Beschlussentwurf:

 

1.     Über die während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß
§ 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) (Äußerungen I/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB (Äußerungen I/B) vorgebrachten Äußerungen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung
(Anlage 6 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil dieses Beschlusses.

I/A Äußerungen der Öffentlichkeit:

 

I/A 0 Protokoll der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit

 

I/A 1 Bürger

 

I/A 2 Bürger

 

I/A 3 Bürger

 

I/A 4 Bürger

 

I/A 5 Bürger

 

I/A 6 Bürger

 

I/A 7 Bürger

 

I/A 8 Bürger

 

I/A 9 Bürger

 

I/A 10 Bürger

 

I/A 11 Bürger

 

I/A 12 Bürger

 

I/A 13 Bürger

 

I/A 14 Bürger

 

I/A 15 Bürger

 

I/A 16 Bürger

 

I/A 17 Bürger

 

I/A 18 Bürger

 

I/A 19 Bürger

 

I/A 20 Bürger

 

I/A 21 Bürger

 

I/A 22 Bürger

 

I/A 23 Bürger

 

I/A 24 Bürger

 

I/A 25 Bürger

 

I/A 26 Bürger

 

I/A 27 Bürger

 

I/A 28 Bürger

 

I/A 29 Bürger

 

I/A 30 Bürger

 

I/A 31 Bürger

 

I/A 32 Bürger

 

I/A 33 Bürger

 

I/A 34 Bürger

 

I/A 35 Bürger

 

I/A 36 Bürger

 

I/A 37 Bürger

 

I/A 38 Bürger

 

I/A 39 Bürger

 

I/A 40 Bürger

 

I/A 41 Bürger

 

I/B Äußerungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

I/B 1    AVEA GmbH & Co. KG

            Im Eisholz 3

            51373 Leverkusen

 

I/B 2    Unitymedia NRW GmbH

            Postfach 102028

            34020 Kassel 

                       

I/B 3    Technische Betriebe der Stadt Leverkusen (AöR)

            Postfach 101135

            51311 Leverkusen

           

I/B 4    Deutsche Telekom Technik GmbH

            Venloer Straße 156

            50672 Köln

 

I/B 5    Amprion GmbH

            Rheinlanddamm 24

44139 Dortmund

 

I/B 6    Polizeipräsidium Köln

            Walter-Pauli-Ring 2-6

            51103 Köln 

 

 

2.     Über die während der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Stellungnahmen II/A) sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Stellungnahme II/B) sowie der städtischen Fachbereiche und Betriebe (Stellungnahmen II/C) vorgebrachten Stellungnahmen wird gemäß Beschlussentwurf der Verwaltung
(Anlage 7 der Vorlage) entschieden. Die Anlage ist Bestandteil des Beschlusses.

 

II/A Stellungnahmen der Öffentlichkeit:

 

II/A 1 Bürger

 

II/B Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange:

 

II/B 1 Nordwest Ölleitung GmbH

 Kolkerhofweg 120

 45478 Mülheim an der Ruhr

 

II/B 2 Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der 

 Bundeswehr/Referat I 3

           Fontainengraben 200

           53123 Bonn

 

II/B 3 Evonik Technology & Infrastructure GmbH

           Paul-Baumann-Straße 1

 45772 Marl

 

II/B 4 Stadt Monheim am Rhein

           Rathausplatz 2

 40879 Monheim am Rhein 

 

II/B 5 Ericsson GmbH

           Prinzenallee 21

           40549 Düsseldorf

 

II/B 6   Polizeipräsidium Köln

            Walter-Pauli-Ring 2-6

51103 Köln 

 

II/B 7 PLEDOC GmbH

 Gladbecker Straße 404

 45326 Essen

 

II/B 8 Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW

 Domstraße 55-73

 50668 Köln

 

II/B 9 Deutsche Bahn AG DB Immobilien Region West

           Erna-Scheffler-Straße 5

           51103 Köln

 

