Beschlussentwurf:

 

1.  Dem Umbau der B8/Küppersteg durch Rückbau der Stützwände mit einem abgeböschten reduzierten Querschnitt wird zugestimmt.

2.  Dem Umbau des Kreisverkehrsplatzes Küppersteger Straße/Bismarckstraße

einschließlich der beiden Anschlussäste Windthorst- und Hardenbergstraße zur B8 wird zugestimmt.

3.  Der Instandsetzung des Brückenbauwerks im Bereich des Kreisverkehrsplatzes Küppersteger Straße/Bismarckstraße/B8 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation

 

Im Vorfeld der Planung erfolgten Bürgerbeteiligungen in Form mehrerer Bürgerinformationen, zuletzt durchgeführt im August 2015 in den Räumlichkeiten der AVEA, die als abgeschlossen anzusehen sind. Der Planung zum Umbau der B8/Küppersteg wurde mit der Vorlage Nr. 2017/1666 in der Ratssitzung am 10.07.2017 zugestimmt und die Verwaltung mit der Ausführungsplanung beauftragt. In der gleichen Vorlage wurde dargelegt, dass die vorliegende Planung eine evtl. später kommende Stadtbahnlinie von Köln/Leverkusen ermöglicht.

 

In der Ratssitzung am 10.12.2018 wurde der „Änderungsantrag zum Haushalt 2019" beschlossen, der u. a. die Verwaltung beauftragt, die Planungen der B8/Europaring in 2019 abzuschließen und diese der Bevölkerung in Küppersteg vorzustellen.

 

In der Mitteilung z.d.A.: Rat Nr. 11 vom 18.12.2018 wurde berichtet, dass es zum einen wegen fehlender Angebote von Ing.- Büros zu Verzögerungen in der Ausführungsplanung gekommen ist und dass zum anderen erreicht wurde, einen nicht unerheblichen Anteil der Baumaßnahme als förderfähig einstufen zu lassen. Seitens des Fördergebers ist mitgeteilt worden, dass eine Förderung allerdings erst ab 2021 in Aussicht gestellt werden kann. Ein entsprechender Einplanungsantrag wurde im Mai 2018  eingereicht.

 

Planung und Kosten

 

1. B8/Europaring (Beschlusspunkt 1)

 

1.1     Fahrbahnbreite/Querschnitt (siehe Anlage 4 der Vorlage)

 

Die Planung sieht im Abschnitt der B8/Küppersteg überwiegend einen Entfall der Stützmauer durch Reduktion der heute vorhandenen zwei Fahrstreifen je Fahrtrichtung auf einen „überbreiten" Fahrstreifen je Richtung vor. Mit der Reduktion des Fahrbahnquerschnitts von 8,50 m auf zukünftig 5,00 m bleiben die funktionalen Vorgaben an die Verkehrsanlage erhalten. Der Straßenquerschnitt gliedert sich wie folgt von West nach Ost:

 

Sicherheitsstreifen             1,00 m

Fahrstreifen                         5,00 m

Mittelstreifen                        1,60 m

Fahrstreifen                         5,00 m

Sicherheitsstreifen             1,00 m

Gesamtbreite                   13,60 m

 

1.2 Neigung/Gradiente

 

Durch die Anpassung der Gradiente (Längsneigung) der B8 erfolgt ein Höhengewinn von ca.1,30 m im überwiegenden Teil der Unterführung (Rampenbereich), der fast den Entfall der gesamten Stützmauer ermöglicht. Durch die Anpassung bleibt die künftige Realisierung einer Stadtbahnlinie erhalten.

