Betreff
Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II im Jahr 2019
Vorlage
2019/2902
Aktenzeichen
011-40-10-gr
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt folgende Maßnahmen für 2019:

 

Konsumtive Maßnahmen, gesamt 28.400 € (Haushaltsansatz 28.400 €), wie nachfolgend aufgeführt.

 

Vorschläge der Politik:

 

1.

Errichtung eines Wasser-Fontänenfeldes in der Bahnhofstraße Opladen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen - konsumtiver Eigenanteil 2019

(7.500 €)

 

Der Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 25.10.2016 zur Vorlage Nr. 2016/1319 zu Punkt 3 b) wird wie folgt geändert:

 

„Die Betriebskosten von geschätzt jährlich 7.500 €, die künftig der Fachbereich Gebäudewirtschaft tragen wird, werden von diesem 2019 bis 2021 aus den kleinen konsumtiven Mitteln des Bezirks erstattet.“

 

2.

Zuschuss an den KG Neustadtfunken 1928 e. V. zur Beschaffung einer Klimaanlage für den Funkenkeller

(1.800 €)

 

3.

Zuschuss an den KG Neustadtfunken 1928 e. V. zur Beschaffung von Uniformen

(700 €)

 

4.

Zuschuss an den Förderverein Montessori-Kinderhaus Heilige Drei Könige Bergisch Neukirchen e. V. zur Anschaffung einer Weichbodenmatte

(700 €)

 

5.

Zuschuss an den Dorfgemeinschaft Pattscheid-Romberg-Linde e. V. für ein Fluchttor auf dem Festplatz in Pattscheid   

(900 €)   

 

6.

Zuschuss an die GGS Im Steinfeld für konsumtive Anschaffungen zur gesunden Schule

(1.400 €)

 

7.

Zuschuss für die Installation der Weihnachtsbeleuchtung in der Birkenbergstraße

(3.800 €)

 

8.

Zuschuss an den Kurt Schumacher-Haus e. V. zur Beschaffung von Medientechnik

(1.500 €)

 

9.

Zuschuss an den Verein der Kleingärtner e. V. – Alfred-Vissel-Anlage zur Beschaffung von Material zur Renovierung

(1.000 €)

 

10.

Zuschuss an den Tauchclub Sea Ghosts Leverkusen e. V. zur Einrichtung einer Tauchflaschenfüllstation

(1.500 €)

 

11.

Zuschuss für die Fahrradwerkstatt der AWO am Berliner Platz

(900 €)   

 

12.

Zuschuss an die Stadtgeschichtliche Vereinigung e. V. Leverkusen zur Beschaffung von Geräten zur Digitalisierung von Archivalien

(1.500 €)

 

13.

Zuschuss an den Wildpark Reuschenberg zur Errichtung eines Alpaka-Geheges

(1.500 €)

 

14.

Zuschuss an das JuZ Jugendzentrum in Bürrig für Sachmittel und Materialien der offenen Jugendarbeit

(900 €)

 

15.

Zuschuss zur Beschaffung von Stühlen für den Versammlungsraum im Pfarrhaus der katholischen Kirche in Bürrig

(800 €)

 

16.

Baumpflege und Totholzbeseitigung auf dem Obstweg an der Balkantrasse

(2.000 €)

 

Investive Maßnahmen, gesamt 33.800 € (Haushaltsansatz 33.800 €), wie nachfolgend aufgeführt.

 

Vorschläge der Politik:

 

17.

Errichtung eines Wasser-Fontänenfeldes in der Bahnhofstraße Opladen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen - investiver Eigenanteil 2019

(8.000 €)

 

18.

Installation eines Schildes „Schützenbürgerhaus" an der Ecke Quettinger Straße/Kolberger Straße

(1.000 €)

 

19.

Versetzung und Sanierung des Gedenksteins auf dem Gelände der neuen bahnstadt opladen (nbso)

- neue Inschrift für den Gedenkstein

- Errichtung einer Erinnerungsstele

- Gedenkveranstaltung an die Opfer der Bombenanschläge von 1944 auf Opladen

(3.000 €)

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den vorhandenen Gedenkstein in der neuen bahnstadt opladen mit der Inschrift „Den Opfern von Krieg und Gewalt“ (optional ergänzt um die Jahreszahlen „1914–1918, 1939–1945“) zu versehen und ihn in den Bereich des Magazins mit direkter Sichtverbindung zum Areal des ehemaligen Ausbesserungswerks zu versetzen.

 

Ergänzend zu dieser Maßnahme wird die Verwaltung beauftragt, die Geschichte der Kriegsauswirkungen auf das Ausbesserungswerk Opladen auf einer Stele, die in direkter räumlicher Beziehung zum Gedenkstein gestellt wird, zu dokumentieren.

 

Zudem wird die Verwaltung beauftragt, im Rahmen des diesjährigen Jahrestages der Bombenanschläge vom 28.12.1944 auf Opladen eine Gedenkveranstaltung in Kooperation mit den weiteren relevanten Akteuren zu koordinieren. Auf dieser Veranstaltung sollen der Gedenkstein und die Stele enthüllt werden. Das konkrete Rahmenprogramm der Veranstaltung ist noch auszuarbeiten.

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

20.

Zuschuss an das NaturGut Ophoven zur Errichtung von Insektenhotels im Stadtbezirk II

(7.500 €)

 

21.

Zuschuss an die GGS Kerschensteinerschule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause, Lernwerkstatt und Sprachförderung

(4.000 €)

 

22.

Zuschuss an die GGS Opladen für investive Anschaffungen zur Inklusion

(600 €)

 

23.

