Betreff
Erneuerung eines öffentlichen Fußweges im Wohnpark Unstrutstraße
Vorlage
2019/2699
Aktenzeichen
01-40-2019/2699-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der Erneuerung eines öffentlichen Fußweges im Wohnpark Unstrutstraße mit Baukosten in Höhe von 58.000 € zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der entsprechenden Mittelfreigabe.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

 

Begründung:

 

Im Bereich der Siedlung Unstrutstraße plant die WGL mehrere Neubauten von Wohngebäuden. Dadurch wird sich die Bedeutung des Fußweges für die innere Erschließung des Wohngebietes noch einmal deutlich erhöhen.

 

Nähere Einzelheiten können der Baubeschreibung mit Lageplan entnommen werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Witowski/ FB 67/406 - 6712

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die durch Wurzelaufbrüche entstandenen Schäden an der Wegedecke sind eine potenzielle Gefahrenquelle. Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist im laufenden Haushaltsjahr wie folgt gesichert:

Finanzstelle 67001305011033, Finanzposition 783300.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

2019: 58.000 €; kalk. Abschreibungen: 1.160 € p. a.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [nein]