Betreff
Neubau der Brücke Europaring über die Dhünn
- Temporäre Unterstützung
- Baubeschluss
Vorlage
2019/2736
Aktenzeichen
TBL-692-Ti
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Dem Bau der temporären Unterstützung der westlichen Fahrbahnplatte als Voraussetzung für die halbseitige Erneuerung der Brücke Europaring/Dhünn wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                      In Vertretung:

Richrath                                              Deppe

 

Begründung:

 

1.  Beschlusslage

Auf der Basis des Planungsbeschlusses zur Vorlage Nr. 2019/2735 (Neubau der Brücke Europaring/Dhünn) soll mit dieser Vorlage dem Bau einer temporären Unterstützung der westlichen Fahrbahnplatte als Voraussetzung zur halbseitigen Erneuerung zugestimmt werden.

 

2.  Ausgangslage

Mit der o. g. Vorlage ist dargelegt worden, dass das Brückenbauwerk wirtschaftlich nicht instand zu setzen ist und der Ersatzneubau realisiert werden soll. Aufgrund der hohen verkehrlichen Bedeutung des Europaringes soll eine Vollsperrung des Brückenbauwerkes vermieden werden. Die Erneuerung soll somit halbseitig, unter Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen erfolgen.

 

Die Fahrbahnplatte wurde als durchlaufend quer vorgespannte Konstruktion ausgeführt. Im Zuge der halbseitigen Abbrucharbeiten müssen demzufolge die Querspannglieder in der Fahrbahnplatte durchgetrennt werden. Dadurch wird die Fahrbahnplatte zwischen den Längsträgern in ihrer Tragfähigkeit geschwächt. Die temporäre Unterstützung soll diese Schwächung kompensieren.

 

Die temporäre Unterstützungskonstruktion soll unter der Westseite des Brückenbauwerkes installiert werden.

 

3.  Konstruktion der temporären Unterstützung

Um die Stahlkonstruktion an die Unterseite des Brückenbauwerkes montieren zu können, müssen die vorhandenen Leitungen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) entfernt werden. Diese Arbeiten werden zurzeit bereits durchgeführt.

 

Die Stahlkonstruktion besteht aus einzelnen Stahlträgern, die zwischen den Längsträgern angebracht werden. Der Lastabtrag des langen Kragarms unterhalb des Geh-/

Radweges auf der Westseite erfolgt über eine gesonderte Stützkonstruktion (Anlage 5 der Vorlage).

 

Mit der Erneuerung der zweiten Brückenhälfte wird die temporäre Unterstützung zurückgebaut.

 

4.  Bauablauf/Verkehrslenkung/Bauzeit

Für die Arbeiten ist es erforderlich, das Bauwerk an der Unterseite einzurüsten. Nach Einmessung der einzelnen Bauteile sollen Werkstattzeichnungen angefertigt werden. Nach der maßgenauen Fertigung sollen die Stahlträger zur Baustelle transportiert und eingebaut werden.

 

Während der Bauzeit muss der Rad- und Gehweg auf der Westseite der Brücke auf eine Restbreite von 2,50 m eingekürzt werden (Anlage 4). Die Arbeiten sollen im Juni 2019 beginnen und Ende November 2019 abgeschlossen sein (Anlage 3).

 

5.  Finanzierung

Kosten/Haushaltsmittel: Die Herstellkosten für das Gesamtprojekt „Neubau Brücke Europaring/Dhünn“ belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 7,55 Mio. €. Davon entfallen auf die temporäre Unterstützung (Kostenschätzung, Anlage 4 der Vorlage):

 

- Baukosten temporäre Unterstützung (Anlage 6 d.Vorlage)   345.000.-      

- Nebenkosten (Honorare Ingenieurbüros und TBL):                 64.000.-       

- Mittelreserven (10%):                                                                      34.500.-       

-  Kosten gesamt:                                                                              443.500.-      

 

Zurzeit sind für das Projekt auf der Finanzstelle 66311205021146 (Produktgruppe 1205) im investiven Teil des Haushaltes insgesamt 5,99 Mio. € veranschlagt.

 

Förderung: Für das Projekt wurde eine Förderung im Maßnahmenprogramm 2019 gemäß den „Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)“ beantragt. Es wird eine Förderung in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen erwartet.

 

6.  Sonstiges

Die Baustelle befindet sich in einem FFH-Gebiet (nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Der Neubau des Brückenbauwerkes wird diesbezüglich einer FFH-Verträglichkeits-untersuchung unterzogen. Außerdem wird ein landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt. Die daraus resultierenden Auflagen werden im Zuge der Baumaßnahme umgesetzt.

 

Die erforderlichen Genehmigungen, bedingt durch das Wasser- und Naturschutzrecht, sind beantragt und werden zeitnah unter Auflagen erteilt.

 

Grunderwerb ist nicht erforderlich.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Timpert/ TBL-693/406 - 6970

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Neubau der Brücke Europaring/Dhünn.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Maßnahme/Finanzstelle: 66311205021146 „Brücke Europaring/Dhünn“

Finanzposition 783 200

 

Reste aus Vorjahren:    190.000  

2018                                 300.000  

2019                              1.500.000  

2019 VE                        4.000.000   € (beinhaltet die Ansätze 2020 und 2021)

2020                              2.000.000  

2021                              2.000.000  

Gesamtansatz:            5.990.000  

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)           

 

keine

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:            

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                              

 

keine

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

 [ja]

[ja]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Durch Pressemitteilungen.

 


F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

 [ja]

[ja]

[nein]

 [nein]