Betreff
Widmungen Hitdorf-Nord (östlicher Teil)
Vorlage
2019/2737
Aktenzeichen
mr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I beschließt folgende Widmungen nach § 6 Straßen- und Wegegesetz für den öffentlichen Verkehr:

 

1.    Beckers Kämpchen als Gemeinde-/Anliegerstraße,

2.    Verbindungsweg zur Widdauener Straße als Gemeindeweg beschränkt auf den Fußgängerverkehr,

3.    Wohnweg von Beckers Kämpchen zur Platzanlage Tönges Feld als Gemeindeweg/befahrbarer Wohnweg,

4.    Kreuzkamp (Beckers Kämpchen bis Tönges Feld) als Gemeinde-/
Anliegerstraße,

5.    Tönges Feld (Langenfelder bis Widdauener Straße) inkl. Stichstraße und Platzanlage als Gemeinde-/Anliegerstraße.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Die Straßen und Wege im östlichen Teil des Baugebietes Hitdorf-Nord sind von einem Bauträger hergestellt und durch die Stadt übernommen worden.

 

Wegen Grunderwerbsschwierigkeiten konnte der Ausbau nicht vollständig, wie im Bebauungsplan vorgesehen, durchgeführt werden. Da ein Weiterbau nicht absehbar ist, wird seitens der Verwaltung empfohlen, die Verkehrsflächen im derzeitigen Zustand dem öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Flächen sind im Anlageplan farblich hinterlegt und mit Ziffern wie im Beschlussentwurf versehen. Der beschränkt öffentliche Weg ist zusätzlich schraffiert.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Moser / FB 660 / 406 - 6616

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Rechtsverfahren nach Straßen- und Wegegesetz.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

 [nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 [nein]

 [nein]

 [nein]