Zuschuss an die GGS Herderstraße für investive Anschaffungen zur Lernwerkstatt und Sprachförderung

(900 €)

 

24.

Zuschuss an die KGS Remigiusschule für investive Anschaffungen zur Sprachförderung

(800 €)

 

25.

Zuschuss an das Haus der Jugend zur Anschaffung einer Musikanlage

(600 €)

 

26.

Anschaffung von Fahnen für die neuen Fahnenausleger in der Fußgängerzone Opladen

(1.200 €)

 

27.

Zuschuss für ein Insektenhotel auf Friedhöfen im Stadtbezirk II

(1.200 €)

 

28.

Errichtung einer Barriere am Spielplatz Wiembachteiche

(2.500 €)

 

29.

Baumpflanzung auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen

(2.500 €)

 

 

II. Die Finanzierung erfolgt aus den im Haushalt 2019 bereitgestellten bezirklichen Mitteln für kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II. Die Inanspruchnahme und Auszahlung der beschlossenen Mittel kann erst nach Genehmigung des städtischen Haushaltes erfolgen.

 

 

gezeichnet:

Richrath

 

 

Begründung:

 

Gemäß Ratsbeschluss vom 10.12.2018 stehen Mittel in Höhe von insgesamt 175.000 € (davon 80.000 € konsumtiver Haushalt und 95.000 € investiver Haushalt) für kleine Investitionsmaßnahmen in den drei Stadtbezirken in 2019 zur Verfügung. Davon entfallen auf den Stadtbezirk II 28.400 € im konsumtiven und 33.800 € im investiven Haushalt.

 

Die nachfolgenden Anregungen wurden von der Verwaltung auf die sachliche und zeitliche Notwendigkeit sowie die (anderweitige) Realisierung und die Kosten geprüft. Die Vorschläge aus der Politik sind von der Verwaltung vorrangig berücksichtigt, soweit sie sachlich und von der Kostenhöhe in die kleinen Investitionsmaßnahmen passen. Hierbei wird im Wesentlichen und insbesondere im Rückblick auf die bewilligten Maßnahmen der Vorjahre der Fokus darauf gerichtet, möglichst ein Gleichgewicht zwischen den Stadtteilen, Zuschussempfängern und Antragstellern zu erzielen bzw. zu erhalten.

 

Im konsumtiven Bereich übersteigen die Vorschläge aus der Politik das vorhandene Budget für den Stadtbezirk II in 2019, sodass teilweise geringere Zuschüsse als von der Politik vorgeschlagen aufgeführt sind.

 

Für die nach Berücksichtigung der politischen investiven Vorschläge noch offenen Mittel sind nachrangig investive Vorschläge aus den Fachverwaltungen aufgegriffen.

 

Maßnahmen, die aus Mitteln der Fachverwaltungen umgesetzt werden können, sind mit entsprechenden Begründungen aufgeführt. Eine Beanspruchung der Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2019 ist in diesen Fällen nicht erforderlich.

 

Maßnahmen, die nach Prüfung durch die Fachverwaltungen nicht zur Beschlussfassung vorgelegt werden, sind mit entsprechenden Begründungen dargestellt.

 

Als Ergebnis der Prüfung schlägt die Verwaltung folgende im Beschlussentwurf aufgeführte Maßnahmen zur Durchführung vor:

 

Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 25.10.2016:

 

1.

Errichtung eines Wasser-Fontänenfeldes in der Bahnhofstraße Opladen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen - konsumtiver Eigenanteil 2019

(7.500 €, konsumtiv)

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 25.10.2016 zur Vorlage Nr. 2016/1319 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst (Auszug zu Beschlusspunkt 3):

 

„3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, sich an den Mehrkosten für die zusätzliche Baumaßnahme Wasser-Fontänenfeld von 202.000,- € - vorbehaltlich einer Förderbewilligung der Bezirksregierung Köln und Genehmigung des Haushaltes 2017 - wie folgt zu beteiligen:

 

a) Der Eigenanteil von 20 % bzw. 40.400,- € wird in den nächsten fünf Jahren von 2017 bis 2021 durch jährlichen Abzug von 8.000,- € von den bezirkseigenen Investitionsmitteln finanziert.

 

b) Die Betriebskosten von geschätzt jährlich 7.500,- €, die künftig der Fachbereich Gebäudewirtschaft tragen wird, werden diesem 2018 bis 2020 aus den kleinen konsumtiven Mitteln des Bezirks erstattet.“

 

Zur näheren Beschreibung der Maßnahme wird auf die Begründung der Vorlage Nr. 2016/1319 verwiesen.

 

Aufgrund der Verzögerungen im Bauablauf der Umgestaltung der Fußgängerzone Opladen wurde das Fontänenfeld erst Ende 2018 und zur offiziellen Eröffnung am 09.11.2018 in Betrieb genommen. Kurz danach wurde es für die Winterpause wieder außer Betrieb gesetzt, sodass im Jahr 2018 keine Betriebskosten entstanden sind.

 

Das Fontänenfeld ist seit dem Beginn des 2. Quartals 2019 in Betrieb. Damit die beschlossene dreijährige Übernahme der Betriebskosten durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II gewährleistet bleibt, wird der Zeitraum der Übernahme der Betriebskosten für das Fontänenfeld entsprechend um ein Jahr auf 2019 bis 2021 angepasst. 

 

Für 2019 wird der Betriebskostenanteil von 7.500 € somit wie vereinbart aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen aufgebracht.

 

Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

2.

