Betreff
Standortkonzept für die Zukunftssicherung von Schloss Morsbroich in Leverkusen
- Einleitung planungsrechtlicher Maßnahmen
- Bürgerantrag vom 21.01.19
Vorlage
2019/2725
Aktenzeichen
011-12-11-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Vorlage zur 19. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich „Schloss Morsbroich“ und eine Vorlage zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 241/III „Alkenrath - nordwestlich Schloss Morsbroich“ für den nächsten Turnus einbringt.

 

Damit wird das Anliegen des Antragstellers aufgegriffen und der Bürgerantrag für erledigt erklärt.

 

 

gezeichnet:

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 21.01.2019 (eingegangen am 05.02.2019, siehe Anlage 1) beantragt der Petent, dass die Verwaltung vom Rat der Stadt Leverkusen beauftragt wird, durch Änderung des Flächennutzungsplans und des Landschaftsplans sowie gegebenenfalls Aufstellung eines Bebauungsplans die erforderlichen planungsrechtlichen Rahmenbedingungen für die Errichtung von Stellplätzen und einem Museumsspielplatz auf dem Gelände der Liegenschaft Morsbroich zu schaffen.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Im nächsten Turnus werden die entsprechenden Vorlagen zum Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplanes und zum Beschluss zur Aufstellung eines Bebauungsplanes durch die Verwaltung eingebracht. Ein Ratsbeschluss zur Beauftragung der Verwaltung, diese Schritte einzuleiten, erübrigt sich somit und der Intention des Bürgerantrags wird entsprochen.

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Da der Bürgerantrag erst nach Versand der Einladung für die Sitzung des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden eingegangen ist, er aber inhaltlich vor der nächsten Ausschusssitzung behandelt werden muss, wird er über den Nachtrag eingebracht.