II/B 10 Amprion GmbH

 Robert-Schumann-Straße 7

 44263 Dortmund

 

II/B 11 GASCADE Gastransport GmbH

 Kölnische Straße 108-112

 34119 Kassel

 

II/B 12 Kreisstelle der Landwirtschaftskammer NRW/Kreisstelle Oberbergischer   

           Kreis, Rheinisch-Bergischer Kreis und Mettmann

Bahnhofstraße 9

51789 Lindlar

 

II/B 13 E-Plus Gruppe

             E-Plus-Straße 1

             40472 Düsseldorf

 

II/B 14 Stadt Bergisch Gladbach

             Wilhelm-Wagener-Platz

 51429 Bergisch Gladbach

 

II/B 15 Unitymedia NRW GmbH

             Postfach 102028

             34020 Kassel

 

II/B 16 WSW Wuppertaler Stadtwerke GmbH

             Bromberger Straße 39 - 41

 42281 Wuppertal

 

II/B 17 Thyssengas GmbH

             Postfach 104042

 44040 Dortmund

 

II/B 18 Stadt Burscheid

             Postfach 1420

             51390 Burscheid

 

II/B 19 Fachbereich 30 - Bezirksregierung Düsseldorf

Miselohestraße 4
 51379 Leverkusen

 

II/B 20 Fachbereich 32 - Umwelt 

Quettinger Str. 220
 51381 Leverkusen

 

II/B 21 Deutsche Telekom Technik GmbH

             Venloer Straße 156

             50672 Köln

 

 

II/B 22  Nahverkehr Rheinland GmbH

             Glockengasse 37-39

 50667 Köln

 

II/B 23  Westnetz GmbH

              Florianstraße 15-21

              44139 Dortmund

 

II/B 24 Landrat des Rheinisch Bergischen Kreises

             Am Rübezahlwald 7

             51469 Bergisch Gladbach

 

II/B 25 Vodafone GmbH/Vodafone Kabel Deutschland GmbH

             Südwestpark 15

             90449 Nürnberg

 

II/B 26 Geologischer Dienst - Landesbetrieb

             De-Greiff-Straße 195

 47803 Krefeld

 

II/B 27 Industrie- und Handelskammer zu Köln

             An der Schusterinsel 2

 51379 Leverkusen

 

II/B 28 Landesbetrieb Straßenbau NRW - Niederlassung Krefeld

             Hansastraße 2

             47799 Krefeld

 

II/B 29 Stadt Köln - Stadtplanungsamt 

             Willy-Brandt-Platz 2

 50679 Köln

 

II/B 30 Fachbereich 37 - Feuerwehr

 Stixchesstr. 162

 51377 Leverkusen

 

II/B 31 Deutsche Telekom Technik GmbH - Best Mobile (T-BM) / Netzausbau (T-

           NAB)

Ziegelleite 2 - 4

95448 Bayreuth

 

 

II/C Stellungnahmen der städtischen Fachbereiche und Betriebe:  

 

II/C 1  Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG

Overfeldweg 23

51371 Leverkusen

 

 

 

II/C 2  Fachbereich 36 - Bürger- und Straßenverkehr

Haus-Vorster Str. 8

51379 Leverkusen

 

II/C 3  Fachbereich 204 - Finanzen/Liegenschaften

Miselohestraße 4

51379 Leverkusen

 

 

II/C 4  Fachbereich 612 - Stadtplanung/Generelle Planung

Hauptstr. 101

51373 Leverkusen

 

II/C 5  Fachbereich 660 - Tiefbau/Verkehrs- und Straßenbauplanung, ÖPNV 

Friedrich-Ebert-Straße 17

51373 Leverkusen

 

II/C 6  Fachbereich 67 - Stadtgrün 

Nobelstr. 91

51373 Leverkusen

 