Zuschuss an den KG Neustadtfunken 1928 e. V. zur Beschaffung einer Klimaanlage für den Funkenkeller

(1.800 €, konsumtiv)

 

Der Funkenkeller wurde vor zwei Jahren durch viel Eigenaufwand der Karnevalsgesellschaft saniert. Es finden neben den karnevalistischen Auftritten über den Jahresverlauf vielfältige Aktivitäten (unter anderem das Neustadtfunken-Oktoberfest) des Vereins statt. Eine finanzielle Unterstützung für die anstehende Installation einer Klimaanlage seitens der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II ist aus Sicht der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II unterstützenswert.

 

Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

3.

Zuschuss an den KG Neustadtfunken 1928 e. V. zur Beschaffung von Uniformen

(700 €, konsumtiv)

 

Die Tanzcorps der Neustadtfunken sind ein historischer, wesentlicher und zentraler Bestandteil des karnevalistischen Treibens. Zur Beschaffung von Uniformen für die Tanzcorps der Neustadtfunken empfiehlt die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II einen Zuschuss von 700 € bereitzustellen.

 

Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

4.

Zuschuss an den Förderverein Montessori-Kinderhaus Heilige Drei Könige Bergisch Neukirchen e. V. zur Anschaffung einer Weichbodenmatte

(700 €, konsumtiv)

 

Der kleine Turnraum der Kindertagestätte wird von den Kindern intensiv zum Spielen und Toben genutzt. Der Einrichtung ist es ein großes Anliegen, die Kinder bestmöglich motorisch zu fördern und zur Bewegung zu aktivieren. Um das Angebot insbesondere im Winter erweitern zu können, soll eine Weichbodenmatte angeschafft werden. Kalkuliert wird mit ca. 700 €. Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II schlägt einen entsprechenden Zuschuss vor.

 

Die Fachverwaltung befürwortet die Anschaffung. Eine Finanzierung ist über die gesetzliche vorgeschriebene Förderung nach dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz – KiBiz) aus Fachbereichsmitteln nicht möglich.

 

Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

5.

Zuschuss an den Dorfgemeinschaft Pattscheid-Romberg-Linde e. V. für ein Fluchttor auf dem Festplatz in Pattscheid   

(900 €, konsumtiv)    

 

Das viertägige Dorffest im Juli in Pattscheid ist ein enormer organisatorischer und finanzieller Aufwand, den der Verein mit vielen Helferinnen und Helfern jährlich stemmt. Die traditionsreiche und den Stadtteil und seine Bewohnerinnen und Bewohner stark verbindende Veranstaltung ist aus Pattscheid und auch Bergisch Neukirchen nicht wegzudenken. Die zusätzlichen Auflagen, die seit der Katastrophe bei der Love Parade auf Veranstaltungen dieser Art zugekommen sind, sind mittlerweile kaum noch organisatorisch und finanziell von den Vereinen zu erfüllen. So ist bisher eine Baugenehmigung für das Festzelt nötig. Mit einem weiteren Fluchttor könnte diese entfallen und die üblichen Abnahmen und Kontrollen durch die städtische Bauaufsicht würden ausreichen. Hierdurch würden dem Verein viel Zeit und Geld erspart, die anstatt dessen in das Fest fließen könnten. Es liegt ein entsprechendes Angebot über ca. 900 € vor.

 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II möchte den Verein aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen unterstützen.

 

Vorschlag von Ratsfrau von Styp-Rekowski (CDU):

 

6.

Zuschuss an die GGS Im Steinfeld für konsumtive Anschaffungen zur gesunden Schule

(1.400 €, konsumtiv)

 

Die Schule macht einen Bedarf für konsumtive Anschaffungen geltend (Lärmschutzkopfhörer und diverse Bewegungsspiele). Ratsfrau von Styp-Rekowski (CDU) hält den Vorschlag für förderungswürdig und möchte die Schule mit einem Zuschuss in Höhe von 1.400 € aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen unterstützen.

 

Die Fachverwaltung befürwortet die Anschaffungen, hat jedoch keine eigenen Haushaltsmittel zur Verfügung.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Melzig (CDU):

 

7.

Zuschuss für die Installation der Weihnachtsbeleuchtung in der Birkenbergstraße

(3.800 €, konsumtiv)

 

Bezirksvertreter Melzig (CDU) schlägt vor, in der Birkenbergstraße die fehlenden Halterungen, die für die Aufhängung der Weihnachtsbeleuchtung erforderlich sind, installieren zu lassen.

 

Eine Weihnachtsbeleuchtung während der Advents- und Weihnachtszeit ist nach wie vor ein wichtiges traditionell-gestalterisches Element für viele Bürger und auch Gewerbetreibende. Die Weihnachtsbeleuchtung in Opladen wird durch die AktionsGemeinschaft Opladen e. V. (AGO) finanziert und betrieben. Sie wird im Wesentlichen an Beleuchtungsmasten montiert. Entsprechende Vereinbarungen mit der Stadt Leverkusen und der Energieversorgung Leverkusen GmbH & Co. KG (EVL) sind getroffen. Die AGO hat in den vergangenen Jahren kontinuierlich in eine neue, moderne Beleuchtung investiert. Ziel der AGO ist es, die Weihnachtsbeleuchtung nicht nur in den Hauptachsen Düsseldorfer Straße und Kölner Straße zu betreiben, sondern auch Zug um Zug in die Seitenstraßen auszuweiten, die wichtige Standorte für den kleinteiligen, inhabergeführten Facheinzelhandel sowie für Gastronomie und zahlreiche Dienstleistungsangebote sind. Die AGO ist dabei immer wieder auf finanzielle Unterstützung von Dritten angewiesen.

