Betreff
Die Projekte „wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt“ sowie „Herzlich Will-kommen in Leverkusen“ im Rahmen des Präventionskonzeptes Netzwerk Frühe Hilfen in Leverkusen
Vorlage
2019/2757
Aktenzeichen
512-Fa
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, dem Diakonischen Werk Leverkusen für die Durchführung des Projektes „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Rahmen des vom Rat der Stadt Leverkusen in seiner Sitzung am 14.12.2015 beschlossenen Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ einen jährlichen Zuschuss für Personalkosten in Höhe von bis zu 35.000 € sowie Sachkosten in Höhe von 1.500 € zur Verfügung zu stellen.

 

Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, dem Deutschen Kinderschutzbund Leverkusen e. V. für die Durchführung des Projektes „wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt“ einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 12.000 € zu erstatten.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Adomat

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung vom 14.12.2015 die Fortführung des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ u. a. mit der Maßgabe beschlossen, das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ im Zeitraum von 2016 - 2020 mit bis zu 50.000 € jährlich zu fördern.

 

Es hat sich gezeigt, dass die beiden Projekte „wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt“ sowie „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ zentrale Bausteine sozialer Frühwarnsysteme und wichtige Bestandteile beim Auf- und Ausbau eines Familiennetzwerkes sind. Durch ihren präventiven Charakter tragen sie dazu bei, Hemmschwellen, Ängste und Ressentiments abzubauen und sind somit wichtige Ansätze im Rahmen der „Frühen Hilfen“.

 

„Herzlich Willkommen in Leverkusen“

 

Das Projekt „Herzlich Willkommen in Leverkusen“ konnte im Jahr 2012 nach einjähriger Vorbereitung an den Start gehen. Durch ehrenamtlich tätige Willkommenspatinnen und Willkommenspaten werden Eltern und Neugeborene zu Hause begrüßt. Der Besuch erfolgt auf freiwilliger Basis. Seit Juni 2013 werden alle Eltern von Neugeborenen über das Projekt „Willkommen kleines Baby“ postalisch informiert. Die Eltern können sich per E-Mail oder telefonisch beim Diakonischen Werk melden, wenn sie einen Willkommensbesuch wünschen.

 

Aufgabe der Willkommenspatinnen und Willkommenspaten ist es, Leverkusener Familien über Möglichkeiten, Angebote und Maßnahmen zu informieren, die sie in ihrem neuen Alltag mit dem Baby unterstützen könnten. Im Bedarfsfall können erste Kontakte zu Einrichtungen mit Tagesbetreuungsangeboten, Familienbildungsangeboten, Gesundheitsdiensten und Beratungsstellen, vorzugsweise im jeweiligen Stadtteil, vermittelt werden.

 

Bevor die Willkommenspatinnen und Willkommenspaten in den Familien eingesetzt werden, absolvieren sie eine Grundschulungseinheit in einem zeitlichen Rahmen von 3 x 2 Stunden zum Thema Netzwerk, Kindeswohlgefährdung und Gesprächsführung. Im Verlauf des Jahres finden weitere Schulungen zu verschiedenen Themenbereichen statt. Neben den regelmäßig stattfindenden Schulungen steht die hauptamtliche Mitarbeiterin des sozialen Frühwarnsystems den ehrenamtlichen Patinnen und Paten kontinuierlich zur persönlichen und telefonischen Beratung zur Verfügung. Darüber hinaus gibt es monatliche Austauschtreffen.

 

Die Personalkosten für die hauptamtliche Mitarbeiterin liegen derzeit bei ca. maximal 35.000 € jährlich. Darüber hinaus entstehen Sachkosten, z. B. für die Öffentlichkeitsarbeit, in Höhe von 1.500 € im Jahr.

 

Personalkosten: 35.000 €

Sachkosten:          1.500 €

 


„wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt“

 

Das bundesweite Projekt „wellcome - Praktische Hilfe nach der Geburt“ wurde in Leverkusen 2014 in der Trägerschaft vom örtlichen Kinderschutzbund übernommen. Ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter helfen den Alltag in den Familien zu entlasten, z. B. in dem sie über den Schlaf des Babys wachen, während die Mutter in Ruhe duscht. Sie bringen das Geschwisterkind zum Kindergarten, helfen ganz praktisch, hören zu und geben der Mutter Sicherheit.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von „wellcome“ bewirken, dass

 

  • sich erschöpfte Mütter erholen können,
  • für die Babys der Weg ins Leben leichter wird, da sie in ihrer anfänglichen Hilflosigkeit ausgeglichene Mütter/Väter brauchen, um sich gesund entwickeln zu können,
  • ein Thema in den Blickpunkt gerät: die Geburt eines Kindes ist nicht nur ein freudiges, sondern mitunter auch ein belastendes Ereignis, das in der aktuellen gesellschaftlichen Situation nicht ausschließlich privat bewältigt werden kann.

