- Temporäre Unterstützung
- Baubeschluss
Beschlussentwurf:
Dem Bau der temporären Unterstützung der westlichen
Fahrbahnplatte als Voraussetzung für die halbseitige Erneuerung der Brücke Europaring/Dhünn wird zugestimmt.
gezeichnet:
In Vertretung:
Richrath Deppe
Begründung:
1. Beschlusslage
Auf der Basis des
Planungsbeschlusses zur Vorlage Nr. 2019/2735 (Neubau
der Brücke Europaring/Dhünn) soll mit dieser Vorlage dem Bau einer temporären
Unterstützung der westlichen Fahrbahnplatte als Voraussetzung zur halbseitigen
Erneuerung zugestimmt werden.
2. Ausgangslage
Mit der o. g.
Vorlage ist dargelegt worden, dass das Brückenbauwerk wirtschaftlich nicht
instand zu setzen ist und der Ersatzneubau realisiert werden soll. Aufgrund der
hohen verkehrlichen Bedeutung des Europaringes soll eine Vollsperrung des
Brückenbauwerkes vermieden werden. Die Erneuerung soll somit halbseitig, unter
Aufrechterhaltung der Verkehrsbeziehungen erfolgen.
Die Fahrbahnplatte wurde als durchlaufend quer vorgespannte Konstruktion ausgeführt. Im Zuge der halbseitigen Abbrucharbeiten müssen demzufolge die Querspannglieder in der Fahrbahnplatte durchgetrennt werden. Dadurch wird die Fahrbahnplatte zwischen den Längsträgern in ihrer Tragfähigkeit geschwächt. Die temporäre Unterstützung soll diese Schwächung kompensieren.
Die temporäre
Unterstützungskonstruktion soll unter der Westseite des Brückenbauwerkes
installiert werden.
3. Konstruktion der temporären Unterstützung
Um die
Stahlkonstruktion an die Unterseite des Brückenbauwerkes montieren zu können,
müssen die vorhandenen Leitungen der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG
(EVL) entfernt werden. Diese Arbeiten werden zurzeit bereits durchgeführt.
Die Stahlkonstruktion
besteht aus einzelnen Stahlträgern, die zwischen den Längsträgern angebracht
werden. Der Lastabtrag des langen Kragarms unterhalb des Geh-/
Radweges auf der
Westseite erfolgt über eine gesonderte Stützkonstruktion (Anlage 5 der
Vorlage).
Mit der Erneuerung
der zweiten Brückenhälfte wird die temporäre Unterstützung zurückgebaut.
4. Bauablauf/Verkehrslenkung/Bauzeit
Für die Arbeiten
ist es erforderlich, das Bauwerk an der Unterseite einzurüsten. Nach Einmessung
der einzelnen Bauteile sollen Werkstattzeichnungen angefertigt werden. Nach der
maßgenauen Fertigung sollen die Stahlträger zur Baustelle transportiert und
eingebaut werden.
Während der Bauzeit
muss der Rad- und Gehweg auf der Westseite der Brücke auf eine Restbreite von
2,50 m eingekürzt werden (Anlage 4). Die Arbeiten sollen im Juni 2019 beginnen
und Ende November 2019 abgeschlossen sein (Anlage 3).
5. Finanzierung
Kosten/Haushaltsmittel: Die Herstellkosten für das Gesamtprojekt „Neubau
Brücke Europaring/Dhünn“ belaufen sich gemäß Kostenschätzung auf ca. 7,55 Mio. €.
Davon entfallen auf die temporäre Unterstützung (Kostenschätzung, Anlage 4 der
Vorlage):
- Baukosten
temporäre Unterstützung (Anlage 6 d.Vorlage) 345.000.-
€
- Nebenkosten
(Honorare Ingenieurbüros und TBL): 64.000.- €
- Mittelreserven
(10%): 34.500.- €
- Kosten gesamt: 443.500.-
€
Zurzeit sind für
das Projekt auf der Finanzstelle 66311205021146 (Produktgruppe 1205) im
investiven Teil des Haushaltes insgesamt 5,99 Mio. € veranschlagt.
Förderung: Für das
Projekt wurde eine Förderung im Maßnahmenprogramm 2019 gemäß den
„Förderrichtlinien kommunaler Straßenbau (FöRi-kom-Stra)“ beantragt. Es wird
eine Förderung in Höhe von 60 % der zuwendungsfähigen Aufwendungen
erwartet.
6. Sonstiges
Die Baustelle befindet
sich in einem FFH-Gebiet (nach Fauna-Flora-Habitatrichtlinie). Der Neubau des Brückenbauwerkes wird
diesbezüglich einer FFH-Verträglichkeits-untersuchung unterzogen. Außerdem wird
ein landschaftspflegerischer Begleitplan aufgestellt. Die daraus resultierenden
Auflagen werden im Zuge der Baumaßnahme umgesetzt.
Die erforderlichen Genehmigungen,
bedingt durch das Wasser- und Naturschutzrecht, sind beantragt und werden
zeitnah unter Auflagen erteilt.
Grunderwerb ist
nicht erforderlich.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon:
Herr Timpert/ TBL-693/406 - 6970
Kurzbeschreibung
der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des
Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.
(Angaben
zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.)
Neubau der Brücke Europaring/Dhünn.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und
mittelfristiger Finanzplanung)
Maßnahme/Finanzstelle: 66311205021146 „Brücke Europaring/Dhünn“
Finanzposition 783 200
Reste aus Vorjahren: 190.000 €
2018 300.000 €
2019 1.500.000 €
2019
VE 4.000.000 € (beinhaltet die Ansätze 2020 und 2021)
2020 2.000.000 €
2021 2.000.000 €
Gesamtansatz: 5.990.000 €
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen,
Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
keine
C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung
pro Jahr)
keine
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Keine
weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) Durch Pressemitteilungen. |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne
des Klimaschutzes:
Klimaschutz
nicht betroffen |
keine Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[nein] |
[nein] |