 

Im Rahmen der Stadtteilentwicklung Opladen haben das Stadtteilmanagement Opladen und die Wirtschaftsförderung Leverkusen ein Quartierstreffen mit den Händlern, Gastronomen, Dienstleistern und den Immobilieneigentümern in der Birkenbergstraße zwischen der Kölner Straße und der Kreuzung Gartenstraße initiiert. In diesen Quartierstreffen sollen die Anlieger durch Vernetzung und den Aufbau von Arbeitsstrukturen in sogenannten „Quartiersgemeinschaften" gemeinsam Maßnahmen entwickeln und umsetzen, um den Standort auch durch private finanzielle Investitionen in die Gestaltung der Gebäude und Geschäftsflächen nachhaltig zu stärken und aufzuwerten. Ein zentrales Anliegen der Akteure in der Birkenbergstraße ist die Schaffung einer Weihnachtsbeleuchtung als wichtiges stimmungsvolles Gestaltungselement für das Wohlfühlen der Kunden in der Straße.

 

Das Engagement der Anlieger war Ende 2017 schon so groß, dass sie bereits Pläne für eine eigene Weihnachtsbeleuchtung entwickelt hatten. Um jedoch die Gestaltung und den Betrieb im gesamten Stadtteil zu vereinheitlichen sowie Kosten und Synergien zu bündeln, hat sich die AGO bereit erklärt, sechs neue Beleuchtungselemente („Kometen"), wie sie bereits in der Kölner Straße zu sehen sind, zu finanzieren und anzuschaffen. Diese „Kometen" wurden aufgrund des hohen Engagements der gewerblichen Anlieger der Birkenbergstraße im Januar 2018 angeschafft. Dennoch müssen die Laternenmasten in der Birkenbergstraße mit Steckdosen und Halterungen nachgerüstet werden, um die Beleuchtung daran befestigen zu können. Hierfür liegt ein Angebot mit einer ersten Kostenschätzung der EVL über rund 3.800 € vor.

 

Die Fachverwaltung begrüßt den Vorschlag von Bezirksvertreter Melzig (CDU) zur Erweiterung der Winterbeleuchtung in der Birkenbergstaße. Es wird empfohlen, einen Zuschuss für die Umsetzung der Maßnahme aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen bereitzustellen.

 

Nach einem positiven Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wird seitens der Fachverwaltung geklärt, ob sie die Maßnahme in Zusammenarbeit mit der EVL selbst umsetzen wird oder die Mittel an die AGO zur Realisierung des Projektes weitergeleitet werden.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

8.

Zuschuss an den Kurt Schumacher-Haus e. V. zur Beschaffung von Medientechnik

(1.500 €, konsumtiv)

 

Der Veranstaltungsraum des Kurt-Schumacher-Hauses wird von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen genutzt. Der Raum verfügt über keine zeitgerechte Medientechnik.

Ein entsprechender Zuschuss erscheint daher sinnvoll.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

9.

Zuschuss an den Verein der Kleingärtner e. V. – Alfred-Vissel-Anlage zur Beschaffung von Material zur Renovierung

(1.000 €, konsumtiv)

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II möchte den Kleingartenverein unterstützen und schlägt einen Zuschuss in Höhe von 1.000 € für verschiedene Materialien für Renovierungsarbeiten vor.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

10.

Zuschuss an den Tauchclub Sea Ghosts Leverkusen e. V. zur Einrichtung einer Tauchflaschenfüllstation

(1.500 €, konsumtiv)

 

Der Verein reinigt regelmäßig den Silbersee und plant in der Nähe des Sees eine Füllstation für Tauchflaschen einzurichten.

 

Der Naturraum Silbersee ist im Entwurf des überarbeiteten Landschaftsplanes der Stadt Leverkusen als Landschaftsschutzgebiet (LSG) vorgesehen. In LSG sind alle Maßnahmen unzulässig, die dem Entwicklungsziel entgegenstehen. Insofern ist es bereits jetzt notwendig, dass ein geplanter Standort für die Einrichtung einer Flaschenfüllstation im Vorfeld mit dem Fachbereich Umwelt (Untere Naturschutzbehörde) abgestimmt wird. Der Standort sollte so ausgewählt werden, dass das Landschaftsbild nicht oder nur unerheblich beeinträchtigt wird.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

11.

Zuschuss für die Fahrradwerkstatt der AWO am Berliner Platz

(900 €, konsumtiv)   

 

Die ehrenamtlich geführte Werkstatt arbeitet gebrauchte Fahrräder für Bedürftige und Flüchtlinge auf und repariert diese bei Bedarf. Mit dem Zuschuss sollen benötigtes Werkzeug sowie notwendige Ersatzteile beschafft werden.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

12.

Zuschuss an die Stadtgeschichtliche Vereinigung e. V. Leverkusen zur Beschaffung von Geräten zur Digitalisierung von Archivalien

(1.500 €, konsumtiv)

 

Zur Umsetzung einer ihrer satzungsgemäßen Aufgaben, historische Foto-, Karten- und Schriftdokumente aus Privatbesitz zusammenzutragen und zu sichern, benötigt die Stadtgeschichtliche Vereinigung e. V. Leverkusen in der Villa Römer einen neuen Standarddrucker mit der Möglichkeit zu scannen. Während manche Leihgeber dem Verein ihre Originale auf Dauer übergeben, möchte andere diese nicht abgeben, stellen sie aber zum Kopieren gern zur Verfügung. Auch im Hinblick auf eine spätere Verwendung der Dokumente – z. B. als gute Druckvorlagen für Publikationen oder Ausstellungsbanner – sollte für die Reproduktion eine hochwertige Geräteausstattung vorhanden sein. Eine entsprechende Unterstützung der geplanten Anschaffung eines Standarddruckers durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II wird aus Sicht der Fachverwaltung befürwortet.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

13.

