Betreff
STEK Opladen: Einführung eines Verfügungsfonds im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen
Vorlage
2019/2706
Aktenzeichen
612-mo
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1)    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die Einführung eines Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Opladen für den Geltungsbereich des Sanierungsgebietes Zentrum Opladen auf der Grundlage der Ziffer 14 der „Förderrichtlinien Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen“.

 

2)    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt die „Förderrichtlinie der Stadt Leverkusen für die Gewährung von Zuwendungen aus dem Verfügungsfonds im Rahmen der Stadtteilentwicklung Leverkusen-Opladen“ in Höhe von insgesamt 66.000 Euro (Anlage 1 der Vorlage) und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Im beschlossenen Stadtteilentwicklungskonzept für das Zentrum Opladen wurde bereits die Einrichtung eines Verfügungsfonds vorgeschlagen. Der Verfügungsfonds ist dem Teilprojekt 12b des Stadtteilentwicklungskonzepts Opladen zuzuordnen und wurde zunächst als Verfügungsfonds zur Verwendung für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft in der Bahnhofstraße in Opladen beantragt und mit Bewilligungsbescheid 05/65/16 bewilligt. Der Bewilligungszeitraum läuft bis zum 31.12.2020.

 

Im Jahr 2017 wurde die Initiierungsphase zur Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft in Opladen gestartet. Aufgrund der sehr heterogenen Anlieger- und Eigentümerstruktur wurde eine besondere Sensibilisierungsphase der eigentlichen Eigentümermobilisierung vorgeschaltet. Hierzu wurde die Hochschule Niederrhein beauftragt, einen partizipatorischen Kommunikationsprozess in der Bahnhofstraße durchzuführen.

 

Trotz dieser intensiven Initiierungsphase ist es nicht gelungen, in der Bahnhofstraße eine Immobilien- und Standortgemeinschaft zu gründen. Somit konnten auch die hierfür vorgesehenen und bewilligten Fördermittel für einen Verfügungsfonds nach Ziffer 14 der Richtlinie Stadterneuerung 2008 des Landes Nordrhein-Westfalen nicht eingesetzt werden.

 

Im Jahr 2018 stellte die Stadt Leverkusen deshalb einen Antrag bei der Bezirksregierung, den Verfügungsfonds räumlich auf das gesamte Sanierungsgebiet Zentrum Opladen ausweiten zu dürfen und damit die bewilligten Mittel erhalten und für die Stadtteilentwicklung einsetzen zu können. Der Antrag wurde mit Schreiben der Bezirksregierung vom 05.11.2018 bewilligt.

 

Das Budget des Verfügungsfonds beläuft sich auf insgesamt 66.000 Euro, die je hälftig in die Haushaltsjahre 2019 und 2020 eingestellt sind. Der Verfügungsfonds dient dem Zweck, die aktive Mitwirkung von Bürgerinnen/Bürgern, Eigentümerinnen/Eigentümern, Einzelhändlerinnen/Einzelhändlern, Gastronominnen/Gastronomen, Unternehmerinnen/Unternehmern, Organisationen, Vereinen, Arbeitsgruppen etc. zu fördern, private Finanzressourcen zu aktivieren und dadurch die Entwicklung im Stadtteil Opladen zu unterstützen.

 

Kleinteilige, nicht kommerzielle Projekte, Aktionen und Maßnahmen sollen durch den Verfügungsfonds angestoßen und mit finanziellem Beitrag sowohl öffentlicher als auch privater Mittel umgesetzt werden. Über die Vergabe der Mittel entscheidet jeweils ein noch zu bildender Beirat unter Beteiligung der Stadtverwaltung, der Wirtschaftsförderung Leverkusen und des Stadtteilmanagements (siehe Anlage 1).

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Monika Mohr, FB 61, 406 - 6124

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Der Verfügungsfonds ist dem Teilprojekt 12b des STEKs zuzuordnen und wurde zunächst als Verfügungsfonds für eine Immobilien- und Standortgemeinschaft in der Bahnhofstraße in Opladen mit einer Förderlaufzeit bis 31.12.2020 bewilligt (05/65/16). Da keine ISG in der Bahnhofstraße zustande gekommen ist, wurde in 2018 seitens der Stadt Leverkusen ein Antrag auf Verwendung der Mittel für das gesamte Sanierungsgebiet Zentrum Opladen gestellt und dieser wurde bewilligt. Der Verfügungsfonds enthält ein Budget von insgesamt 66.000 Euro.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Mittel von 66.000 Euro sind im Haushalt für die Jahre 2019 und 2020 mit jeweils 33.000 Euro unter Finanzstelle 6100 090501 20/526100 etatisiert.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maßnahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahr 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert enthalten und werden sukzessive nach Fertigstellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)


 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]