 

1.3 Böschung

 

Die Reduzierung der Fahrstreifen der B8 verbunden mit einer Verschmälerung der Fahrbahn in den parallel geführten Anschlussästen der Windthorst- und Hardenbergstraße ermöglicht eine Böschungsausbildung und den Teilabbruch des maroden Bauwerks. Die Böschungsbreite (Grünstreifen) schwankt zwischen 3,50 bis 3,90 m. Durch eine attraktive Begrünung in Form beidseitiger Baumreihen und Straßenbegleitgrün werden große Abschnitte der Stützwände entlang der B8 entfallen und so dauerhaft Sanierungs- und lnstandsetzungskosten reduziert. Die Unterhaltung der Böschungsflächen wird durch die Einhaltung der Böschungsneigung N ≥ 1:1,5 sichergestellt. Die Sicherung der Böschungsanlage erfolgt durch Ausbildung mit Böschungsschutzmatten.

 

1.4 Passive Schutzeinrichtung

 

Zum Schutz der Verkehrsteilnehmer vor unverhältnismäßig schweren Folgen von eigenem Fehlverhalten, z. B. Absturz, sind passive Schutzmaßnahmen in Form von Stahlschutzplanken erforderlich. Aufgrund der Höhendifferenz (Absturzhöhe max. H= 5,00 m) zwischen den beidseitigen Anschlussästen (Windthorst-/Harden-bergstraße) und der Tieflage der B8 sind Schutzplanken im Bankettstreifen geplant. Sie dienen gleichzeitig als aktive Arbeitssicherheit für die Bewirtschaftung der Böschungsfläche durch Personal in Steillagen.

 

1.5 Materialien

 

Die Ausbildung der Fahrbahn erfolgt als Schwarzdeckenbauweise mit Oberflächenbefestigung in Splittmastixasphalt. Die Befestigung des Sicherheits- und Mittelstreifen erfolgt in gebundener Bauweise mit Betonsteinpflaster 10/20/8 cm (grau).

 

1.6 Stützwände Europaring B8 (siehe Anlagen 7 und 8 der Vorlage)

 

Der Europaring B8 verläuft in Nord- Südrichtung und unterquert die Küppersteger Straße/Bismarckstraße seit der Fertigstellung im Jahre 1974. Aufgrund von Verschiebungen der beidseitigen Stützwände in Höhe der Hardenberg- und Windthorststraße erfolgte im Jahre 2007 eine temporäre Abstützkonstruktion, da die \/erkehrssicherheit nicht mehr gegeben war. Der Umbau der Stützwände sieht die Sicherung des Altbestandes, Abbruchmaßnahmen, den Anschluss an den Bestand von Trogbauwerk an das Brückenbauwerk, sowie den Neubau von Stützwänden vor. Durch Anhebung der Straßenhöhe der B8 und Reduzierung der Straßenbreite zwischen den Stützwänden wird eine Abböschung der Randbereiche in Verbindung mit niedrigen Stützwänden ermöglicht. Auf den Brückenkappen und den Stützwänden wird ein Füllstabgeländer mit einer Höhe 1,20 m hergestellt.

 

2. Hardenbergstraße/Windthorststraße (Beschlusspunkt 2, siehe Anlagen 2 und 3 der Vorlage)

 

2.1  Querschnitt

Die Reduzierung der Fahrbahnbreite von 9,00 m auf ≥ 5,35 m in der Hardenbergstraße und von 9,44 m auf 4,75 m in der Windthorststraße ermöglicht eine funktionale Neugliederung der Seitenräume. In der Hardenbergstraße wird durch die Zurücknahme der Busbucht die Aufstellfläche für die Fahrgäste bzw. der Gehweg geringfügig verbreitert. Die Fahrbahnbreite wird durchgehend mit 4,75 m eingehalten. Die Vorbeifahrt an der Haltestelle Küppersteger Straße wird für den fließenden Verkehr bei haltendem Busbetrieb aufrechterhalten. In beiden Straßenabschnitten wird durch die Abmarkierung von 2,00 m Schutzstreifen auf der Fahrbahn zusätzlicher Raum für den Radverkehr geschaffen. In Höhe der geplanten Aus- und Einfädelung zum Europaring/B8 erfolgt aus Gründen der Sicherheit die Radverkehrsführung baulich von der Fahrbahn getrennt durch eine Bordanlage auf Gehwegniveau. Die beidseitigen geführten Gehwege werden in einer Breite zwischen B≥ 2,00 bis 3,40 m erneuert.

