Beschlussentwurf:
1. Der Sanierung der Kriechkeller der Kindertagesstätten Dhünnstraße 12a und 12c wird zugestimmt.
2. Die prognostizierten Gesamtbaukosten für die Maßnahme betragen gemäß Kostenberechnung 2.000.000 € einschließlich Mehrwertsteuer.
3. Die zur Finanzierung erforderlichen Mittel werden auf der Finanzstelle PN 0170 bei der Finanzposition 723200 in Höhe von insgesamt 2.000.000 € per Rückstellung bereitgestellt.
4. Der notwendigen Auslagerung der Kitas in das Gebäude Görresstraße 11 für den Zeitraum der Sanierung wird zugestimmt.
5. Der Beschluss des Rates vom 16.10.2017 zur Vorhaltung des Gebäudes Görresstraße 11 als Reservestandort (Punkt 4 der Vorlage Nr. 2017/1800), um dort ggfs. Flüchtlinge unterzubringen, wird aufgehoben.
6. Mit der Durchführung der Maßnahme ist nach Beschlussfassung gemäß der vorgegebenen Zeitplanung zu beginnen.
gezeichnet:
In Vertretung In Vertretung In Vertretung
Richrath Lünenbach Adomat Deppe
Begründung:
Die Gebäude der
Kindertagesstätten Dhünnstraße 12a und 12c wurden zwischen 1962 und 1965 geplant
und erbaut. Sie bestehen aus einem Erdgeschoss, einem 1. Obergeschoss und einem
Kriechkeller, in dem sich die Hauptversorgungsleitungen befinden. Im Rahmen der
regelmäßigen Untersuchungen von Kriechkellern durch die Bauunterhaltung wurden
Schäden am Betontragwerk festgestellt.
Nach umfangreichen
Untersuchungen durch den beauftragten Statiker in Verbindung mit einem Ingenieurbüro
für Betontechnologie und Bauwerksuntersuchung wurde festgestellt, dass die
Stahlbetonkonstruktion bereichsweise erheblich durch Bewehrungskorrosion
geschädigt und die Betonüberdeckung in großen Teilen nicht ausreichend ist. Zur
weiteren Nutzung der Gebäude sind die vorhandenen Mängel und Schäden an der tragenden
Bausubstanz dringend instand zu setzen.
Das Ingenieurbüro WeigeltPlan
wurde mit der Planung und Vorbereitung der Sanierungsmaßnahmen beauftragt.
Geplante
Maßnahmen
Zur Erhaltung der
beiden Kindertagesstätten muss die Betonkonstruktion instandgesetzt werden.
Nach Festlegung der Zuwegung in die Kriechkeller (Rampen) werden die notwendigen
bauorganisatorischen Maßnahmen eingeleitet. Als vorbereitende Maßnahme wird zunächst
die fest mit dem Betontragwerk verbundene unterseitige Dämmung entfernt, um die
Betonsanierung durchführen zu können. Ebenfalls werden die im Kriechkeller im
Zuge der Sanierung notwendigerweise entfernten Leitungen (HLS und Elektro)
durch neue ersetzt und installiert.
Auslagerung der
Kindertagesstätten in das Gebäude Görresstraße 11
Zur Durchführung
der Sanierung muss die Nutzung ausgelagert werden. Mit dem derzeit nicht
genutzten Gebäude Görresstraße steht ein Gebäude zur Verfügung, welches - nach
Durchführung von Herrichtungsarbeiten - zur Auslagerung der Kindertagesstätten
genutzt werden kann. Derzeit wird das Gebäude als Reservestandort für eine ggfs.
notwendige Unterbringung von Flüchtlingen vorgehalten.
