Betreff
Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 07.05.2018
Vorlage
2019/2878
Aktenzeichen
415-30-02-ho
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der von der Jury erarbeiteten Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 07.05.2018 wird zugestimmt. Die Neufassung der Richtlinien tritt mit dem Ratsbeschluss in Kraft.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Adomat

Begründung:

 

Die vorliegende Fassung der Förderrichtlinien wurde von der Jury erarbeitet, die zwei Mal jährlich über die Vergabe der Fördermittel berät. Sie setzte sich zusammen aus drei Mitgliedern: Silke Burkart (Projektmanagement Region Köln/Bonn e. V. und zuständig für die Regionale Kulturpolitik), Petra Clemens und Katharina Meierjohann (gewählte Vertreterinnen der freien Szene).

 

Mit der Überarbeitung in Punkt 3.3., Absatz 1, wird auf die Bedarfe der freien Kulturszene reagiert (Verwendung von Restgeldern).

 

Alte Regelung:

3.3. Art und Höhe der Bewilligung:

 

Die Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrages (Festbetragsfinanzierung). Dieser Betrag verbleibt auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe beim Zuwendungsempfänger. Es sei denn, seine Gesamtausgaben lägen unter dem Zuwendungsbetrag. (Projektbezogene Mehreinnahmen müssen im Rahmen des Zuwendungszwecks eingesetzt werden.)

 

Neue Regelung:

3.3. Art und Höhe der Bewilligung:

 

Die Zuwendung erfolgt in Form eines festen Betrages (Festbetragsfinanzierung). Dieser Betrag verbleibt auch bei Einsparungen und höheren Einnahmen in voller Höhe beim Zuwendungsempfänger, wenn der Antragsteller nachweisen kann, dass er notwendige Anschaffungen im Sinne von 4.1. in Höhe der Restgelder zu tätigen hat.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Anke Holgersson, KSL, 406 - 4170

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Anpassung der Kulturförderrichtlinien vom 07.05.2018.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

entfällt

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

         [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]