3.     Der Bebauungsplan Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ (Anlage 2 der Vorlage), bestehend aus Planzeichnung und textlichen Festsetzungen (Anlage 3 und Anlage 4 der Vorlage), wird gemäß § 10 BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBI. I S. 2414), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.11.2017 (BGBI. S. 3634), in Verbindung mit der

 

-       Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen - GO NRW i. d. F. d. B. vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 11. April 2019 (GV. NRW. S. 202), in Kraft getreten am 24. April 2019,

 

-       Landesbauordnung - BauO NRW, in Kraft getreten am 4. August 2018 und zum 1. Januar 2019 (GV. NRW. 2018 S. 421) zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193), in Kraft getreten am 10. April 2019,  

 

-       Baunutzungsverordnung - BauNVO i. d. F. d. B vom 21. November 2017 (BGBI. S. 3786),

 

als Satzung beschlossen.

 

4.    Die als Anlage 5 der Vorlage beigefügte Satzungsbegründung zum Bebauungsplan wird gebilligt.    

 

5.    Der Rat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass mit Rechtsverbindlichkeit des Bebauungsplanes Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ die widersprechenden Darstellungen und Festsetzungen des Landschaftsplanes außer Kraft treten (gemäß
§ 20 Abs. 4 Landesnaturschutzgesetz - LNatSchG NRW (früher Landschaftsgesetz - LG) i. d. F. d. B. vom 21.07.2000 (GV. NRW. S. 568), neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 15. November 2016 (GV. NRW. S. 934, in Kraft getreten am 25. November 2016 und am 1. Januar 2018 zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 26. März 2019 (GV. NRW. S. 193, ber. S. 214), in Kraft getreten am 10. April 2019.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                     Lünenbach                                    Deppe

 

Begründung:

 

Lage des Plangebietes:

Das Plangebiet des Bebauungsplanes Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ umfasst eine Gesamtfläche von ca. 1,01 ha. Es beinhaltet die Flurstücke 36, 77, 139, 146, 147, 148, 366, 380 (teilweise), 381 und 741 (teilweise) in der Flur 5 in der Gemarkung Bürrig.

 

Anlass, Ziele und Zwecke der Planung:

Die Bevölkerung der Stadt Leverkusen wächst stetig. Für das Jahr 2040 wird eine Bevölkerungszahl von ca. 173.600 Einwohnern prognostiziert (Landesbetrieb für Information und Technik Nordrhein-Westfalen, Stand: 03.08.2018). Dieser Bevölkerungszuwachs erfordert eine intensivierende Entwicklung von disponiblen Wohnbauflächen. Das geplante Wohnbaugebiet ist aufgrund dessen von Bedeutung für die weitere Entwicklung Leverkusens als Wohnstandort, zumal das Baugebiet durch den Investor kurzfristig ausgeschrieben und dem Markt zur Verfügung gestellt werden kann.

 

Zentrales Ziel der Bebauungsplanaufstellung Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ ist die Herstellung der planungsrechtlichen Voraussetzung für die Entwicklung der in Anlage 1 der Vorlage zu entnehmenden Fläche. So ist geplant, 10 Baukörper in Form von freistehenden Einfamilienhäusern in 2-geschossiger Bauweise zu realisieren. Die verkehrliche Anbindung des Plangebietes erfolgt über die bestehende Straße Alte Garten.

 

Im Bebauungsplanentwurf wurden die Klimaschutzbausteine der Stadt Leverkusen „Aktive/passive Solarenergienutzung“, „Grüne Siedlung“ sowie „Kompakte/verdichtete Stadt - Stadt der kurzen Wege“ berücksichtigt.

