Betreff
Ausbau Rad-/Gehweg Mühlengraben
- Planungsbeschluss
Vorlage
2019/2820
Aktenzeichen
660-Fr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Planung zur Erneuerung des Geh-/Radweges Mühlengraben mit wassergebundenem Deckenaufbau gemäß Variante 2 wird zugestimmt.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Ausgangssituation:

 

Der Rad-/Gehweg Mühlengraben führt von der Reuschenberger Mühle bis zur Eimündung Reuschenberger Straße (Nähe Tierschutzzentrum) in unmittelbarer Nähe des Mühlengrabens entlang. Er liegt im Landschaftsschutzgebiet „Unteres Tal der Wupper“ und grenzt an das Naturschutzgebiet „Wupperinsel“. Er ist ebenfalls ein Teilstück der vom Wupperverband ausgewiesenen Wanderroute Nr. 6 und Bestandteil der Knotenpunktbeschilderung der RadRegionRheinland. Der Weg ist für den landwirtschaftlichen Verkehr freigegeben und dient ebenfalls der Bewirtschaftung der angrenzenden Waldflächen.

 

Der Weg besitzt eine Länge von ca. 1.100 m und eine Breite von ca. 3 m. Er ist mit einer wassergebundenen Decke befestigt und gekennzeichnet durch Fahrbahnunebenheiten und Absackungen. Direkt angrenzend am Weg stehen Bäume, deren Wurzeln zum Teil bis unter den Weg hereinragen (siehe Lageplan 1 und 2). Aufgrund des schlechten Zustandes ist eine Sanierung/Erneuerung des Rad-/Gehweges inklusive der maroden Zaunanlage erforderlich.

 

Die Ergebnisse des im Vorfeld beauftragten Bodengutachtens ergaben zum einen, dass bei einem Vollausbau auf ca. 50 % der gesamten Wegelänge ein Bodenaustausch notwendig ist, da der anstehende Boden belastet ist und entsprechend entsorgt werden muss und zum anderen, dass die im Untergrund anstehenden Bodenschichten nicht versickerungsfähig sind.

 

Vor diesem Hintergrund wurden im Haushalt insgesamt 670.000 € etatisiert.

 

Planung:

 

Variante 1: Vollausbau mit einer Deckschicht aus Asphaltbeton und Entwässerung des

Oberflächenwassers

Der nach den gängigen Richtlinien vorgesehene Deckenaufbau beträgt inklusive Bodenaustausch und Bodenverbesserung 50 cm; die Oberfläche ist mit einer Asphaltbetondeckschicht befestigt. Die geplante Breite des Rad-/Gehweges beträgt 3 m.

 

Entlang der Wegeführung befinden sich in Teilbereichen Bäume mit mittlerem bis starkem Durchmesser bis unmittelbar an den Wegesrand. Als Wurzelschutz wäre bei den notwendigen Erdarbeiten für den Vollausbau ein Mindestabstand von 1,00 m - 1,50 m zu den vorhandenen Baumstandorten einzuhalten. Laut Stellungnahme des Landesbetriebes Wald und Holz NRW müssen beim Vollausbau gemäß Variante 1 durch die Nichteinhaltung dieser Abstände 22 Bäume gefällt werden. Bedingt durch die Ausweisung der Gehölzflächen neben dem Rad-/Gehweg als Wald und der unmittelbaren Nähe zum Fließgewässer Mühlengraben ist eine andere Trassierung des Weges nicht möglich.

 

Da der Weg landwirtschaftlich genutzt wird, besteht vonseiten des Fachbereichs Umwelt entsprechend der rechtlichen Vorgaben nach dem Runderlass des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz „Anforderungen an die Niederschlagsentwässerung im Trennverfahren“ die Forderung, das Oberflächenwasser, welches auf die versiegelte Asphaltbetonfläche trifft, zu fassen und vor Einleitung in den Mühlengraben einer Vorreinigung zuzuführen. Eine Vorreinigung über wegebegleitende Bankette ist aufgrund der nicht versickerungsfähigen Bodenschichten und ohne vorhandene Geländeflächen nicht möglich.

 

Somit muss das Niederschlagswasser über eine Rinne mit Einläufen in einen neu zu bauenden, ca. 600 m langen Kanal gefasst werden. Die anschließende Zuführung des vorgereinigten Oberflächenwassers in den Mühlengraben kann bedingt durch den Wasserstand des Mühlengrabens nur über ein Pumpenbauwerk mit Schlammfang erfolgen. Der Bau und die Wartung des Bauwerks müssen durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) erfolgen.