 

2.2  Parkstreifen

 

In der Hardenbergstraße wird für den ruhenden Verkehr ein Parkraum im Abschnitt der Häuser 62 bis 65 in Form von Längsparkstreifen mit 2,00 m und in Höhe der Häuser 73 bis 74 mit 3,00 m geschaffen. Der vorhandene Behindertenstellplatz in Höhe der Arztpraxen/Apotheke wurde bei der Planung berücksichtigt. In der Windthorststraße erfolgt die Ausbildung von Parkraum für den ruhenden Verkehr im Abschnitt der Häuser 52 bis 55 in Form von Längsparkstreifen mit 3,00 m und in Höhe der Häuser 60 bis 64 mit 2,00 m.

 

2.3  Begrünung

 

Zur Betonung des Straßenraums sind vereinzelt zwischen den Längsparkstreifen Baumstandorte und Flächen mit Straßenbegleitgrün geplant. Die Standortwahl erfolgte unter Berücksichtigung der Leitungstrassen der Versorgungsträger.

 

2.4  Beleuchtung

 

Die Erneuerung der Beleuchtungsanlage erfolgt nach neuestem Stand der Technik durch LED- Standardleuchten mit 6 m Lichtpunkthöhe.

 

2.5  Materialien

 

Die Ausbildung der Fahrbahn erfolgt in der Schwarzdeckenbauweise mit Oberflächenbefestigung aus Asphaltbeton. Der Gehweg wird mit Betonplatten 30/30/8 cm (grau) und der Parkstreifen mit Betonsteinpflaster 10/20/8 cm (anthrazit) befestigt. Die Ausbildung des baulich abgesetzten Radweges (auf Gehwegniveau) erfolgt mit Betonsteinplatten 15/30/8 cm (rot).

 

3. Kreisverkehrsplatz Europaring B8/Bismarckstraße/Küppersteger Straße

(Beschlusspunkt 2, siehe Anlage 3 der Vorlage)

 

3.1  Kreisverkehr

 

Die Kreisanlage orientiert sich an dem Merkblatt für Kreisverkehranlagen, Ausgabe 2006, der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen innerhalb bebauter Gebiete.

 

3.2  Kreisgeometrie

 

Mit einem Außendurchmesser D=37,00 m, einem Innenkreisdurchmesser D=23,00 m, einer Kreisfahrbahnbreite B=5,00 m und einem überfahrbahren Kreisinnenring B=2,00 m liegt die Kreisgeometrie eines kleinen Kreisverkehrs vor. Die Kreisanlage befindet sich überwiegend auf der Bauwerksbrückenplatte des Europarings/B8. Die Kreisinnenfläche wird mit Niedrigbewuchs begrünt und leicht erhaben zum Kreismittelpunkt ausgebildet. Die Einfassung des Innenkreises erfolgt mit einem umlaufenden, geklebten Flachbordstein F20/25 (weiß). Die Kreisinnenfläche wird mit einem umlaufenden, geklebten Pflasterstreifen B=0,5 m aus Betonstein 16/24/12 cm (grau) eingefasst. Die Dimensionierung der Eckausrundungen der Kreiszufahrten und Kreisausfahrten wurde für das Bemessungsfahrzeug Gelenkbus bei der Planung berücksichtigt.

 

3.3  Materialien

 

Die Oberflächenausbildung der Kreisfahrbahn auf der Bauwerksbrückenplatte des Europarings/B8 erfolgt in Gussasphalt. Die Oberflächenausbildung der umlaufenden Gehwegfläche am Kreisverkehrsplatz erfolgt mit Betonsteinplatten 30/30/8 cm (grau) bzw. Betonsteinpflaster 10/20/8 cm (grau).