 

Verfahren:

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ (Vorlage Nr. 2014/0071) erfolgte am 08.09.2014. Der Beschluss wurde am 16.01.2015 öffentlich bekannt gemacht. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte mittels Aushang im Elberfelder Haus, Hauptstraße 101, 51373 Leverkusen, in der Zeit vom 18.02.2015 bis einschließlich 04.03.2015. Ebenfalls wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit am 11.02.2015 eine Informationsveranstaltung im Gemeindezentrum St. Stephanus in Bürrig durchgeführt. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte im Zeitraum vom 10.11.2014 bis einschließlich 15.12.2014. Dieser Verfahrensschritt sowie der zugrunde liegende Bebauungsplanvorentwurf wurden am 08.09.2014 durch den Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen beschlossen.

 

Im Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB sind von der Öffentlichkeit 41 Äußerungen eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden 15 Äußerungen abgegeben. Davon haben 11 das Planverfahren lediglich zur Kenntnis genommen bzw. erklärt, nicht betroffen zu sein.

 

Die vorgebrachten Äußerungen der frühzeitigen Beteiligung bezogen sich im Wesentlichen auf folgende Themen:

 

-       auf verschiedene Umweltbelange wie insbesondere den Immissionsschutz (Verkehrslärm, Schienenlärm und Luftbelastung), Artenschutz (Streuobstwiese, Vorkommnis von Zwergfledermäusen sowie verschiedenen Vogelarten), Bodenschutz, Erschütterung, Hochwassergefahr, Niederschlagswasserbeseitigung und Altlasten,

-       auf verschiedene Verkehrsbelange wie insbesondere die Verkehrserschließung, Verkehrsbelastung, Verkehrssicherheit, Fußwegebeziehung sowie die Parkraumsituation,

-       den Denkmalschutz,

-       die Abfallentsorgung,

-       Kriminalprävention,

-       Versorgungsanlagen,

-       die Abstandsfläche zur Hochspannungsleitung und

-       Kostenverteilung des Planverfahrens.

 

Die einzelnen Äußerungen aus der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sowie der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden für die Entwurfsplanung geprüft und soweit möglich und sinnvoll umgesetzt.

Geändert wurde durch Vergrößerung des Geltungsbereiches der städtebauliche Entwurf insbesondere hinsichtlich einer privaten Grünfläche als ökologische Ausgleichsfläche, nördlich der geplanten Bebauung als auch im Bereich der Einmündung der Planstraße auf die Straße Alte Garten.

 

Aufgrund der Verkehrsproblematik in der unmittelbaren Umgebung des Plangebietes stagnierte die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens nach den im Jahr 2016 gefassten Beschlüssen zur öffentlichen Auslegung der Planunterlagen. Im Rahmen eines Gespräches am 07.06.2018 zwischen Verwaltung, Politik, Investor und Bürgerinitiative sollte ein Konsens gefunden werden, unter welchen Voraussetzungen die Weiterführung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ gegeben ist. Als Ergebnis dieses Gespräches wurde vereinbart, im städtebaulichen Entwurf die Anzahl der Baukörper zu reduzieren. Die 2 Einfamilienhäuser sowie das Doppelhaus im nördlichen Bereich des Plangebietes sind entfallen. Das Plankonzept umfasst nunmehr 6 Baukörper.

 

Öffentliche Auslegung:

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauen und Planen der Stadt Leverkusen hat am 28.01.2019 die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes gemäß
§ 3 Abs. 2 BauGB beschlossen (Vorlage Nr. 2018/2372). Der Beschluss wurde am 08.04.2019 öffentlich bekannt gemacht. Die öffentliche Auslegung der Planunterlagen sowie der umweltrelevanten Stellungnahmen, Gutachten und sonstigen Unterlagen erfolgte im Zeitraum vom 23.04.2019 bis einschließlich 27.05.2019 durch Aushang im Verwaltungsgebäude der Stadt Leverkusen (Elberfelder Haus, Hauptstraße 101). Zugleich konnten die o. g. Dokumente zur Auslegung über die Internetseite der Stadt Leverkusen eingesehen werden. Parallel wurden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

 

Im Ergebnis der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB ist eine Stellungnahme der Öffentlichkeit eingegangen. Von den Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange wurden insgesamt 30 Stellungnahmen abgegeben. Die Beteiligung der städtischen Fachbereiche und Betriebe hat 6 Stellungnahmen hervorgebracht.

