Betreff
Tätigkeitsbericht WTG-Behörde (Wohn- und Teilhabegesetz) der Stadt Leverkusen
- Berichtszeitraum 2017/2018
- Berichtszeitraum 2017/2018
Vorlage
2019/2863
Aktenzeichen
500-hß
Art
Kenntnisnahmevorlage
Kenntnisnahme:
Der als Anlage beigefügte Tätigkeitsbericht wird zur Kenntnis genommen.
gezeichnet:
In Vertretung
Lünenbach
Begründung:
Als kreisfreie Stadt ist die Stadt Leverkusen für die Durchführung des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) als Überwachungs- und Sonderordnungsbehörde gem. § 43 dieser Vorschrift zuständig. Die WTG-Behörde ist gem. § 14 Abs. 11 WTG verpflichtet, alle zwei Jahre einen Tätigkeitsbericht zu erstellen, diesen zu veröffentlichen und den kommunalen Gremien und Aufsichtsbehörden zur Verfügung zu stellen. Der vorliegende Bericht kommt diesen Anforderungen nach.