenkaps in die Busspur
integriert werden. Bauliche Änderungen sind nicht notwendig.
Im Abschnitt
zwischen Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am Stadtpark ist die Einrichtung
eine Busspur unter Beibehaltung des Parkstreifens durch den teilweisen Rückbau
des vorhandenen Grünstreifens/Fahrbahntrenners und unter Einzug der separaten
Linksabbiegespur möglich. Der vorhandene Parkstreifen kann nahezu vollständig
erhalten bleiben.
Die Busspur
gewährleistet den Bussen, unabhängig von der verkehrlichen Belastung auf der
Rathenaustraße bis zur Kreuzung Rathenaustraße/Am Stadtpark/Speestraße vorzufahren.
Die vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage muss geringfügig angepasst werden. Der
Individualverkehr wird nicht beeinträchtigt; der Radverkehr ist von der Maßnahme
nicht betroffen.
Abbildung 2 zeigt
die Querschnittsaufteilung mit Berücksichtigung einer Busspur.
Abb.: 2:
Straßenquerschnitt mit einer Busspurbreite von 3,25 m im Abschnitt Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße
und Am Stadtpark
Kosten für die Einrichtung einer Busspur
Die Kosten für die
Einrichtung der Busspur auf der nördlichen Seite sowie auf der südlichen Seite
im Abschnitt zwischen Kreisverkehr und Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße entstehen
durch Demarkieren der vorhandenen Markierung und dem Neumarkieren der neuen
Querschnittsaufteilung. Die Kosten sind durch die Finanzstelle für die
ÖPNV-Förderung gedeckt. Die Markierung erfolgt zunächst in Farbe.
Die Kosten für die
Einrichtung einer Busspur auf der südlichen Seite im Abschnitt zwischen
Friedlieb-Ferdinand-Runge-Str. und Am Stadtpark sind mit entsprechenden
Straßenumbaumaßnahmen verbunden und werden im Rahmen der vorgesehenen Instandsetzung
durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) 2020/2021
ermittelt und getragen. Alle Markierungen werden in Rahmen des Straßenumbaus
dauerhaft in Kaltplastik aufgebracht.
Umsetzung der Maßnahme
Die vorgesehenen Markierungsarbeiten (nördliche Busspur und südliche Busspur im Abschnitt zwischen Kreisverkehr und Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße) sollen im Zuge der Fertigstellung des ZOB Wiesdorf durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) erfolgen.
Im Rahmen des Instandsetzungskonzeptes 2020/2021 soll die Busspur im Abschnitt zwischen Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am Stadtpark baulich hergestellt werden.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon: Fr. Oppenberg / FB 66 / 406
- 6612
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle ÖPNV-Förderung - 66001205022010: Demarkierung und Neumarkierung in Farbe im Zuge der ZOB Eröffnung
Straßeninstandsetzung und Straßenumbau 2020/2021 im Rahmen des Instandsetzungskonzeptes - Kostenträger: Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |
[ja] |