Kenntnisnahme:

 

Die beigefügte Vorlage nebst ihren Anlagen wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

                                                              In Vertretung                          In Vertretung

Richrath                                              Lünenbach                             Deppe

Begründung:

 

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauen und Planen vom 18.03.2019 erhielt die Verwaltung den Auftrag, eine Alternative zur Unterbringung der Parkplätze bis zum nächsten Turnus zu erarbeiten. In einem Brainstorming haben sich die beteiligten Fachbereiche zusammengesetzt und haben verschiedene Alternativen entwickelt. Die einzelnen Standorte sowie die Stellungnahme der Verwaltung können der Anlage 1 bis 10 entnommen werden. Die Gesamtpräsentation aus der Veranstaltung vom 07.05.2019 ist der Anlage 11 zu entnehmen.

 

Hierbei handelt es sich um eine Ideensammlung, die noch nicht abschließend geprüft ist. Eine detailliertere Prüfung erfolgt, wenn die Präferenz für einen oder mehrere vorgeschlagene Alternativen mehrheitlich erkennbar ist.

 

Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen (Beschluss des Finanzausschusses vom 01.02.2010 und Auflage der Kommunalaufsicht vom 26.07.2010), die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Uttich/FB 60/Tel. 0214/406 - 8896

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist.

(Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Prüfung möglicher zusätzlicher Stellplätze im Bereich um Schloss Morsbroich.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

nein

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.) 

 

Kann nicht beziffert werden, da dies von der Art der Umsetzungsmaßnahme abhängig ist.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:   

(überschlägige Darstellung pro Jahr)                                                

 

siehe B.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

keine

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Keine weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz nicht betroffen

keine

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]

[ja] [nein]