Betreff
Änderung der Schulbezeichnung
- Kath. Hauptschule Im Hederichsfeld
Vorlage
0531/2010
Aktenzeichen
Gr.2-sm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Antrag der Kath. Hauptschule Im Hederichsfeld auf Änderung der Schulbezeichnung in „Städt. Kath. Hauptschule Opladen“ wird nicht zugestimmt.

 

gezeichnet:

Adomat

 

Begründung:

 

Die Schulkonferenz der KHS Im Hederichsfeld beantragt mit Schreiben vom 20.04.10 (Anlage 1) der Schule den Namen „Städt. Kath. Hauptschule Opladen“ zu geben und begründet ihren Wunsch.

 

Nach den Rahmenbedingungen für die Verleihung von Eigennamen an Leverkusener Schulen (Anlage 2) kommen für die Bezeichnungen von Schulen Namen von Persönlichkeiten aus dem öffentlichen Leben, der Zeitgeschichte, dem Geistesleben, der Kunst-und Kulturgeschichte, der Stadt- und Regionalgeschichte sowie Namen mit Symbolcharakter, die positiv besetzt, allgemein bekannt und dem Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler angepasst sind, in Betracht.

 

Nicht in Betracht kommen Namen dann, wenn sie nur geographische Bezeichnungen

zum Inhalt haben, z. B. Schule Küppersteg, Schule am Bayerwerk.

Stadtteilbezeichnungen werden zugelassen, wenn die Schule einzige Schule

des Stadtteils ist.

 

Im Vorfeld des Antrages wurde die Schulleiterin auf Anfrage von der Fachverwaltung darüber informiert, dass die gewünschte Bezeichnung im Rahmen der als Anlage 2 beigefügten Rahmenbedingungen nicht gewählt werden kann, da es sich bei der KHS Im Hederichsfeld entgegen der Auslegung der Schule – einzige kath. Hauptschule in Opladen - nicht um die klassische Stadtteilschule, sondern um eine Angebotsschule für das gesamte Stadtgebiet handelt.

 

Aufgrund der Tatsache, dass es sich bei der KHS Im Hederichsfeld um eine Angebotsschule für das gesamte Stadtgebiet handelt wird vorgeschlagen, dem Antrag der Schule nicht zu folgen.

 

Im Übrigen wird auf die Vorlage „Auslaufende Auflösung der GHS Görresstraße zum Schuljahr 2011/2012“ verwiesen.

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Im Falle der Zustimmung zur Namensänderung zugestimmt werden, ist die Änderung der Schulbezeichnung zum 01.08.2010 vorzunehmen und die Vorlage daher im Sitzungsturnus Juni/Juli beschließen zu lassen.