Beschlussentwurf:
Der von der Jury erarbeiteten Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 07.05.2018 wird zugestimmt. Die Neufassung der Richtlinien tritt mit dem Ratsbeschluss in Kraft.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Adomat
Begründung:
Die vorliegende Fassung der Förderrichtlinien wurde von der Jury erarbeitet, die zwei Mal jährlich über die Vergabe der Fördermittel berät. Sie setzte sich zusammen aus drei Mitgliedern: Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e. V. und zuständig für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens und Katharina Meierjohann (gewählte Vertreterinnen der freien Szene).
Mit der Überarbeitung in Punkt 3.3., Absatz 1, wird auf die Bedarfe der freien Kulturszene reagiert (Verwendung von Restgeldern).
Alte Regelung:
3.3. Art und Höhe der Bewilligung:
Die Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrages (Festbetragsfinanzierung). Dieser Betrag verbleibt auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe beim Zuwendungsempfänger. Es sei denn, seine Gesamtausgaben lägen unter dem Zuwendungsbetrag. (Projektbezogene Mehreinnahmen müssen im Rahmen des Zuwendungszwecks eingesetzt werden.)
Neue Regelung:
3.3. Art und Höhe
der Bewilligung:
Die Zuwendung
erfolgt in Form eines festen Betrages (Festbetragsfinanzierung). Dieser Betrag
verbleibt auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe beim
Zuwendungsempfänger, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er notwendige
Anschaffungen im Sinne von 4.1. in Höhe der Restgelder zu tätigen hat.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Anke Holgersson, KSL, 406 - 4170
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 07.05.2018.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt
und mittelfristiger Finanzplanung)
entfällt
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
keine
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
|||
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein]
|