Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für den öffentlichen Verkehr:
1. An der Lehmkuhle,
2. Dürerstraße (ohne Platzanlage),
3. Eulenkamp,
4. Mohlenstraße (Ringstraße bis Ende der Bebauung),
5. Weinhäuser Straße (Ringstraße bis Ende der Bebauung),
6. Nördliche Platzanlage in der Dürerstraße,
7. Verbindungsweg von Dürerstraße zur Cranachstraße,
8. Verbindungsweg zwischen Stöcken- und Mohlenstraße (inkl. Anschluss zu An der Lehmkuhle),
9. Verbindungsweg zwischen Mohlenstraße und Weinhäuser Straße (inkl. Anschluss zur Dürerstraße),
10. Verbindungsweg zwischen Weinhäuser- und Widdauener Straße (inkl. Anschluss zu Eulenkamp).
Die Straßen 1 - 5 werden als Gemeinde-/Anliegerstraßen gewidmet; die Platzanlage und alle weiteren Wege als Gemeindeplatz/-wege beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Planstraßen (Punkt 1 - 3 des Beschlussentwurfes) sind von einem Bauträger hergestellt und durch die Stadt übernommen worden. Sie sind nach den Vorgaben des Bebauungsplanes dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Mohlenstraße und Weinhäuser Straße sind als Erschließung des Baugebietes im angegebenen Umfang ebenfalls formell dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Unter der nördlichen Platzanlage der Dürerstraße befindet sich eine Tiefgarage. Da sie als Feuerwehraufstellfläche benötigt wird, ist sie durch Poller von der Straße abgetrennt und wird für den öffentlichen Verkehr auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr beschränkt.
Alle im Beschlussentwurf unter 7 - 10 genannten Verbindungswege wurden im Zuge der Erschließungsverträge hergestellt und übernommen. Auch sie sind entsprechend den Festsetzungen des Bebauungsplanes als Gemeindeweg, beschränkt auf den Fußgänger- und Radfahrverkehr, zu widmen.
Im Anlageplan sind die angesprochenen Teile farblich hinterlegt und entsprechend dem Beschlussentwurf mit Nummern versehen. Die beschränkt öffentlichen Wege sind zusätzlich schraffiert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Moser / FB 660 / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |