Betreff
Konzeptpapier für den Kriminalpräventiven Rat
Vorlage
2019/2774
Aktenzeichen
ru
Art
Kenntnisnahmevorlage

 

Kenntnisnahme:

 

Das Konzeptpapier wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                              Märtens                                          Lünenbach

Begründung:

 

Konzept des Kriminalpräventiven Rates

In seiner Sitzung am 10.12.2018 beschloss der Rat die Einrichtung eines Kriminalpräventiven Rates (KPR) zum 01.03.2019 (Vorlage Nr. 2018/2565).

 

Ziel und Zweck

Der KPR verfolgt das Ziel, durch die Bildung eines ressortübergreifenden Netzwerkes, Ideen, Strategien und Projekte zu entwickeln, um der Kriminalität systematisch vorzubeugen. Dem Kriminalpräventiven Rat liegt die Idee zugrunde, dass die Kriminalitätsverhütung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist. Der KPR verfolgt dabei u. a. die folgenden Ziele:

 

-       Quantitative und qualitative Reduzierung der Kriminalität in Leverkusen,

-       Stärkung des subjektiven Sicherheitsgefühls der Bevölkerung (Kriminalitätsfurcht).

 

Die Aufgaben und Befugnisse der Ordnungsbehörden und der Polizei bleiben hiervon unberührt.

 

Aufgaben

Der KPR ist ein Gremium der Stadt Leverkusen. Er berät und unterstützt die Stadtverwaltung im Bereich der Gefahrenabwehr sowie der Kriminalprävention. Im KPR kommen Personen und Institutionen aus unterschiedlichen Bereichen und Aufgabenfeldern zusammen, die zur Kriminalprävention beitragen können.

 

Der KPR hat die folgenden (nicht abschließenden) Aufgaben:

 

-       Förderung der Kommunikation und Zusammenarbeit zwischen den mit der Prävention befassten Stellen (z. B. Austausch von Informationen, Aufbau von Kontakten),

-       Erarbeitung von Präventionsstrategien/- konzepten zur Verbesserung der Kriminalitätslage und/oder Stärkung des Sicherheitsgefühls in der Bevölkerung (Vereinbarung von Maßnahmenkatalogen),

-       Beratung und Information des Oberbürgermeisters in kriminal- und ordnungspolitischen Fragestellungen (z. B. Gewaltprävention an Schulen, Menschen mit Lebensmittelpunkt auf der Straße, häusliche Gewalt, Opferschutz, Sport und Sicherheit, Opferschutz etc.),

-       Ermittlung von Angsträumen und Entwicklung von Beseitigungsstrategien.

 

Die Entscheidungen des KPR haben für die gesetzlich zuständigen Behörden (Stadtverwaltung und Polizei) einen empfehlenden Charakter.

 

Organisation

Der KPR gliedert sich wie folgt:

 

-       Der Vorsitzende,

-       die Leitung der Geschäftsstelle,

-       die beratenden Mitglieder.

 

Arbeitsgruppen bildet der KPR nicht.

 

a)    Der Vorsitzende wird vom Rat gewählt. Vorsitzender ist, wie vom Rat beschlossen, der Beigeordnete für Finanzen, Recht und Ordnung, Herr Stadtdirektor Märtens. Ihm obliegt die Leitung des Kriminalpräventiven Rates, die Bestimmung seiner strategischen Ausrichtung, die Repräsentation nach außen und innen sowie die Leitung der Sitzungen.

 

b)    Der Leitung der Geschäftsstelle obliegt die Führung der laufenden Geschäfte des KPR. Hierunter fallen u. a. die Einladungen zu den Sitzungen, die Protokollführung, der Kontakt zu anderen Stellen und die Beschlusskontrolle. Wie vom Rat beschlossen, obliegt die Geschäftsstellenleitung der Fachbereichsleitung Recht und Ordnung.

 

c)    Jede Ratsfraktion ist berechtigt, maximal zwei Mitglieder zu benennen. Aufgrund ihrer Hintergrundinformationen sollten bevorzugt Mitglieder aus dem Finanz- und Rechtsausschuss und Bürger- und Umweltausschuss ausgewählt werden.

 

d)    Beratende Mitglieder kraft Amtes werden von deren Dienststellen entsandt. Beratende Stellen sind die Polizei, das Amtsgericht, die Suchthilfe gGmbH, die Stadt Leverkusen (immer: FB 01, 36, 37, 51, 37; bei Bedarf: FB 32, 39, 50, 40, 63) sowie die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) und die AVEA GmbH & Co. KG. Der KPR kann den Teilnehmerkreis durch Beschluss erweitern.

 

e)    Darüber hinaus werden Verbände wie der „Weißer Ring e. V.“ oder andere Verbände bei Bedarf hinzugeladen.

 

Sitzungen

Der KPR tagt mindestens drei Mal jährlich. Ladungen zu den Sitzungen sollen den Mitgliedern mindestens 10 Tage vor dem Tag der Sitzung schriftlich durch Mitteilung der Zeit und des Ortes der Sitzung bekannt gegeben werden. Die Tagesordnung soll den Mitgliedern mit den Sitzungsunterlagen spätestens sieben Tage vor dem Sitzungstag übersandt werden.

 

Die Sitzungen des KPR sind nicht öffentlich.

 

Alle Entscheidungen sollen nach Möglichkeit einvernehmlich getroffen werden. Kann eine Übereinstimmung nicht gefunden werden, so soll eine Mehrheitsentscheidung herbeigeführt werden. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Dr. Ruderdorf, FB 30, 406 - 3000

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

 (Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Für die Erstellung der Vorlage waren noch Abstimmungsbedarfe erforderlich, sodass diese erst jetzt fertiggestellt werden konnte.