Betreff
Busspuren Rathenaustraße
Vorlage
2019/2695
Aktenzeichen
660-op
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zweier Busspuren auf der nördlichen und südlichen Seite der Rathenaustraße zwischen Kreisverkehr Heinrich-von-Stephan-Straße und Am Stadtpark wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

 

Begründung:

 

Einleitung

In der Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I vom 19.11.2018 wurde der Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung I vom 12.10.2018, Nr. 2018/2533 „Busspur Rathenaustraße“, beschlossen und somit die Verwaltung beauftragt, die Einrichtung einer Busspur auf der Rathenaustraße vom Kreisverkehr bis zur Einmündung Am Stadtpark zu prüfen. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen wurde in der Sitzung vom 16.04.2018 der Antrag der CDU-Fraktion „Offensive LEV 2030! Mobilitätswende, aber wie?“, Nr. 2018/2196, beschlossen. Der Punkt 2 des Antrags lautet:

 

„Die Verwaltung zeigt auf, auf welchen Straßen neue Busspuren eingerichtet werden können und welche Konsequenzen das jeweils hat (Wegfall von Parkplätzen, Einschränkung des Individualverkehrs etc.). Wichtig: Veränderungen sollten eine Verbesserung der Situation für Radfahrer beinhalten.“

 

Aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme, die sich u. a. durch Stauerscheinungen und erhöhte Lärm- und Abgasemissionen auszeichnen, wurde die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzeptes ist auch die Attraktivierung und Förderung des ÖPNV in Leverkusen. Auch der Maßnahmenkatalog der vom Rat der Stadt Leverkusen beschlossenen Luftreinhalteplanung sieht eine Förderung des ÖPNV vor (s. Vorlage Nr. 2017/1888).

 

Vorhandene Verkehrssituation und Straßenquerschnitt

Die Rathenaustraße ist im städtischen Straßennetz als Hauptverkehrsstraße eingestuft und ist eine zentrale Ein- und Ausfallstraße in Richtung Bergisches Land. Die Verkehrsbelastung beträgt gemäß einer Zählung von 2015 ca. 15.000 Fahrzeuge/Tag bei einem Lkw-Anteil von ca. 4,5 %. Die Rathenaustraße wird von mehreren Buslinien befahren. Im Kreuzungsbereich Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße wird der Linksabbieger separat geführt. Im weiteren Verlauf der Rathenaustraße sind keine Linksabbiegespuren vorhanden.

 

Im Bereich zwischen Kreisverkehr Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße und Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße besitzt die Fahrbahn der Rathenaustraße einen Straßenquerschnitt von ca. 17,00 m, der sich in zwei Fahrbahnen von je 6,50 m Breite und einem Grünstreifen von ca. 4,00 m als Fahrbahntrenner aufteilt. Auf der nördlichen Seite schließt sich ein Grünstreifen von 3,40 m Breite sowie ein Radweg von 2,00 m Breite an. Im Bereich der Doktorsburg schließt an die Fahrbahn ein ca. 3,00 - 3,50 m breiter Bushaltestellenbereich für die Ersatzhaltestelle Doktorsburg (Fahrtrichtung ZOB/Innenstadt) an.

 

Auf der südlichen Seite der Rathenaustraße schließt an die Fahrbahn ein 2,00 m breiter Bushaltestellenbereich für die Ersatzhaltestelle Doktorsburg (Fahrtrichtung stadtauswärts) an.

 

Im Bereich zwischen Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am Stadtpark besitzt die Fahrbahn der Rathenaustraße einen Straßenquerschnitt von 16,50 m (siehe Abb.1).

Der Straßenzug wird auch hier durch einen Grünstreifen von 3,50 m getrennt, der zudem Standort der vorhandenen Beleuchtungsmaste ist. Südlich des Fahrbahntrenners teilt sich die 6,50 m breite Fahrbahn in einen markierten Parkstreifen von 2,00 m Breite (ca. 18 Stellplätze) und einer übrigen Fahrbahn von 4,50 m auf. Daran schließt ein Radweg von ca. 2,00 m Breite und ein Gehweg von ca. 3,50 m Breite an.

 

Nördlich des Fahrbahntrenners teilt sich die 6,50 m breite Fahrbahn ebenfalls in einen markierten Parkstreifen von 2,00 m Breite (ca. 13 Stellplätze) im Bereich der Realschule Am Stadtpark und einer übrigen Fahrbahn von 4,50 m auf. Daran schließt ein Radweg von ca. 2,00 m Breite und ein Gehweg von ca. 3,00 m Breite an.

 

Abb. 1: Vorhandener Straßenquerschnitt im Abschnitt Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am Stadtpark

 

Stellplatzangebot und - auslastung

Im südlich markierten Parkstreifen ist das Parken für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis E frei. Zudem ist das Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen werktags für 2 Stunden möglich. Stichprobenhafte Erhebungen ergaben hier zu keinem Zeitpunkt (07:00 - 18:00 Uhr) eine Vollauslastung. Die Auslastung betrug je nach Tageszeit 50 - 70 %. 2/3 der beobachteten Fahrzeuge sind Fahrzeuge mit Bewohnerparkausweis und nutzen den Parkstreifen als Langzeitparker
(> 8 Stunden).

 

Im nördlich markierten Parkstreifen ist das Parken für Bewohnerinnen und Bewohner mit dem Bewohnerparkausweis E frei. Zudem ist das Parken mit Parkscheibe in den gekennzeichneten Flächen werktags für 2 Stunden möglich. Stichprobenhafte Erhebungen ergaben auch hier zu keinem Zeitpunkt (07:00 - 18:00 Uhr) eine Vollauslastung. Die Auslastung betrug je nach Tageszeit 60 - 80 %. Die nördlichen Parkstände wurden meist von Kurzzeitparkern (< 2 Stunden) genutzt. 1/3 der Fahrzeuge waren Langzeitparker (> 8 Stunden).