 

3.4  Beleuchtung

 

Auf der Brückenplatte sind zwei Leuchtmasten mit je zwei LED-Leuchtenauslegern und 10 m Lichtpunkthöhe geplant. Die Verortung erfolgt mit einer Sonderkonstruktion auf der Bauwerksdecke der Brückenplatte.

 

3.5  Übergänge/Querungen

 

Die Fahrbahnübergänge für den querenden Fußgängerverkehr erfolgen barrierefrei durch Markierung mit Zebrastreifen (weiß) auf der Fahrbahn. Die Kriterien für die Gestaltung des gesicherten Fußgängerüberwegs nach der Richtlinie FGÜ und der gegenseitigen Sichtbeziehungen wurden bei der Planung berücksichtigt. Die Führung des Radverkehrs erfolgt für sämtliche auf die Kreisanlage zulaufende Straßen auf Fahrbahnniveau und wird umlaufend im Kreis auf der Kreisfahrbahn geführt. Der Radverkehr wird angemessen berücksichtigt und die Sicherheit des Radverkehrs verbessert.

 

3.6  Ausstattung/Straßenraummöblierung (siehe Anlage 6)

 

Die Aufwertung des städtebaulichen Erscheinungsbilds des Stadtteils Küppersteg erfolgte in Absprache mit dem Fachbereich Stadtplanung. Für den Kreisverkehrsplatz ist eine Neupositionierung und Ausstattung mit Möblierungselementen geplant. Vorgesehen sind Abstellflächen mit Fahrradbügel, 3- er Sitzbänke, Abfallsammelbehälter, Stahlrohrpoller, beleuchtete Werbesäule, städt. Infosäulen und die Erhaltung der Großuhr. Die Aufenthaltsqualität im Verkehrsknoten soll gesteigert und gleichzeitig die zentrale Verkehrsbedeutung erhalten werden. In den beiden Quadranten (Nord/Ost und Süd/West) sind Stellflächen für Fahrradbügel für das Fahrradverleihsystem der Wupsi reserviert. Hierdurch wird eine Verknüpfung der Nahmobilität mit dem ÖPNV gewährleistet.

 

3.7  Bodenindikatoren

 

Die Ausbildung der Kreisanlage erfolgt barrierefrei mit taktilen Elementen/Bodenindikatoren - taktiles Leitsystem im Verkehrsraum - für Menschen mit Mobilitätsbeeinträchtigung (Geh-/Sehbehinderte, Rollatoren- und Rollstuhlfahrer) in Absprache mit dem Behindertenbeirat der Stadt Leverkusen. Die Barrierefreiheit und die Abfertigung an den Haltestellen des ÖPNV wird verbessert.

 

4.    Instandsetzung Brückenbauwerk (Beschlusspunkt 3 der Vorlage)

 

Im Vorfeld des geplanten Straßenbauvorhabens müssen an der Brückenplatte des Bauwerks Europaring/B8 Beton- und Abdichtungsarbeiten durchgeführt werden. Diese sind erforderlich, weil die Abdichtung nach der Nutzungsdauer von ca. 45 Jahren ihre Funktion nicht mehr erfüllt. Die Schäden äußern sich durch eine Blasenbildung im Belag und durch Feuchtigkeitsschleier an der Unterseite der Brückenplatte. Die Arbeiten sollen im Frühjahr 2020 beginnen und voraussichtlich im Herbst 2020 abgeschlossen sein.