 

Stellungnahmen der Öffentlichkeit

Vonseiten der Öffentlichkeit sind im Rahmen der öffentlichen Auslegung im Wesentlichen Stellungnahmen zu den nachfolgenden Themen hervorgebracht worden:

 

-       auf verschiedene Verkehrsbelange (Verkehrsbelastung, Verkehrssicherheit und Parkraumsituation) sowie

-       den Ausbau der Straße Alte Garten.

 

Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange

Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung eingegangenen Stellungnahmen betrafen im Wesentlichen die Aspekte:

 

-       Höhenbeschränkung baulicher Anlagen,

-       Versorgungsleitungen (Stromnetz, Gas, Wasser, Fernwärme und Telekommunikation),

-       Kriminalprävention,

-       Leitungstrassen und Richtfunkstrecken,

-       die Löschwasserversorgung und die Gewährleistung der Zugänglichkeit des Baugebietes für Feuerwehrfahrzeuge,

-       Kampfmittel und

-       die objektbezogene Untersuchung der Baugrundeigenschaften. 

 

Stellungnahmen der städtischen Fachbereiche und Betriebe

Vonseiten der städtischen Fachbereiche und Betriebe wurden während der öffentlichen Auslegung im Wesentlichen Stellungnahmen zu den nachfolgenden Themen hervorgebracht:

 

-       auf die Anzahl der Parkmöglichkeiten,

-       die Begrünung der Garagendächer,

-       auf die Einzäunung der Ausgleichsfläche, 

-       auf eine Erschließungsmöglichkeit an die Ausgleichsfläche und 

-       die geschlossene Begrünung der rückwärtigen Grundstücksflächen sowie auf verschiedene Versorgungsleitungen.   

 

Die zur öffentlichen Auslegung abgegebenen Stellungnahmen betreffen nicht die Grundzüge der Planung. Eine Änderung des Bebauungsplanentwurfes zum Satzungsbeschluss ist nicht erforderlich.

 

Aus Datenschutzgründen werden in allen öffentlich zugänglichen Vorlagen die persönlichen Daten der Bürgerinnen und Bürger geschwärzt bzw. anonymisiert.

 

Änderungen zum Satzungsbeschluss

Lediglich wurde ein Hinweis aufgenommen, die der Geologische Dienst - Landesbetrieb hinsichtlich des Bodenmanagements (Schutz wertvoller Oberböden) eingebracht hat. Entsprechend werden auch Hinweise zur Einsichtnahme für die einschlägigen technischen Regelwerke unter „Sonstiges“ ergänzt. Ferner wurde der Hinweis des Bebauungsplanentwurfes zum Satzungsbeschluss aufgrund der Stellungnahme der Bezirksregierung Düsseldorf zum Thema Kampfmittel gegenüber der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfes redaktionell geändert und ergänzt.

 

Aufgrund der Stellungnahme der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG wurden die Hinweise zu einer Gasversorgungsleitung, einer Wasserversorgungsleitung sowie zu Wasserhausanschlüssen in der Begründung ergänzt. In der Katastergrundlage werden die Flurbezeichnungen 2 und 6 ergänzt. In der Planzeichnung des Bebauungsplanes (Anlage 3 der Vorlage) wird die Rechtsgrundlage des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG NRW) aufgenommen.

 

Der unter Punkt 8. der textlichen Festsetzungen geführte Hinweis zu der DIN 4109 „Schallschutz im Hochbau“ entfällt, da dieser bereits unter der Rubrik „Sonstiges“ in der Planzeichnung enthalten ist. Da die Änderung und Ergänzung nicht zu einer Anpassung des Bebauungsplanentwurfes in den Grundzügen führen, ist eine erneute öffentliche Auslegung des Bebauungsplanes nicht erforderlich und der Satzungsbeschluss kann erfolgen. 

