Beschlussentwurf:
Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für den öffentlichen Verkehr:
1. Beckers Kämpchen als Gemeinde-/Anliegerstraße,
2. Verbindungsweg zur Widdauener Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,
3. Wohnweg von Beckers Kämpchen zur Platzanlage Tönges Feld als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg,
4. Kreuzkamp
(Beckers Kämpchen bis Tönges Feld) als Gemeinde-/
Anliegerstraße,
5. Tönges Feld (Langenfelder bis Widdauener Straße) inkl. Stichstraße und Platzanlage als Gemeinde-/Anliegerstraße.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Die Straßen und Wege im östlichen Teil des Baugebietes Hitdorf-Nord sind von einem Bauträger hergestellt und durch die Stadt übernommen worden.
Wegen Grunderwerbsschwierigkeiten konnte der Ausbau nicht vollständig, wie im Bebauungsplan vorgesehen, durchgeführt werden. Da ein Weiterbau nicht absehbar ist, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Verkehrsflächen im derzeitigen Zustand dem öffentlichen Verkehr zu widmen.
Die Flächen sind im Anlageplan farblich hinterlegt und mit Ziffern wie im Beschlussentwurf versehen. Der beschränkt öffentliche Weg ist zusätzlich schraffiert.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Moser / FB 660 / 406 - 6616
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|
[nein] |
[nein] |
[nein] |