Beschlussentwurf:
1. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2019 durch die Bezirksregierung.
2. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2019 durch die Bezirksregierung.
3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der von der Verwaltung vorgeschlagenen Ersatzbeschaffung von Spielgeräten zu. Die Beschlussfassung erfolgt unter dem Vorbehalt der Genehmigung des Haushaltsplanes 2019 durch die Bezirksregierung.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Im Haushaltsjahr 2019 stehen 110.000 € für die Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen zur Verfügung. Der vordringliche Bedarf wird von der Verwaltung in diesem Jahr auf folgenden Spielplätzen gesehen:
Stadtbezirk I: Hemmelrather Weg,
Stadtbezirk II: Gartenstraße/Altstadtstraße, Am Quettinger Feld,
Stadtbezirk III: Grünzug Kühnsbusch, Max-Beckmann-Straße, Jägerstraße.
In welchem Bereich die zur Beschaffung vorgesehenen Wipptiere (10 bis 13 Stück, je nach Ausführung) aufgestellt werden, ist noch nicht abschließend entschieden. Auf verschiedenen Spielplätzen sind noch Altgeräte bzw. Reste zu finden. Die abgängige Ausstattung wird in den kommenden Wochen und Monaten sukzessive abgebaut.
Die geplanten Spielgeräte können, zumindest teilweise und evtl. mit Hilfestellung, auch von Kindern mit einer Behinderung genutzt werden.
Bestandteile dieser Vorlage sind neben einer Kostenzusammenstellung Kopien aus Spielgerätekatalogen, welche die Art des für die Ersatzbeschaffung vorgesehenen Gerätes beispielhaft wiedergeben.
Nach erfolgter Beschlussfassung werden die Spielgeräte zunächst produktneutral ausgeschrieben. Die letztendlich zur Aufstellung gelangten Geräte können in Details von den Abbildungen abweichen. Zu welchem Zeitpunkt die neuen Geräte tatsächlich aufgebaut werden, ist von den erheblichen Lieferfristen der Hersteller abhängig.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr
Hammer/FB 67/Tel. 406 - 6730
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Bei den Ersatzbeschaffungen handelt es sich um eine investive Maßnahme. Die Beschaffungen sollen erst veranlasst werden, wenn der Haushaltsplan 2019 durch die Bezirksregierung genehmigt ist.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Mittel zur Umsetzung der Beschaffungen sind im Haushaltsplan
wie folgt
vorgesehen:
2019: 110.000 €, Finanzstelle 67001305012002, Finanzposition 782600, Ersatzbeschaffung von Spielgeräten auf Kinderspielplätzen über 410 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
Anschaffungskosten: 108.766 €.
Kalkulatorische Abschreibung (8 Jahre): 13.596 € p.a.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
keine
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
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F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
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Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Herstellerfirmen für die qualitativ hochwertigen Spielgeräte für den öffentlichen Raum sind mit Anfragen und Bestellungen derzeit weitestgehend ausgelastet. Die Einholung von Vorangeboten zur Ermittlung der voraussichtlichen Beschaffungskosten ist daher zeitintensiv. Daher war es nicht möglich, eine hinreichend zuverlässige Kostenermittlung frühzeitiger zu erstellen.
Da der nächste Beratungsturnus erst Ende September 2019 folgt, besteht nur bei einer Beratung und Beschlussfassung im Juniturnus die Möglichkeit, dass noch alle bzw. der größte Teil der Spielgeräte in 2019 aufgestellt werden können.