Beschlussentwurf:
1. Der Rat beruft gem. § 113 Abs. 1 GO NRW nachfolgendes Mitglied aus der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper ab:
Herrn André Forsbach.
2. Der Rat bestellt nach Beschlussfassung zu 1. gem. § 113 Abs. 2 i. V. m. § 50 Abs. 4 und 2 GO NRW nachfolgendes Mitglied in die Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper:
Herrn Mathias Koch.
gezeichnet:
Richrath
Begründung:
Mit Schreiben vom 22.01.2019 teilt die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Leverkusen eine Umbesetzung in der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper mit.
Gem. § 5 der Satzung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper entsendet die Stadt Leverkusen zwei Mitglieder in die Verbandsversammlung. Diese sind vom Rat zu wählen.
Die Gemeindeordnung NRW (GO NRW) regelt in § 50 Abs. 4, dass der Rat im Fall eines vorzeitigen Ausscheidens eines Mitglieds aus einem Gremium den Nachfolger für die verbleibende Zeit der Wahlperiode durch Mehrheitsbeschluss nach § 50 Abs. 2 GO NRW wählt.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Damit für die nächste Sitzung der Verbandsversammlung des Wasserversorgungsverbandes Rhein-Wupper die Einladung fristgerecht an das neue Mitglied, Herrn Koch, versendet werden kann, ist es erforderlich, dass die Entscheidung über die Umbesetzung in der Ratssitzung am 18.02.19 erfolgt.