Zuschuss an den Wildpark Reuschenberg zur Errichtung eines Alpaka-Geheges

(1.500 €, konsumtiv)

 

Der Wildpark Reuschenberg hat den Bedarf gemeldet, ein neues größeres Gehege für die ansässigen Alpakas zu schaffen sowie anschließend das bisherige Alpaka-Gehege für die Luchse entsprechend umzubauen und aufzuwerten. Bei diesen sinnvollen Maßnahmen möchte die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II den Wildpark unterstützten, der neben seiner Eigenleistung dringend auf einen Zuschuss angewiesen ist.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

14.

Zuschuss an das JuZ Jugendzentrum in Bürrig für Sachmittel und Materialien der offenen Jugendarbeit

(900 €, konsumtiv)

 

Das JuZ Bürrig hat sich seit der Eröffnung im März 2015 zu einem festen Bestandteil der Alltagswelt von Kindern und Jugendlichen etabliert. Dies zeigen auch die ansteigenden Besucherzahlen. Insbesondere für jüngere Jugendliche aus sozioökonomisch schwachen Familien ist dieser Treffpunkt eine Anlaufstelle für vertrauensvolle Bindung, Zusammenkommen mit Freunden und ein sicherer Ort. Das JuZ wird als Teil-Offene Tür geführt. Es ist derzeit im Kinder- und Jugendförderplan leider nicht mit einer Grundförderung bedacht, was die Beschaffung von Material für die Einrichtung deutlich erschwert. Diese Arbeit ist für das Quartier und den Stadtteil enorm wichtig und sollte unterstützt werden. Der Bedarf kann nicht aus den Mitteln des Fachbereichs Kinder und Jugend erbracht werden.

 

Vorschlag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

15.

Zuschuss zur Beschaffung von Stühlen für den Versammlungsraum im Pfarrhaus der katholischen Kirche in Bürrig

(800 €, konsumtiv)

 

Die SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung II schlägt vor, die katholische Kirchengemeinde mit einem Zuschuss in Höhe von 800 € aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen zu unterstützen.

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

16.

Baumpflege und Totholzbeseitigung auf dem Obstweg an der Balkantrasse

(2.000 €, konsumtiv)

 

Der Obstweg führt ein Stück parallel zur Balkantrasse bis hinunter zu dem Wanderweg (zwischen dem Hallen- und Freibad Wiembach und Quettingen). Nach Begutachtung der Baumfachleute ist die Situation an der Wegstrecke mittlerweile durch Totäste und aufliegende Bruchäste ziemlich kritisch, so dass die Beseitigung durch den professionellen Einsatz externer Firmen notwendig ist, um Wanderer auf dem Obstweg nicht zu gefährden.

 

Die Fachverwaltung begrüßt die Maßnahme. Die Durchführung soll eng mit dem zuständigen Förster, Herrn Zimmermann, abgestimmt werden. Es ist vorgesehen, Kontakt mit der Forstbetriebsgemeinschaft mit dem Ziel aufzunehmen, dass diese nach einer Begehung und Bestandsaufnahme vor Ort einen Teil der grundlegenden Maßnahmen in deren Zuständigkeitsbereich durchführt. Für weitergehende Verkehrssicherungsmaßnahmen (u. a. Baumpflege und Totholzbeseitigung) in 2019 entlang des Obstweges, welche nicht kostendeckend über die Forstbetriebsgemeinschaft abgerechnet werden können, empfiehlt die Verwaltung eine Beauftragung der Forstbetriebsgemeinschaft

mit finanziellem Aufwandsersatz durch einen Zuschuss aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2019.

 

Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vom 25.10.2016:

 

17.

Errichtung eines Wasser-Fontänenfeldes in der Bahnhofstraße Opladen im Rahmen des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) Opladen - investiver Eigenanteil 2019

(8.000 €, investiv)

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II hat in ihrer Sitzung am 25.10.16 zur Vorlage Nr. 2016/1319 einstimmig den folgenden Beschluss gefasst (Auszug zu Beschlusspunkt 3):

 

„3. Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt, sich an den Mehrkosten für die zusätzliche Baumaßnahme Wasser-Fontänenfeld von 202.000 € - vorbehaltlich einer Förderbewilligung der Bezirksregierung Köln und Genehmigung des Haushaltes 2017 - wie folgt zu beteiligen:

 

a) Der Eigenanteil von 20 % bzw. 40.400 € wird in den nächsten fünf Jahren von 2017 bis 2021 durch jährlichen Abzug von 8.000 € von den bezirkseigenen Investitionsmitteln finanziert.

 

b) Die Betriebskosten von geschätzt jährlich 7.500 €, die künftig der Fachbereich Gebäudewirtschaft tragen wird, werden diesem 2018 bis 2020 aus den kleinen konsumtiven Mitteln des Bezirks erstattet.“

 

Zur näheren Beschreibung der Maßnahme wird auf die Begründung der Vorlage Nr. 2016/1319 verwiesen.

 

Im Zuge der Umsetzung des Beschlusses wird dieser investive Eigenanteil für das Jahr 2019 aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II aufgebracht.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Melzig (CDU):

 

18.

Installation eines Schildes „Schützenbürgerhaus" an der Ecke Quettinger Straße/Kolberger Straße

(1.000 €, investiv)

 

Von Opladen kommend steht auf der Querungshilfe in Höhe Einfahrt Quettinger Straße/Kolberger Straße ein Wegweisepfahl. An diesen Pfahl wird neben dem bestehenden Schild („Evangelische Kirche Gemeindezentrum“) ein weiteres Schild mit der Bezeichnung „Schützenbürgerhaus" aufgehängt. Das Schützenbürgerhaus wird einerseits von den Schützen und andererseits von auswärtigen Gästen rege genutzt. Ein Wegweiser ist hier äußerst sinnvoll. Zudem steht das Schützenbürgerhaus auf dem dortigen Schützenplatz. Die Begrifflichkeit „Schützenbürgerhaus" ist feststehend und sollte so auf dem Schild tituliert werden.

