Betreff
Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts "Technische Betriebe der Stadt Leverkusen" vom 27.10.2006
Vorlage
2019/2697
Aktenzeichen
201-01-34-tl
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 7. Änderung der Satzung der Stadt Leverkusen über die Anstalt des öffentlichen Rechts „Technische Betriebe der Stadt Leverkusen“ (TBL AöR) vom 27.10.2006 wird gemäß Anlage 1 beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung

Richrath                                              Märtens

Begründung:

 

Am 04.07.2015 ist das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten. Durch den Artikel 2 wurde § 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen(GO NRW) wie folgt neu gefasst:

 

„Die übrigen Mitglieder des Verwaltungsrates werden vom Rat für die Dauer der Wahl-periode gewählt; für die Wahl gilt § 50 Absatz 4 sinngemäß. Die Amtszeit von Mitgliedern des Verwaltungsrates endet mit dem Ende der Wahlperiode oder bei Mitgliedern des Verwaltungsrates, die dem Rat angehören, mit dem vorzeitigen Ausscheiden aus dem Rat.“

 

Diese Gesetzesänderung macht eine Änderung der Satzung der Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) erforderlich, weil diese derzeit eine Wahlzeit der Mitglieder des Verwaltungsrates von fünf Jahren vorsieht.

 

Die Bestellung der Verwaltungsratsmitglieder erfolgte zuletzt am 02.07.2014. Nach aktuellem Stand wäre der Verwaltungsrat ab 02.07.2019 nicht besetzt und damit handlungsunfähig. Daher ist eine Änderung der Satzung notwendig.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage 2019/2697

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Thiele / Finanzen / 406 -2044

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]