 

Eine weitere Möglichkeit der Oberflächenentwässerung besteht in der Anbindung an den vorhandenen Mischwasserkanal „Alte Garten“. Bei dieser Variante müssen zusätzlich zur Rinne mit Einläufen und Kanal nochmals ca. 1000 m Kanalleitung bis zum vorhandenen Mischwasserkanal neu hergestellt werden. Im Bereich des Brückenbauwerks „Alte Garten/Gut Reuschenberg“ kann dabei nur mit Vortrieb gearbeitet werden. 

 

Beide Arten der Entwässerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis.

 

Die Kosten für den Wegeausbau mit Asphaltbeton einschließlich Zaunerneuerung belaufen sich laut Kostenschätzung auf ca. 650.000 €. Eine grobe Kostenschätzung bzgl. der Oberflächenentwässerung (Kanal, Pumpenbauwerk, Schlammfang) liegt zum jetzigen Zeitpunkt nicht vor.

 

Zusammenfassung der Variante 1:

 

  • Fällung von ca. 22 Bäumen notwendig;
  • separate Vorbehandlung des Oberflächenwassers durch wasserführende Rinne, Kanal, Pumpwerk oder weiteren Kanal erforderlich;
  • sehr hohe Baukosten hinsichtlich der Entwässerung;
  • bauliche Umsetzung aufgrund der Entwässerungsbauwerke bestenfalls mittelfristig durchführbar.

 

Variante 2: Erneuerung des wassergebundenen Deckenaufbaus

Bei dieser Variante wird die vorhandene Wegedecke bis zu 15 cm durchgefräst. Der aufgelockerte Schotter wird nicht zerkleinert, sondern homogen gemischt. Das neu gemischte Wegebaumaterial wird nach dem Fräsgang mit dem entsprechenden neuen Profil in einer Breite von ca. 3,0 m wieder eingebaut (siehe Anlage Regelquerschnitt). Somit wird die Befahrbarkeit sowohl für Radfahrer als auch für den landwirtschaftlichen Verkehr den Erfordernissen entsprechend wiederhergestellt.

 

Bei dieser Erneuerung versickert das unbehandelte Oberflächenwasser in den wassergebundenen Deckenaufbau und in die vorhandene Vorflut, d.h. in den Mühlengraben. Sämtliche Auflagen zur Behandlung des Oberflächenwassers entfallen, ebenso die Baumfällungen.

 

Eine wasserrechtliche Erlaubnis ist nicht notwendig.

 

Die Kosten für diese Maßnahme belaufen sich einschließlich Zaunerneuerung laut Kostenschätzung auf ca. 310.000 €.

 

Fazit und Empfehlung für die Variante 2:

Bei dem Wegeausbau in Asphaltbauweise liegt die Kostenschätzung inzwischen bei 650.000 €. Die Kosten für die Entwässerungseinrichtungen (Rinne, Pumpwerk, Schlammfang bzw. Kanal) sind in diesen angemeldeten Finanzmitteln nicht enthalten. Neben den hohen Ausbaukosten sind auch die bei dieser Bauweise notwendigen Baumfällungen zu berücksichtigen.

 

Die Verwaltung empfiehlt daher die Erneuerung des wassergebundenen Wegeaufbaus gemäß Variante 2.

 

Kosten und Finanzierung

Die geschätzten Kosten bei einer Erneuerung des Weges gemäß Variante 2 betragen ca. 310.000 €. Für die Herstellung des gemeinsamen Rad-/Gehweges wurde bei der Bezirksregierung Köln ein Einplanungsantrag mit der Bitte um Aufnahme in das Förderprogramm Straßenbau bzw. Nahmobilität gestellt.

 

Weitere Vorgehensweise

Vorbehaltlich der Finanzierung soll die Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2020 beginnen.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Frommke / FB 66 / 406 - 6614

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Finanzstelle 66511205021070, Finanzposition 783200:

 

2019 = 10.000 €,

VE 2019 = 660.000 €,

2020 = 480.000 €,

2021 = 180.000 €.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Variante 1:

Herstellungskosten = 670.000 €,

Abschreibungen = rd. 22.300 €/Jahr.

 

Variante 2:

Herstellungskosten = 310.000 €,

Abschreibungen = rd. 15.500 €/Jahr.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Siehe Buchstabe B).

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]  

[ja]  

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]