 

Seitens der Verwaltung wird keine zwingende fachliche Notwendigkeit gesehen, das Schützenbürgerhaus mit einer städtischen Wegweisung zu versehen. Sofern die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II jedoch einen entsprechenden Beschluss fasst, wird die Fachverwaltung die Maßnahme umsetzen. Die Kosten betragen ca. 1.000 €. Eigene Mittel der Fachverwaltung stehen hierfür nicht zur Verfügung.

 

Beschluss der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II und ergänzender Vorschlag von Ratsherrn Boos (DIE LINKE.LEV)

 

19.

Versetzung und Sanierung des Gedenksteins auf dem Gelände der neuen bahnstadt opladen (nbso)

- neue Inschrift für den Gedenkstein

- Errichtung einer Erinnerungsstele

- Gedenkveranstaltung an die Opfer der Bombenanschläge von 1944 auf Opladen

(3.000 €, investiv)

 

Mit Vorlage Nr. 2018/2282 „Kleine Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II im Jahr 2018“ (laufende Nummer 2) hat die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II auf Vorschlag von Herrn Bezirksvorsteher Schiefer am 26.06.2018 den mehrheitlichen Beschluss zu folgender Maßnahme gefasst:

 

„Versetzung und Sanierung des Gedenksteins an die Toten des Bombenangriffs von 1944 in Opladen auf dem Gelände der nbso“

 

Die Maßnahme wurde in der Vorlage wie folgt begründet:

 

„Auf dem Gedenkstein an die Toten des Bombenangriffs von 1944 in Opladen stand ursprünglich „Unseren Gefallenen 1914, 1918, 1939, 1945“. Diese Inschrift wurde durch Fremdeinwirkung entfernt.

 

Für den Stein muss ein neuer Standort gefunden werden, denn er befindet sich in direkter Zuwegung zur neuen Technischen Hochschule. Vor diesem Hintergrund entstehen Aufwendungen für ein neues Fundament (Beton), die Freiräumung vor Ort, die Versetzung an einen neuen Standort sowie die Neuerstellung der Buchstaben, die nach Inaugenscheinnahme aus Bronze bestanden.

 

Herr Bezirksvorsteher Schiefer hält diese Maßnahme für förderungswürdig und schlägt daher eine Unterstützung durch die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II vor. Die neue bahnstadt opladen GmbH (nbso) befürwortet diesen Vorschlag und hat sich ebenfalls für eine Bezuschussung aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen ausgesprochen. Aus Sicht der nbso liegt eine vorsichtige Kostenschätzung bei ca. 2.000 € brutto. Nach Bereitstellung der Mittel würde von dort aus alles Weitere veranlasst.“

 

Aufgrund der Baumaßnahmen im Bereich des bisherigen Standortes des Gedenksteins wurde dieser zwischenzeitlich provisorisch versetzt. Der endgültige Standort ist noch festzulegen. Aufgrund von unterschiedlichen Eingaben und Vorschlägen besteht der Plan, den Gedenkstein in den Bereich des Magazins mit direkter Sichtverbindung zum Areal des ehemaligen Ausbesserungswerks zu versetzen.

 

Ein neuer Schriftzug wurde bisher noch nicht auf den Stein aufgebracht.

 

Für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2019 hat Ratsherr Boos (DIE LINKE.LEV) in diesem Zusammenhang den folgenden Vorschlag gemacht:

 

„Auf dem Gelände des ehemaligen Ausbesserungswerkes der Bahn soll in unmittelbarer Nähe des Ehrenmals an „unsere Gefallenen“ ein Denkmal entstehen, das explizit den Opfern der Luftangriffe gewidmet ist, die während des Zweiten Weltkriegs als Zwangsarbeiter im Opladener Werk beschäftigt wurden. Das Denkmal könnte z. B. in Form einer Kombination aus einer Sonnenblume und Getreidepflanze an die aus der Ukraine stammenden Zwangsarbeiter erinnern, denen es als Slawen während der Luftangriffe verwehrt wurde, die Bunker aufzusuchen und die stattdessen aufgefordert wurden, sich auf das freie Feld zu legen. Dies bedingte, dass durch die Detonationen im Umfeld ihre Lungen platzten und alle ukrainischen Zwangsarbeiter starben.

 

Begründung:

 

Der untere Querstreifen der ukrainischen Nationalfahne ist gelb und soll farblich ein reifes Kornfeld darstellen. Daher könnte man besonders in der Kombination mit einer Sonnenblume, als Nationalpflanze des Landes, einen Bezug zur Heimat der während der Luftangriffe gestorbenen Zwangsarbeiter aus der Ukraine herstellen. Passend dazu könnte um das Denkmal ein Sonnenblumenbeet angelegt werden, dessen Blumen, wenn sie welken, nicht gekürzt werden, sondern als Symbol für die toten Arbeiter stehen bleiben.

 

Der Tod der Zwangsarbeiter, die nach NS-Ideologie als minderwertig angesehen wurden, war eine Folge der menschenverachtenden Ideologie der Nationalsozialisten, die im Ausbesserungswerk zu einer vermeidbaren Tragödie führte. Dieser Tragödie wird an dieser Stelle bislang nicht gedacht.

