- Ausstattung von Abfallbehältern mit dem alten Wiesdorfer Stadtwappen
Kenntnisnahme:
Die
Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I nimmt die Varianten zur Ausstattung von Abfallbehältern mit dem alten
Wiesdorfer Stadtwappen am Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB) Wiesdorf zur Kenntnis.
gezeichnet:
In Vertretung
Deppe
Begründung:
Mit der Vorlage Nr. 2017/1544
„Zentraler Busbahnhof Wiesdorf - Überdachung, Ausstattung und Randbereiche, -
Baubeschluss“ wurde im Rahmen des Neubaus des ZOB Wiesdorf u. a. die
Bemusterung von Papierkörben angekündigt.
Der Bemusterungstermin fand am
25.03.2019 im Beisein von Mitgliedern der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk
I statt. Das Ergebnis ist den Anlagen 1 bis 3 dieser Vorlage zu
entnehmen.
Während des Bemusterungstermins
wurde die Frage gestellt, ob die geplanten 18 Abfalleimer analog zu den neuen
Abfallbehältern in der Fußgängerzone Opladen (Emblem Opladen) mit dem alten
Wiesdorfer Stadtwappen (Anlage 4 der Vorlage) ausgestattet werden könnten.
Es konnte ermittelt werden, dass
die Firma, die das ausgewählte Modell liefert, kein Ausstanzen eines
stilisierten Wappens analog zu Opladen anbieten kann. Es besteht jedoch die
Möglichkeit, ein Wappen in Form einer Klebefolie oder in Form einer Plakette
aus Aluminium anzubringen, wobei die letztgenannte Variante wegen der Krümmung
der Außenwand nur auf dem Deckel der Abfallbehälter umsetzbar wäre.
Es würden sich folgende Kosten
ergeben (Angaben in netto):
Kosten
pro Stück Kosten gesamt
Klebefolie 30 x 30 cm, farbig,
Mindestabnahme
25 Stück: 5,40
€ 135 €
Plakette
aus Aluminium 12x12cm, farbig: 17,80
€ 445 €
Bei einer Abnahme von je 50
Stück als Reserve für Reparaturzwecke sinkt der Stückpreis bei der Folie auf
4,90 € (Gesamtkosten von 245 €) und bei der Plakette auf 14,40 €
(Gesamtkosten von 720 €).
Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Timpert / TBL / 406 - 6970
Kurzbeschreibung der Maßnahme und Angaben, ob die
Maßnahme durch die Rahmenvorgaben des Leitfadens des Innenministers zum Nothaushaltsrecht
abgedeckt ist. (Angaben zu § 82 GO NRW, Einordnung investiver Maßnahmen in
Prioritätenliste etc.)
Neubau Zentraler Omnibusbahnhof Wiesdorf - Ausstattung von Abfallbehältern mit Stadtwappen.
A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) /
Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 6631 120502 1009, „Busbahnhof
Wiesdorf, Planungs- und Baukosten“
B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der
Umsetzung:
(z. B. Personalkosten, Abschreibungen, Zinswirkungen, Sachkosten etc.)
Siehe Begründung.
C)
Finanzielle Folgeauswirkungen ab dem Folgejahr der Umsetzung:
(überschlägige Darstellung pro Jahr)
D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf
die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen,
Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der
Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss)
Die Umsetzung der Maßnahmen, die über die Unterhaltungsmittel der TBL AöR finanziert werden, steht unter dem Vorbehalt der finanziellen Rahmenbedingungen.
Es ergeben sich daraus keine finanziellen Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl.
Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme
im Sinne des Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz-
bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
[nein] |
Begründung der einfachen Dringlichkeit:
Die Ergebnisse der Prüfung sollen der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk I noch in diesem Turnus dargestellt werden, um eine abschließende Entscheidungsgrundlage zu liefern, aus der eine zeitnahe Umsetzung folgen kann.