 

Weiteres Vorgehen

Nachfolgend ist angestrebt, den Beschluss über die Satzung des Bebauungsplanes Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ sowie die Abwägung der eingegangenen Äußerungen/Stellungnahmen zu fassen. Die Verpflichtung zur Übernahme der Planungs- und Herstellungskosten sowie zur Umsetzung der Baumaßnahmen für die vorgesehene Erschließungsanlage wird in einem Erschließungsvertrag geregelt.

 

Kosten

Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten werden durch den Investor übernommen. Dies ist im städtebaulichen Vertrag vom 04.05.2015 geregelt. Für die durch den Bebauungsplan veranlassten Anpassungs- und Herstellungsmaßnahmen der Verkehrsfläche/Erschließungsanlage sind die Planungs- und Herstellungskosten ebenfalls durch den Investor zu übernehmen. Ferner sind die Kosten für die Umsetzung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen vom Investor zu tragen. Dies wird in einem Erschließungsvertrag geregelt.

 

Prüfung der Umweltbelange

Eine detaillierte Prüfung des Bebauungsplanes ist im Rahmen der Beteiligung zum Bebauungsplan Nr. 165/II „Bürrig - Alte Garten“ erfolgt. Die Ergebnisse sind in dem Umweltbericht als gesonderter Teil der Begründung eingeflossen. Demnach ist eine umweltverträgliche Umsetzung der Planung gegeben.

 

Hinweise

Der Entwurf des Bebauungsplanes im Originalmaßstab M 1:500 (Anlage 3 der Vorlage) wird nur im Ratsinformationssystem bereitgestellt und nicht mit der Vorlage gedruckt. Im Ratsinformationssystem sind sämtliche Anlagen in farbiger und vergrößerter Darstellung einsehbar.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Ludwig Priewe / FB 61 / 406 - 6132

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Bauleitpläne gehören zu den pflichtigen Aufgaben. Sie sind aufzustellen, sobald und soweit es für die städtebauliche Entwicklung und Ordnung erforderlich ist (§ 1 Abs. 3 BauGB). Für die Gemeinde ergeben sich daraus unmittelbar die Verpflichtung zur Planung und damit das Verbot, die geordnete städtebauliche Entwicklung ausschließlich durch fallweise Einzelfallentscheidungen zu verwirklichen. Im konkreten Fall ist die Planung erforderlich, da das Planungsrecht zur Schaffung von Investitionen erforderlich ist.

 

Das Planverfahren ist im Arbeitsprogramm „Verbindliche Bauleitplanung 2019-2020“ (vgl. Vorlage Nr. 2019/2714) in Priorität I A enthalten.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Kosten für das Planverfahren einschließlich Fachgutachten werden durch den Investor übernommen. Dies ist im städtebaulichen Vertrag vom 04.05.2015 geregelt. Aufgrund des Entwicklungsinteresses des Investors wird die Herstellung einer Verkehrsfläche zur Erschließung des Plangebietes ausgelöst. Die Planungs- und Herstellungskosten hierfür werden ebenfalls vom Investor finanziert. Hierzu wird der Investor einen Erschließungsvertrag abschließen. Ferner sind die Kosten für die Umsetzung der Eingriffs- und Ausgleichsmaßnahmen vom Investor zu tragen.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Siehe oben.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Siehe oben.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

---

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)


E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ist bereits erfolgt. Ebenso erfolgt ist die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB.   

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]  

[ja]  

[ja]  

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Abwägung zu diesem Bebauungsplan gestaltete sich umfassender als erwartet. Die Satzung ist Voraussetzung für den anschließend notwendigen Erschließungsvertrag, der insbesondere für die verkehrssichere Gestaltung der Einmündung in die Straße Alte Garten erforderlich ist.