Der Beschluss des Rates vom 16.10.2017 zur Vorhaltung des
Gebäudes Görresstraße 11 als Reservestandort (Punkt 4 der Vorlage Nr. 2017/1800), um dort ggfs. Flüchtlinge
unterzubringen, ist aufzuheben. Eine
Zustimmung des Landesjugendamtes zur Nutzung des Gebäudes Görresstraße 11
als Ausweichquartier ist beantragt. Ein zeitgleicher Freizug der beiden
Kindertagesstätten ist wirtschaftlich und im Sinne eines geregelten Bauablaufes
anzustreben.
Ausführungszeitraum
Die Planung und
Vorbereitung der Maßnahme inklusive Ausschreibungen wird Mitte 2019 starten.
Ein Beginn der Arbeiten an der Dhünnstraße 12a und 12c kann erst nach
Fertigstellung des Ausweichquartiers in der Görresstraße 11 stattfinden.
Es ist geplant, die
Auslagerung der Kindertagesstätten bis Mitte 2020 durchzuführen. Anschließend
wird mit den Arbeiten in den Kriechkellern begonnen. Die geplante Bauzeit für
die Arbeiten beträgt bis zu einem Jahr. Es ist zudem vorgesehen, dass während
der Betonsanierung weitere notwendige Baumaßnahmen in den frei gezogenen Kindertagesstätten
umsetzt werden (u. a. der Einbau von Akustikdecken).
Geschätzte
Kosten zur Sanierung der Kriechkeller
Die
Herstellungskosten incl. MwSt. werden auf ca. 1.000.000
€ je Kindertagesstätte geschätzt und setzen sich wie folgt zusammen:
Vorbereitende
Maßnahmen 80.000 €
Betonsanierungskosten 300.000
€
Außenbereich 60.000 €
Tiefbau 60.000 €
TGA 250.000
€
Baunebenkosten 240.000
€
Aufrundung 10.000 €
Summe Brutto je
Kindertagesstätte 1.000.000 €
Insgesamt betragen
die Baukosten für die Baumaßnahme ca. 2.000.000 €.
Fördermittel zur
Sanierung der Kriechkeller
In 2018 wurden Förderanträge für die o. a. Baumaßnahmen
erarbeitet und eingereicht (Investitionsprogramm 2017 bis 2020 des Bundes zum Erhalt
von Kita-Plätzen). Für die Maßnahme
Kita Dhünnstraße 12a wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 476.000 €
bewilligt. Diese gliedern sich wie folgt auf:
- Für
das Jahr 2019 wurden 166.600,00 € bewilligt,
- für
das Jahr 2020 wurden 309.400 € bewilligt.
Für die Maßnahme
Kita Dhünnstraße 12c wurden Fördermittel in Höhe von insgesamt 109.270,76 €
bewilligt. Diese gliedern sich wie folgt auf:
- Für
das Jahr 2019 wurden 38.244,77 € bewilligt,
- für
das Jahr 2020 wurden 71.025,99 € bewilligt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Ute Schmidl/ Fachbereich
Gebäudewirtschaft/ Tel. 406 - 65450
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Die Kriechkeller der Kitas Dhünnstraße 12a und 12c sind zu sanieren, weil schwerwiegende Betonschäden vorliegen.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Die Sanierung der Kriechkeller ist unter der Finanzstelle PN 0170, Finanzposition 723200, Sachkonto 599120, Aufträge 650000000194 (Dhünnstraße 12a) und 650000000195 (Dhünnstraße 12c), etatisiert.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
Frau Luchterhand-Homberger, Fachbereich Gebäudewirtschaft
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
Für die Sanierung der Kriechkeller werden Rückstellungen in Anspruch genommen.
Für die Dhünnstraße 12a liegt ein Förderbescheid des Landschaftsverbandes Rheinland i. H. v. 476.000,00 € vor, für die Dhünnstraße 12c i. H. v. 109.270,76 €.
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Aufgrund von verwaltungsinternen Abstimmungen konnte die Abgabefrist für die Vorlage nicht eingehalten werden. Eine Beratung und Beschlussfassung der Vorlage noch in diesem Sitzungsturnus wird jedoch für notwendig angesehen, um die weiteren Schritte termingerecht durchführen zu können.