Betreff
Gestaltung der Urnenkolumbarien auf Leverkusener Friedhöfen
- Bürgerantrag vom 31.12.18
Vorlage
2019/2702
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung nutzt Gestaltungsspielräume für Urnenkolumbarien, wie vom Bürgerantragssteller angeregt, im Rahmen ihrer finanziellen und konzeptionellen Möglichkeiten, ohne dabei ihre sachliche Linie zu verlassen und eine Erweiterung der vorhandenen Produktarten vorzunehmen.

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden erklärt den Bürgerantrag in diesem Zusammenhang für erledigt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 31.12.2018 (siehe Anlage 1) beantragt der Petent, dass die Verwaltung eine optische Aufwertung der „Wände für Urnen“ auf den Leverkusener Friedhöfen durch eine neue Gestaltung prüft.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Es gibt eine Vielzahl verschiedener Hersteller von Kolumbarienanlagen für Urnen, von denen wiederum jeder eine umfangreiche Produktpalette im Angebot hat.

 

Ebenso groß wie die Produktvielfalt ist die Spannbreite der Kosten für die Lieferung und den Aufbau der Urnenkolumbarien.

 

Die Kosten für die Erstellung der Kolumbarienanlagen fließen unmittelbar in die Friedhofsgebühren für Bestattungen in Kolumbarien ein. Da die Friedhofsgebühren unter permanenter Kostenkritik stehen, ist die Produktauswahl immer wieder ein ernsthafter Abwägungsprozess. Da außerdem eine produktneutrale Ausschreibung vorgeschrieben ist, besteht nur eine geringe Bandbreite hinsichtlich der Auswahl zwischen optisch noch ansprechenden, gleichzeitig aber dennoch preiswerten Anlagen.

Natursteinapplikationen, wie auf den Beispielfotos des Bürgerantrages zu sehen, stellen dabei einen nicht zu unterschätzenden Kostenfaktor dar.

 

Die Stadt Leverkusen war in 1996 – nicht nur in Nordrhein-Westfalen – einer der ersten Friedhofsträger, der Kolumbarien aufgebaut hat. Damals mit den sogenannten „Würfeln“ auf den Friedhöfen in Manfort und kurz darauf in Schlebusch an der Mülheimer Straße. Diese „Würfel“ werden auch heute noch an geeigneten Standorten verwendet (zuletzt auf dem Friedhof Birkenberg). Auf dem Friedhof Birkenberg wurde zum Beispiel bei der Sanierung des Bauwerkes um das Hochkreuz auch eine Kolumbarienanlage eingebaut.

In der Anlage 3 zur Vorlage werden exemplarisch einige Fotos von auf Leverkusener Friedhöfen aufgestellten Kolumbarienanlagen zur Kenntnis gegeben.

 

Eine Ausweitung der vorhandenen Produktarten wird nicht angestrebt, um den Anschaffungs-, Pflege- und Instandhaltungsaufwand so gering wie möglich zu halten. Wo sich Gestaltungsspielräume im bestehenden Rahmen ergeben, die nicht zu erheblichen Mehrkosten führen, werden diese auch genutzt. Dabei verfolgt die Friedhofsverwaltung allerdings bei der Produktauswahl auch bewusst eine sachliche Linie. Zudem wird vor einem Neubau und einer Erweiterung bestehender Anlagen evaluiert, wie sich das Nutzungsverhallten auswirkt, um bedarfsgerecht zu agieren und Leerstände möglichst zu vermeiden.