Betreff
Instandsetzungsprogramm 2019 von Verkehrsflächen in wassergebundener Bauweise
Vorlage
2019/2879
Aktenzeichen
TBL-692-Eb
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretungen für die Stadtbezirke I, II und III beschließen die für 2019 geplanten konsumtiven Instandsetzungen von Verkehrsflächen in wassergebundener Bauweise durch die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) der in Anlage 1 der Vorlage aufgeführten Wege.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Wegeinstandsetzungen

 

Ausgangslage

 

Ergänzend zum Straßeninstandsetzungskonzept, das sämtliche Verkehrsflächen in gebundener Bauweise zum Inhalt hat, soll mit dieser Vorlage über die Notwendigkeit der Instandsetzung von Verkehrsflächen in wassergebundener Bauweise entschieden werden. Diese Verkehrsflächen sind in erster Linie Wirtschaftswege und Forstwirtschaftswege außerhalb der Bebauung, die - neben der Erschließung der land- und forstwirtschaftlich genutzten Flächen - auch dem Radverkehr dienen.

 

Das Programm ist erforderlich, da die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) in den letzten Jahren den Schwerpunkt in die Instandsetzung gebundener Verkehrsflächen gelegt haben und die hier betroffenen Wege lediglich in Eigenleistung unterhalten wurden. Hierdurch ist Handlungsbedarf bei mehreren Wegen entstanden, sodass hier der Einsatz von hierfür spezialisierten Unternehmen wirtschaftlich wird.

 

Maßnahmenumfang

 

In diesem Wegeinstandsetzungsprogramm können nur solche Verkehrsflächen berücksichtigt werden, die als konsumtive Maßnahmen saniert werden können. Der Umfang der Maßnahmen muss daher auf die Aufarbeitung der Oberflächen begrenzt bleiben. Demzufolge sind Wege, die einer grundhaften Erneuerung bedürfen, nicht Gegenstand dieses Programms. Diese müssen vielmehr entsprechend den finanziellen Möglichkeiten im städtischen Haushalt veranschlagt werden.

 

Finanzierung

 

Wegesanierungsmaßnahmen, die lediglich eine Aufarbeitung der Oberflächen erfordern, gelten als konsumtiv und werden als Straßenunterhaltungsaufwand durch die TBL finanziert. Es erfolgt weder eine wesentliche bauliche Änderung noch werden Beiträge nach § 8 KAG erhoben. Auf den städtischen Haushalt haben diese Maßnahmen in der Regel keine Auswirkung.

 

Die einzelnen Maßnahmen für das Jahr 2019 ergeben sich aus der als Anlage 1 beigefügten Liste der geplanten Wege und den als Anlage 2 beigefügten Lageplänen.

 

Diese Maßnahmen sollen noch im TBL Wirtschaftsjahr 2019 umgesetzt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Eberhard / TBL / 406 - 6910

Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht abgedeckt ist. (Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in Prioritätenliste etc.) 

 

Programm der Instandsetzungen von Verkehrsflächen in wassergebundener Bauweise wie Wirtschaftswege und Radwege im Stadtgebiet für das Jahr 2019.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Wegeinstandsetzungen: Unterhaltungsmittel der TBL AöR (konsumtiv).

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung:

(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)

 

Keine.

 

C) Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:

(überschlägige Darstellung pro Jahr)

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)

 

Die Umsetzung der Maßnahmen soll über die Unterhaltungsmittel der TBL AöR finanziert werden. Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[ja]

[ja]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

Über Pressemitteilungen.

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]