 

Im Rahmen des Umbaus des ehemaligen Werkes in ein neues Stadtviertel sowie der damit einhergehenden Installation von Informationstafeln zur Historie des Geländes und der Reaktivierung alter Ehrendenkmäler sollte auch dieses traurige Kapitel Erwähnung finden – ganz im Sinne der bundesdeutschen Erinnerungskultur.

 

Die räumliche Nähe zum Ehrenmal, das an einem neuen Standort wiedererstehen soll, wäre dabei von großer Bedeutung und würde zu einer positiven Umdeutung der Inschrift „UNSEREN GEFALLENEN“ beitragen und verdeutlichen, welchen Gefallenen die Stadt hier gedenkt. Wir gehen davon aus, dass die Stadt Leverkusen im Jahre 2019 mit diesen Denkmälern allen europäischen Opfern der Luftangriffe gedenken möchte und in dieser Hinsicht keine Unterscheidung mehr zwischen deren Nationalität macht - seien sie deutscher, französischer oder ukrainischer Herkunft. Dieser Gedanke könnte idealerweise durch eine Informationstafel zum Ausdruck gebracht werden.“

 

Die Verwaltung hat im Zuge der weiteren Prüfung zur Umsetzung des Beschlusses der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II festgestellt, dass es verschiedene Interpretationen gibt, welche Inschrift auf dem vorhandenen Gedenkstein angebracht werden soll. Die ursprüngliche Inschrift: „Unseren Gefallenen 1914-1918, 1939-1945“ und das Eiserne Kreuz deuten auf einen anderen Personenkreis hin als die mögliche Inschrift an „die Toten des Bombenangriffs von 1944 in Opladen“ und schließt nur einen Teil der zu Tode gekommenen Personen ein.

 

Auch die Anregung von Ratsherrn Boos (DIE LINKE.LEV) zeigt das Bestreben, in weitreichenderer Form den Opfern zu gedenken.

 

Die Verwaltung schlägt nach einer differenzierten Erörterung des Sachverhalts mit dem ursprünglichen Antragsteller, Herrn Bezirksvorsteher Schiefer, sowie Ratsherrn Hebbel (CDU) folgende neue Inschrift vor:

 

 „Den Opfern von Krieg und Gewalt“

 

Die Ergänzung um die Jahreszahlen „1914-1918, 1939-1945“ kann optional ergänzt werden.

 

Flankierend wird der Vorschlag weiterverfolgt, die Geschichte der Kriegsauswirkungen auf das Ausbesserungswerk Opladen auf einer Stele, die in direkter räumlicher Beziehung zum Gedenkstein gestellt werden soll, zu dokumentieren. Dieses Ensemble ist als Erweiterung des Historischen Rundwegs durch die neue bahnstadt opladen mit bisher elf Stationen zu betrachten, von denen bisher neun Stationen realisiert sind. Diese Maßnahme würde insgesamt zu einer Aufwertung des Historischen Rundwegs beitragen und den Gedenkstein in diesem Kontext mit einbinden. Ein Textvorschlag wurde zusammen mit der KulturStadtLev, Stadtarchiv, erarbeitet:

 

„Während beider Weltkriege diente das Ausbesserungswerk der Kriegslogistik. Zudem wurden Teile des Personals zum Kriegsdienst eingezogen. Der Gedenkstein stand ursprünglich am Werkseingang. Die heutige Stätte erinnert an die Opfer der Weltkriege.

 

Ende des Zweiten Weltkriegs geriet das Werk in das Visier der alliierten Bombenangriffe. Das Ausbesserungswerk arbeitete neben der Unterhaltung von Reichsbahnfahrzeugen zu seiner Zeit vor allem an der Instandsetzung von gepanzerten Kettenfahrzeugen.

Neben Werksangehörigen, die seit 1940 zum Kriegsdienst eingezogen worden waren, wurden auch Eisenbahner aus Opladen zu zivilen Diensten in frontnahen oder besetzten Gebieten herangezogen. Der Personalmangel an der Heimatfront wurde mit Kriegsgefangenen sowie Zwangsarbeitern kompensiert. So arbeiteten auch in Opladen hunderte Menschen aus verschiedenen Ländern Europas.

 

Gegen Kriegsende flogen alliierte Bomber zunehmend Angriffe gegen Opladen. Die Schutzräume auf dem Werksgelände waren jedoch dem deutschen Personal vorbehalten. So kam es auch, dass am 28. Dezember 1944 85 russische Kriegsgefangene aus dem Wohnlager am Nordostrand des Bahnwerkes umkamen. Insgesamt gab es an diesem Tag in Opladen 234 Todesopfer.“

 

Die Intention der Idee von Ratsherrn Boos (DIE LINKE.LEV), ein zusätzliches Denkmal bzw. eine Gedenktafel auf dem Gelände der nbso aufzustellen, findet sich aus Sicht der Verwaltung in der vorgesehenen Maßnahme im Wesentlichen wieder. Weitergehende Maßnahmen sind nicht vorgesehen.

 

Die Kosten für die Umsetzung und Restaurierung des Gedenksteins sind von der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II bereits in 2018 beschlossen worden (2.200 €). Für die Anschaffung und Errichtung der Stele fallen ca. 3.000 € an, die aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2019 vorgesehen werden.

 

Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II hat zudem mit Schreiben vom 28.01.2019 an Herrn Oberbürgermeister Richrath anregt, im Rahmen des diesjährigen Jahrestages der Bombenanschläge vom 28.12.1944 auf Opladen eine Gedenkveranstaltung durchführen zu lassen. Diese kann z. B. durch die Stadt Leverkusen in Kooperation mit weiteren Einrichtungen und Vereinen koordiniert und/oder organisiert werden. Am 28.12.2019 jährt sich dieser geschichtsträchtige und trauurige Tag zum 75. Mal. Dem damaligen Angriff sind unzählige Frauen und Männer, aber auch Kinder zum Opfer gefallen. Auch heute gibt es noch eine Reihe von Überlebenden und Hinterbliebenen. Zum Ereignis vom 28.12.1944 ist vor wenigen Jahren auch ein Buch mit dem Namen „Bomben auf Opladen“ erschienen.

