Betreff
Bebauungsplan Nr. 193/III "Gesundheitspark Leverkusen"
- Aufstellungsbeschluss
Vorlage
0418/2010/1
Aktenzeichen
-613.193/III-Mü
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

 

Modifizierter Beschlussentwurf:

 

Für das Gebiet „Gesundheitspark Leverkusen“ ist ein qualifizierter Bebauungsplan gemäß § 30 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) aufzustellen.

 

Dieser erfasst grob das heutige Klinikareal westlich des „Karl-Carstens-Rings“, nordöstlich der „Paracelsusstraße“ und angrenzende Grünflächen, und befindet sich südlich der Waldgrenze (bestehendes Klinikgelände) und südwestlich der „Dhünn“. Die genaue Abgrenzung ist der Planzeichnung gemäß Anlage 1 zu entnehmen.

 

Die Aufstellung erfolgt auf der Grundlage des § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB).

 

Die Beschlussfassung erfolgt vorbehaltlich des Beitrittsbeschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III.

 

gezeichnet:

Mues                                                    Stein

 

Begründung:

 

Die Einbeziehung der Waldfläche zwischen dem jetzigen Klinikumgelände und der Gustav-Heinemann-Straße hat umfassende Diskussionen ausgelöst. Die Verwaltung hatte im Rahmen der Vorlage 0418/2010 vorgeschlagen, auch eine Variante zu prüfen, die im Randbereich des Klinikums ein neues Parkhaus innerhalb einer bestehenden Forstfläche vorsieht. Der Umweltausschuss hat dies am 15.04.2010 abgelehnt und eine Verkleinerung des Geltungsbereiches des B-Plans als Beschlussempfehlung weitergegeben. Der Bau- und Planungsausschuss sowie der Bez. I haben den Aufstellungsbeschluss vertagt.

 

Zur Fortführung des Verfahrens schlägt die Verwaltung daher vor:

 

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird verkleinert. Dem Flächennutzungsplan und dem Landschaftsplan mit ihren Darstellungen „Wald“ bzw. Festsetzungen „Landschaftsschutzgebiet“ [ergänzen] wird an dieser Stelle ein höheres Gewicht beigemessen als den Belangen der Wirtschaft und der Gesundheitsinfrastruktur.

 

Das bedeutet für das weitere Planverfahren, dass seitens der Verwaltung die Variante eines „Parkhauses im/am Wald“ nicht als mögliche Option verfolgt wird. Der Beschlussentwurf wird diesen Vorgaben angepasst. Die beigefügten Anlagen 1 (Geltungsbereich) und 2 (Begründung zum Aufstellungsbeschluss) sind entsprechend ergänzt.

 

Ansonsten gelten die Ziele des Planverfahrens wie in der Vorlage 0418/2010 beschrieben, weiter. Der Gesundheitspark soll gesichert werden und ein Rahmen für weitere Entwicklung entsprechend der Bedeutung für die Stadtentwicklung entwickelt werden.

 

Anlagen:

 

Anlage 1         Geltungsbereich des Bebauungsplanes (neu)

Anlage 2         Begründung zum Aufstellungsbeschluss (neu)

Begründung der einfachen/besonderen Dringlichkeit

 

Die Vorlage ist im letzten Beratungsturnus vertagt worden. Die Entscheidung ist für die Rahmenbedingungen des weiteren Verfahrens dringend erforderlich.