 

Busspur nördliche Seite

Auf der nördlichen Seite wird vorgeschlagen, eine Busspur mit einer Breite von 3,25 m ab der Feuerwehrzufahrt zur Realschule „Am Stadtpark“ bis zum Kreisverkehr einzurichten. Die bestehende Bushaltestelle Doktorsburg wird in ihrer jetzigen Form (Haltestellenkap) in die Busspur integriert.

 

Die vorhandenen Stellplätze vor der Realschule „Am Stadtpark“ bleiben erhalten. Die vorhandene Linksabbiegespur in Richtung Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße wird bei Einrichtung einer Busspur auf der südlichen Seite eingezogen. Beobachtungen vor Ort ergaben keine weitere Notwendigkeit einer separaten Linksabbiegespur. Die vorhandenen Fahrbahnbreiten ermöglichen zudem weiterhin das Aufstellen von zwei Linksabbiegern im Kreuzungsbereich, ohne dass der Geradeausverkehr beeinträchtigt wird. Entlang der Rathenaustraße sind auch in den Kreuzungsbereichen keine weiteren separaten Linksabbiegespuren vorhanden.

 

Die im Zuge der Baumaßnahmen im Bereich des ZOB Wiesdorf eingerichtete Busspur vom Kreisverkehr Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße in Richtung B8/Bushaltestelle Rathaus-Galerie, welche aktuell als Baustellenmarkierung auf der Fahrbahn aufgebracht ist, hat sich bewährt und soll aus Sicht der Verwaltung als Verlängerung der nördlichen Busspur der Rathenaustraße dauerhaft eingerichtet werden. Die Busspur gewährleistet den Bussen, unabhängig von der verkehrlichen Belastung auf der Rathenaustraße bis zum Kreisverkehr Rathenaustraße/Heinrich-von-Stephan-Straße vorzufahren. Der Individualverkehr wird nicht beeinträchtigt; der Radverkehr ist von der Maßnahme nicht betroffen.

 

Busspur südliche Seite

Auf der südlichen Seite wird eine Busspur ab dem Kreisverkehr bis zur Kreuzung Am Stadtpark vorgesehen. Im Abschnitt zwischen Kreisverkehr und Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße wird eine Markierung einer 3,25 m breiten Busspur vorgesehen. Die Bushaltestelle Doktorsburg kann in Form des bestehenden Haltestellenkaps in die Busspur integriert werden. Bauliche Änderungen sind nicht notwendig.

 

Im Abschnitt zwischen Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am Stadtpark ist die Einrichtung eine Busspur unter Beibehaltung des Parkstreifens durch den teilweisen Rückbau des vorhandenen Grünstreifens/Fahrbahntrenners und unter Einzug der separaten Linksabbiegespur möglich. Der vorhandene Parkstreifen kann nahezu vollständig erhalten bleiben.

 

Die Busspur gewährleistet den Bussen, unabhängig von der verkehrlichen Belastung auf der Rathenaustraße bis zur Kreuzung Rathenaustraße/Am Stadtpark/Speestraße vorzufahren. Die vorhandene Fußgängerlichtsignalanlage muss geringfügig angepasst werden. Der Individualverkehr wird nicht beeinträchtigt; der Radverkehr ist von der Maßnahme nicht betroffen.

 

Abbildung 2 zeigt die Querschnittsaufteilung mit Berücksichtigung einer Busspur.

 

Abb.: 2: Straßenquerschnitt mit einer Busspurbreite von 3,25 m im Abschnitt Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am Stadtpark

 

Kosten für die Einrichtung einer Busspur

Die Kosten für die Einrichtung der Busspur auf der nördlichen Seite sowie auf der südlichen Seite im Abschnitt zwischen Kreisverkehr und Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße entstehen durch Demarkieren der vorhandenen Markierung und dem Neumarkieren der neuen Querschnittsaufteilung. Die Kosten sind durch die Finanzstelle für die ÖPNV-Förderung gedeckt. Die Markierung erfolgt zunächst in Farbe.

 

Die Kosten für die Einrichtung einer Busspur auf der südlichen Seite im Abschnitt zwischen Friedlieb-Ferdinand-Runge-Str. und Am Stadtpark sind mit entsprechenden Straßenumbaumaßnahmen verbunden und werden im Rahmen der vorgesehenen Instandsetzung durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) 2020/2021 ermittelt und getragen. Alle Markierungen werden in Rahmen des Straßenumbaus dauerhaft in Kaltplastik aufgebracht.

 

Umsetzung der Maßnahme

Die vorgesehenen Markierungsarbeiten (nördliche Busspur und südliche Busspur im Abschnitt zwischen Kreisverkehr und Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße) sollen im Zuge der Fertigstellung des ZOB Wiesdorf durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) erfolgen. 

 

Im Rahmen des Instandsetzungskonzeptes 2020/2021 soll die Busspur im Abschnitt zwischen Friedlieb-Ferdinand-Runge-Straße und Am Stadtpark baulich hergestellt werden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartnerin / Fachbereich / Telefon: Fr. Oppenberg / FB 66 / 406 - 6612

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle ÖPNV-Förderung - 66001205022010: Demarkierung und Neumarkierung in Farbe im Zuge der ZOB Eröffnung

 

Straßeninstandsetzung und Straßenumbau 2020/2021 im Rahmen des Instandsetzungskonzeptes - Kostenträger: Technische Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL)

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

[ja]  

[ja]  

[ja]