Betreff
Sanierungs- und Instandhaltungskonzept Schultoiletten
Vorlage
2019/2881
Aktenzeichen
654-stei
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.    Das Sanierungskonzept für die Schulen der Stadt Leverkusen wird zur Kenntnis genommen.

 

2.    Die Schulen, deren Toiletten saniert werden sollen, werden aufgefordert, ein Konzept für den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb einer sauberen Schultoilette zu erstellen.

 

3.    Die Entscheidung der Verwaltung, die Toiletten der Grundschulen zweimal täglich zu reinigen, wird zur Kenntnis genommen.

 

 

gezeichnet:

                                                    In Vertretung                             In Vertretung

Richrath                                     Adomat                                      Deppe

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat am 26.02.2019 zu den Anträgen Nr. 2018/2087 und Nr. 2018/2114 folgenden Beschluss gefasst:

 

„Die Verwaltung wird beauftragt, in Abstimmung mit den Schulen die entsprechenden Räumlichkeiten der Schultoiletten nach einem Sanierungsplan nach Priorität aufzustellen. Vor Inbetriebnahme der Toiletten wird, gemeinsam mit der entsprechenden Schule, ein auf dauerhafte und nachhaltige Sicherung bzw. Reinhaltung der Toiletten gerichtetes Konzept entwickelt.“

 

1.    Sanierungskonzept

 

Der Zustand der Schultoiletten wurde durch Begehungen erfasst und ein Konzept erstellt, das den Zustand der Toiletten auflistet (siehe Anlage 1).

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass

 

-       die Sanierung von neun Toilettenanlagen bereits in Planung oder im Bau ist,

-       acht Toilettenanlagen dringend sanierungsbedürftig sind (1. Priorität),

-       20 Toilettenanlagen sanierungsbedürftig sind (2. Priorität),

-       bei 20 Toilettenanlagen kein Handlungsbedarf gesehen wird.

 

Die Realisierung der Sanierungen ist jeweils abhängig davon, ob entsprechende Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden und ob das erforderliche Personal im Fachbereich Gebäudewirtschaft zur Verfügung steht.

 

2.    Konzept der betreffenden Schule für den dauerhaften ordnungsgemäßen Betrieb einer sauberen Schultoilette

 

In der Vergangenheit hat sich Folgendes gezeigt:

 

-       Der Zustand frisch sanierter Schultoiletten ist teilweise nach kurzer Zeit so schlimm wie vor der Sanierung.

-       Einzelne Schulen haben Konzepte entwickelt, wie ein guter Zustand der Toiletten erhalten werden kann.

 

Hier geht es in erster Linie um eine Geruchsproblematik (Urin), die insbesondere in den Jungen-WCs der Grundschulen besteht und ihre Ursache in einem nicht sachgemäßen Umgang mit der Toiletten-/Urinalbenutzung hat.

 

Der Fachbereich Schulen wird im Vorfeld der Sanierungen auf die betroffenen Schulen zugehen und diese bei der Entwicklung eines Erhaltungs- und Pflegekonzeptes unterstützen. Die Sanierung der jeweiligen Toilettenanlage wird erst durchgeführt, wenn dieses Konzept vorliegt.

 

3.    Reinigung der Toiletten der Grundschulen zweimal täglich

 

Im Rahmen des Offenen Ganztags hat sich der Schulbetrieb sämtlicher Grundschulen täglich bis 16.00 Uhr verlängert. Die Geruchs- und Verschmutzungsprobleme in den Toiletten der Grundschulen haben sich durch diese intensive Nutzung verstärkt, sodass deutlich ist, dass die bis dato einmal täglich durchgeführte Reinigung nicht mehr ausreicht. Mit Beginn des Schuljahres 2018/2019 (03.09.2018) wurde deshalb an drei Leverkusener Grundschulen (KGS Remigiusschule, GGS Regenbogenschule, GGS Waldschule) ein Pilotprojekt gestartet, mit dem Ziel, eine Verbesserung des Reinigungszustandes der Sanitäranlagen zu erreichen.

 

Hierzu wurde eine Anpassung des Reinigungsintervalls für die Sanitäranlagen vorgenommen, in dem eine tägliche zweite Reinigung der Sanitäranlagen beauftragt wurde. Als Zeitpunkt für die Zweitreinigung wurde die Zeit unmittelbar nach Beendigung der 2. großen Pause (ca. 12 Uhr) festgelegt. Seit Einführung dieser Zweitreinigung hatte sich der Reinigungszustand der Sanitäranlagen der Pilotschulen, die Geruchsbelästigungen betreffend, erheblich verbessert. Die Schulleitungen bestätigen übereinstimmend diese Auffassung. Des Weiteren haben die Schulleitungen mitgeteilt, dass der Ablauf des Schulbetriebes durch die Zweitreinigung nicht beeinträchtigt wird.

 

Ausgehend von dem positiven Ergebnis des Pilotprojektes wurde zwischenzeitlich die Zweitreinigung in allen 23 Leverkusener Grundschulen eingeführt. Die Mehrkosten belaufen sich auf ca. 119.600 € netto/Jahr.

 

Im Ergebnis ist festzustellen, dass sich der Reinigungszustand der Sanitäranlagen und die Geruchsbelästigungen in den Grundschulen erheblich verbessert haben. Auch der Reinigungszustand im Allgemeinen wirkt deutlich verbessert.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Gregor Steiniger / FB 65 /

406 - 65400

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Kenntnisnahme des Toilettenkatasters.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

./.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

./.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

./.

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]