Betreff
Freigabe der vollständigen Erhöhung der diesjährigen Grundförderung für die freien Träger mittels Aufhebung des Sperrvermerks (40.000,- €)
Vorlage
2019/2745
Aktenzeichen
514-sh-du-cw
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Sperrvermerk im Haushaltsplan wird aufgehoben, sodass die gesamte Erhöhung der Grundförderung in Höhe von 135.000,00 Euro freigegeben und an die Einrichtungen der freien Träger in Leverkusen ausgezahlt werden kann.

 

Die Verteilung der Mittel wurde in der Arbeitsgemeinschaft nach § 78 SGB VIII besprochen und von den Mitgliedern einstimmig befürwortet.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung                                                In Vertretung

Adomat                                                         Märtens

 

Begründung:

 

Die Mittel für die Zuschusszahlungen zu den Personal-, Sach- und Betriebskosten (Grundförderung) der freien Träger in Leverkusen wurden in diesem Jahr im Haushaltsplan um 135.000,00 Euro erhöht.

 

40.000,00 Euro dieser 135.000,00 Euro sind im Haushaltsplan mit einem Sperrvermerk versehen. Um den Einrichtungen der freien Träger die dringend benötigte und zugesagte volle Erhöhung der Grundförderung zukommen lassen zu können, wird darum gebeten, über die Aufhebung des Sperrvermerks im Haushaltsplan zu beraten.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in Frau Schlösser/ Fachbereich 51/ Telefon: 406 - 5190

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Aufhebung des Sperrvermerks über 40.000,00 Euro, um die volle Erhöhung der Grundförderung, 135.000,00 Euro, an die freien Träger auszahlen zu können.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag:      510006100102

Produkt:               061001

Produktgruppe:  0610

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Personal-, Sach- und Betriebskosten in Gesamthöhe von 470.200,00 Euro.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]