 

5.  Kosten und Finanzierung

 

5.1 Gesamtkosten Straßenbau

 

Die Gesamtkosten der Maßnahme belaufen sich nach der Kostenberechnung für den Straßenbau auf 5.052.700 €. Kostenträger der Gesamtmaßnahme ist die Stadt Leverkusen. Im Haushalt sind hierfür 5.200.000 € etatisiert. Als Finanzreserve wird dieser Haushaltsansatz zum Haushalt 2020 um 15 % erhöht. Für den Ausbau des Kreisverkehrs und der Anschlüsse auf die B8 wurde ein Förderantrag gemäß den Förderrichtlinien des kommunalen Straßenbaus (FöRi-kom-Stra) gestellt. Das Straßenbauvorhaben soll durch Zuwendungen im Rahmen des Förderprogramms derzeit mit 60 % der zuwendungsfähigen Kostenteile des Straßenbaus finanziert werden. Die Maßnahme löst keine Beitragspflicht nach dem kommunalen Abgabengesetz (KAG) aus.

 

5.2 Kosten Instandsetzung Brückenbauwerk

 

Die geschätzten Kosten belaufen sich auf 1.100.000 €. Als Finanzreserve wird dieser Haushaltsansatz zum Haushalt 2020 um 15 % erhöht. Diese Kosten sind separat im konsumtiven Teil des Haushaltes veranschlagt und sind nicht Bestandteil der investiven Maßnahmen zum Umbau der B8/Küppersteg.

 

6.  Weitere Vorgehensweise

 

Vorbehaltlich der Fassung des Baubeschlusses im Juli 2019 ist beabsichtigt, das Projekt folgendermaßen weiter zu bearbeiten:

 

Ende Mai 2019: Abgabe des Zuschussantrags bei der Bezirksregierung Köln inklusive Antrag auf zuschussunschädlichen vorzeitigen Baubeginn in 2020.

 

Frühjahr 2020: Instandsetzung Brückenbauwerk, Bauzeit ca. 7 Monate.

 

Sommer 2020: Ausschreibungs- und Vergabeverfahren Straße und Ing. Bauwerke vorbehaltlich des Zuschussbescheids oder des bewilligten vorzeitigen Maßnahmenbeginns und der haushaltsrechtlichen Genehmigung; Verfahrensdauer ca. 6 Monate.

 

Herbst 2020: Informationsveranstaltung für die Bevölkerung in Küppersteg mit Informationen zum Umbau, Bauablauf etc.

 

Ende 2020/Anfang 2021: Baubeginn Umbau B8/Küppersteg und Kreisverkehrsplatz; Bauzeit ca. 15 Monate; weitere Details sind dem beigefügten Bauzeitenplan (siehe Anlage 18) zu entnehmen.

 

Wichtiger Hinweis: Die o. g. zeitliche Abfolge ist abhängig zum einen von der Genehmigung des Zuschussantrages und zum anderen von der gesamtstädtischen Baustellenkoordination (Baustellenmanagement).

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Wildschütz / FB 66 / 406 - 6613

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Umbau Europaring/B8 - südlicher Teilrückbau Küppersteg.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Umbau Europaring/B8/Küppersteg, Rückbau Stützwände und Straßenbau, Finanzstelle 66511205021116 (investiv):

 

Ansatz 2018:                           500.000 €,

Ansatz 2019:                           500.000 €,

Ansatz 2020:                           150.000 €,

Ansatz 2021:                        2.700.000 €,

Ansatz 2022:                        1.350.000 €,

Gesamt:                     5.200.000 €.

 

Umbau Europaring/B8/Küppersteg, Instandsetzung Brücke Europaring/B8/
Küppersteg (Bauwerksnr. St19),

Finanzstelle PN 1205 (konsumtiv):

 

Ansatz 2020:            1.100.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Herstellungskosten Straßenanlagen = 3.434.550 €.

Restbuchwert Straßenanlagen =                           310.000 €.

Jährliche Abschreibungen =                      114.000 €.

Sonderposten =                                          1.030.000 €.

Jährliche ertragswirksame

Auflösung Sonderposten =                          34.000 €.

Herstellungskosten Stützwände           1.618.150 €.

Restbuchwert Stützwände =                                  0 €.

Jährliche Abschreibungen =                       32.363 €.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Siehe Ziffer B.


 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[nein]

[ja]