 

„wellcome“ hilft allen Familien, unabhängig vom Einkommen und von der Nationalität, die

  • sich subjektiv hilfsbedürftig fühlen (z. B. Erschöpfung nach der Geburt),
  • unter besonderen Belastungen leiden (z. B. Mehrlinge, Frühgeborene, Trennung),
  • keine medizinische oder soziale Indikation haben, welche bezahlte Hilfe ermöglichen würde.

 

Der Einsatz der Ehrenamtlichen richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Familie; erfahrungsgemäß dauern die Einsätze ca. drei Monate. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter kommen ein bis zwei Mal pro Woche zur Familie und helfen für ca. zwei bis drei Stunden. „wellcome“ bietet sehr individuelle Hilfe. In Abstimmung mit der Koordinatorin wird diese zwischen Ehrenamtlichen und Familien direkt abgesprochen.

 

„wellcome“ ist kein Ersatz für Hebammen oder andere Fachkräfte (z. B. Berater, Therapeuten). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von „wellcome“ werden auf ihre Aufgabe durch Fachkräfte des Kinderschutzbundes Leverkusen vorbereitet. Diese stehen den Ehrenamtlichen während ihres Einsatzes dann auch bei Fragen oder Problemen zur Verfügung. In regelmäßigen Abständen finden Besprechungen und Fortbildungen für die Ehrenamtlichen statt, z. B. zu § 8a, Erste Hilfe am Kind, Pflege am Kind, Gesprächsführung.

 

Eine wissenschaftliche Untersuchung der Universität Kiel aus dem Jahr 2006 bestätigt, dass die Angebote von „wellcome“ entlastend auf die Mutter-Kind-Beziehung wirkt und gewaltpräventives Potenzial hat sowie Krisen in jungen Familien vorbeugt.

 

Das Projekt „wellcome“ wurde bisher über Spenden finanziert. Da „wellcome“ sich zu einem festen Angebot im Rahmen der „Frühen Hilfen“ etabliert hat und auf Dauer angelegt sein soll, ist eine Bezuschussung von 12.000 € aus dem o. g. Haushaltsansatz notwendig. Der Betrag setzt sich zusammen aus den Kosten für die Koordination der Ehrenamtlichen, den Aufwandsentschädigungen für die Ehrenamtlichen sowie entstehende Kosten für die Öffentlichkeitsarbeit und den Verwaltungsaufwand:

 

Kosten Honorarkraft                                    11.000,00 €

 

Öffentlichkeitsarbeit/Flyer                    460,00 €

Fahrtkostenerstattung EA                      50,00 €

Büromaterial                                             20,00 €

Porto                                                           20,00 €

Zuwendungen Ehrenamtl.                              100,00 €

Verwaltung                                             100,00 €

(Telefon, Internet, Bürokraft)              

Fortbildung Ehrenamtliche                              250,00 €

 

                                                             12.000,00 €

 

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Hillen, FB 51, Tel. 406 - 5101

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Umsetzung des Ratsbeschlusses vom 14.12.2015 i. R. des Präventionskonzeptes „Frühe Hilfen“ zwecks Eindämmung

 

-      der Zunahme von Kindeswohlgefährdungen,

-      der stetigen Fallzahlen- und Kostensteigerungen,

-      der wachsenden Kinderarmut.

 

Die Voraussetzungen des § 82 GO NRW sind erfüllt

 

A)   Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Innenauftrag 510006150103, Sachkonto 531800, PN 0615/730000

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

2019: 48.500,00 €,

2020: 48.500,00 €,

2021: 48.500,00 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Die angemeldeten Haushaltsmittel werden nicht überschritten.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

FB 51, Frau Claudia Falk-Trude

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

       [ja]   [nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen, um die weiteren Schritte termingerecht durchführen zu können.