Beschlussentwurf:
Der Sperrvermerk im Haushaltsplan wird aufgehoben, sodass die gesamte Erhöhung der Grundförderung in Höhe von 135.000,00 Euro freigegeben und an die Einrichtungen der freien Träger in Leverkusen ausgezahlt werden kann.
Die Verteilung der Mittel wurde in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII besprochen und von den Mitgliedern einstimmig befürwortet.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung
Adomat Märtens
Begründung:
Die Mittel für die Zuschusszahlungen zu den Personal-, Sach- und Betriebskosten (Grundförderung) der freien Träger in Leverkusen wurden in diesem Jahr im Haushaltsplan um 135.000,00 Euro erhöht.
40.000,00 Euro dieser 135.000,00 Euro sind im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk versehen. Um den Einrichtungen der freien Träger die dringend benötigte und zugesagte volle Erhöhung der Grundförderung zukommen lassen zu können, wird darum gebeten, über die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushaltsplan zu beraten.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in Frau Schlösser/
Fachbereich 51/ Telefon: 406 - 5190
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Aufhebung des Sperrvermerks über 40.000,00 Euro, um die volle Erhöhung der Grundförderung, 135.000,00 Euro, an die freien Träger auszahlen zu können.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Innenauftrag: 510006100102
Produkt: 061001
Produktgruppe: 0610
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Personal-, Sach- und Betriebskosten in Gesamthöhe von 470.200,00 Euro.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
keine
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |