Beschlussentwurf:
Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ (TBL AöR) vom 27.10.2006 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Märtens
Begründung:
Am 04.07.2015 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Durch den Artikel 2 wurde § 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW) wie folgt neu gefasst:
„Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat für die Dauer der Wahl-periode gewählt; für die Wahl gilt § 50 Absatz 4 sinngemäß. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates endet mit dem Ende der Wahlperiode oder bei Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat angehören, mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat.“
Diese Gesetzesänderung macht eine Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) erforderlich, weil diese derzeit eine Wahlzeit der Mitglieder des Verwaltungsrates von fünf Jahren vorsieht.
Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgte zuletzt am 02.07.2014. Nach aktuellem Stand wäre der Verwaltungsrat ab 02.07.2019 nicht besetzt und damit handlungsunfähig. Daher ist eine Änderung der Satzung notwendig.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2019/2697
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Thiele / Finanzen / 406 -2044
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |