Betreff
Zusätzliche Sprachförderung im Kindergartenjahr 2019/2020 in Kindertageseinrichtungen gem. §§ 16b und 21b Abs. 2 Satz 2 KiBiz
Vorlage
2019/2719
Aktenzeichen
JHPL-Kü
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Der mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) festgestellte erhöhte Sprachförderbedarf in den Kindertageseinrichtungen, die in den Anlagen 1 und 2 aufgeführt sind, wird für das Kindergartenjahr 2019/2020 bestätigt. Die aktuelle Verteilung der Mittel wird aus diesem Grund für das Kindergartenjahr 2019/2020 fortgeführt.

 

2.    Die Kindertageseinrichtungen, denen 2014 wegen des sehr hohen Anteils von Kindern, in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, ein doppelter Förderbetrag von 2 x 5.000 € zugesprochen wurde, erhalten diese Summe auch im Kindergartenjahr 2019/2020.

 

3.    Da die Einrichtung Masurenstraße ein Zusammenschluss der bisherigen Einrichtungen Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße ist, sollen die ursprünglichen Fördermittel der drei genannten Einrichtungen auch im Kindergartenjahr 2019/2020 in die Masurenstraße übergehen. Der Förderbetrag von 180.000 € (Anteil für städtische Kindertageseinrichtungen) wird somit auf 24 Einrichtungen aufgeteilt.

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

Begründung:

 

Der Landschaftsverband Rheinland teilte dem Fachbereich Kinder und Jugend in seinem Rundschreiben Nr. 42/02/2019 vom 08.01.2019 mit, dass aufgrund des in den Landtag eingebrachten Gesetzentwurfs für das „Gesetz für einen qualitativ sicheren Übergang zu einem reformierten Kinderbildungsgesetz“ geplant ist, die Förderung für plusKITA und zusätzlichen Sprachförderbedarf auch im Kindergartenjahr 2019/2020

fortzusetzen.

 

Mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) ist festgelegt worden, den jährlichen Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, den das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes Nordrhein-Westfalen Leverkusen jährlich zur zusätzlichen Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen mit einem erhöhten Anteil von Kindern, in deren Familien nicht überwiegend Deutsch gesprochen wird, zur Verfügung stellt, wie folgt aufzuteilen:

 

1.    85.000 € dieser Summe werden für zusätzliche Sprachfördermaßnahmen in 17 der Kindertageseinrichtungen der Träger der freien Jugendhilfe mit höherem Bedarf eingesetzt, die die Träger hierzu benannt haben. Ferner sind weitere 20.000 € für weitere vier dieser Einrichtungen mit einem besonders hohen Bedarf einzusetzen. Diese Einrichtungen (s. Anlage 1) erhalten den doppelten Förderbetrag (2 x 5.000 €).

 

2.    Mit dem verbleibenden Betrag von 180.000 € werden 26 städtische Einrichtungen als Sprachförderkindertageseinrichtungen für fünf Jahre gefördert. Ferner werden zehn dieser Einrichtungen, in denen ein besonders hoher Förderbedarf ermittelt worden ist, ein doppelter Förderbetrag (2 x 5.000 €) zugewiesen.

 

Mit dem Beschluss des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 27.04.2017 (Vorlage Nr. 2017/1619) wurde beschlossen, dass die bisherigen Förderungen der städtischen Kindertageseinrichtungen Bodestraße, Weichselstraße und Netzestraße in die neue Einrichtung Masurenstraße übergehen, da die Einrichtung Masurenstraße ein Zusammenschluss der bisherigen oben genannten drei einzelnen Einrichtungen darstellt. Der Förderbetrag von 180.000 € (Anteil für städtische Kindertageseinrichtungen) wird somit seit dem Kindergartenjahr 2017/2018 auf 24 Einrichtungen aufgeteilt.

 

Die Überprüfung 2019 ist in Zusammenarbeit mit der AG § 78 Kindertageseinrichtungen erfolgt. Die Arbeitsgemeinschaft hat sich per E-Mail-Votum darauf verständigt, dem Ausschuss vorzuschlagen, die mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) beschlossene Aufteilung der Fördermittel unter Berücksichtigung der oben geschilderten Veränderung der Aufteilung des Anteils der städtischen Einrichtungen auf 24 städtische Einrichtungen auch für das Kindergartenjahr 2019/2020 zu bestätigen.

 

Aufgrund der bisher relativ stabilen Bedarfe in den Einrichtungen sowie der Schwierigkeit des öffentlichen als auch der freien Träger ggf. neues Personal für die Aufgaben zu akquirieren, soll die Verteilung der Mittel bis zum Ende des Kindergartenjahres 2019/2020 fortgeschrieben werden.

 

Die Verwaltung empfiehlt, wie vorgeschlagen zu beschließen.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Küppers, FB 51, Tel. 406 - 5104

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Verteilung von Mitteln zur zusätzlichen Sprachförderung in Sprachförderkindertagesstätten, Einrichtungen von Trägern der freien Jugendhilfe und städtische Einrichtungen entsprechend §§ 16b und 21b Kinderbildungsgesetz in der Fassung des Gesetzes zur Änderung des Kinderbildungsgesetzes und zur Änderung weiterer Gesetze, beschlossen durch den Landtag am 04.06.2014; mit Dringlichkeitsentscheidung vom 16.07.2014 (siehe Vorlage Nr. 2014/0103, durch den Kinder- und Jugendhilfeausschuss am 04.09.2014 genehmigt) erstmalig den Trägern zugewiesen; Überprüfung 2019.

 

Förderbetrag in Höhe von insgesamt 285.000 €, der zweckgebunden weiterzuleiten bzw. einzusetzen ist.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Es handelt sich hierbei um Einnahmen bzw. Ausgaben in der Produktgruppe 0605 zu den Innenaufträgen:

 

510006050202 (Tageseinrichtungen für Kinder in städtischer Trägerschaft)

und

510006050203 (Tageseinrichtungen für Kinder freier Träger).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Weiterleitung der Summe von 105.000 € an die betreffenden Träger. Verwendung des Betrages von 180.000 € gem. § 21b Abs. 2 Satz 2 und 3 zweckgebunden für den Einsatz von sozialpädagogischen Fachkräften in städtischen Kindertageseinrichtungen.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]