 

Die Verwaltung begrüßt den Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II und wird diesen zur weiteren Koordination aufgreifen. Denkbar wäre, dass die Sanierung und Versetzung des Gedenksteins sowie die Errichtung der Stele mit dem Gedenken an den 28.12.1944 verbunden werden, da ein konkreter inhaltlicher und thematischer Bezug besteht. Vorstellbar wäre eine Enthüllung von Stein und Stele an dem Tag der Gedenkveranstaltung. Die Verwaltung wird mit allen Beteiligten in Kontakt treten und den Rahmen sowie das Programm für die Veranstaltung herausarbeiten.

 

Vorschläge der Verwaltung:

 

20.

Zuschuss an das NaturGut Ophoven zur Errichtung von Insektenhotels im Stadtbezirk II

(7.500 €, investiv)

 

Die Zahl und die Artenvielfalt unserer Insekten haben in den letzten Jahren dramatisch abgenommen. Forscher haben registriert, dass allein zwischen 1989 und 2013 die Insektenbiomasse in einem Schutzgebiet nahe Krefeld um 75 % gesunken ist. Kein Wunder, dass man in Leverkusen nur noch sehr wenige Schmetterlingsarten beobachten kann. Dies ist problematisch, da sehr viele Insekten für die Bestäubung und die Aufrechterhaltung des Ökosystems unabdingbar nötig sind. Aus diesem Grund soll in Kindertagesstätten (Kita) und Schulen verstärkt die Wichtigkeit der Insekten vermittelt und in den älteren Jahrgangsstufen dazu fachlich gearbeitet werden.

 

Für die Arbeiten bietet sich das Aufstellen von Insektenhäusern an. Vom NaturGut Ophoven wurde dazu ein entsprechendes Modell entwickelt. Es ist ca. 1,60 m hoch und ca. 1,20 m breit und bietet Raum für viele Wildbienen. Diese können nicht stechen und durch ihre vielfältigen gut beobachtbaren Aktivitäten sind sie für die Vermittlung der Wichtigkeit der Insekten und ihrer Verhaltensweisen gut geeignet. Diese Insektenhäuser werden durch den Lebenshilfe Leverkusen e. V. oder das NaturGut Ophoven erstellt und kosten ca. 1.000 – 1.200 €.

 

Um zu erfahren, was die Wildbiene im Loch macht, gibt es dafür speziell entwickelte Insektenbeobachtungshäuschen. Diese ermöglichen einen – für Mensch und Tier – gefahrlosen Einblick in die Kinderstube der Wildbienen und unterstützen somit die pädagogischen Aktivitäten. Sie kosten bei der Lebenshilfe ca. 60 €.

 

Die Schaffung des Nistangebotes alleine reicht nicht aus. Es muss auch im Schul-  bzw. Kitagelände eine ausreichende Nahrungsquelle vorhanden sein. Dazu bietet sich die Anlage von Schmetterlings- bzw. Wildbienenbeeten an. Diese können je nach den räumlichen Möglichkeiten der Bildungseinrichtung unterschiedlich gestaltet sein.

 

Insgesamt kann so mit einem Finanzaufwand von ca. 1.500 € die Grundausstattung für die pädagogische Arbeit mit Insekten für Schulen und Kindergärten bereitgestellt werden. Das NaturGut Ophoven geht davon aus, dass mit Hilfe der engagierten Elternschaft das Aufstellen des Insektenhauses und die Einsaat der Blumenwiesen erfolgen werden. Falls dies nicht möglich ist, könnte dies zum Beispiel durch den Jobservice Leverkusen erfolgen.

 

Mit dem diesjährigen Zuschuss wird vorgeschlagen, zunächst in jedem Stadtteil des Stadtbezirkes II eine Schule oder Kita mit einer entsprechenden Grundausstattung zu versorgen. Die Auswahl der Einrichtung soll federführend durch das NaturGut Ophoven in Abstimmung mit den Fachbereichen Schulen sowie Kinder und Jugend erfolgen.

 

21.

Zuschuss an die GGS Kerschensteinerschule für investive Anschaffungen zur bewegten Pause, Lernwerkstatt und Sprachförderung

(4.000 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände werden bis zu 8.500 € beantragt: Pausenkiste, Pedalo Clasic + Family, Spikeball, Spielkreisel, Roller Kostka, Kreativ-Sprach-Boxen, Lernkiste „Bewegtes Lernen", Optik-Experimentierkiste, Strom-Experimentierkiste, Forscherkoffer Wasser, Experimentierbox Licht und Schatten, RollerKiste.

 

Der vorgesehene Zuschuss in Höhe von 4.000 € ist nach eigenem Ermessen der Schule in Abstimmung mit dem Fachbereich Schulen anteilig für eine Auswahl dieser Gegenstände zu verwenden.

 

22.

Zuschuss an die GGS Opladen für investive Anschaffungen zur Inklusion

(600 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Rechnen mit Bildern, Formen zeichnen, Zahlen-Teppichfliesen.

 

23.

Zuschuss an die GGS Herderstraße für investive Anschaffungen zur Lernwerkstatt und Sprachförderung

(900 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Experimentierkästen: Trinkwasser/Abwasser, Lesetraining, Experimentierbox Wasserleitungssystem.

 

24.

Zuschuss an die KGS Remigiusschule für investive Anschaffungen zur Sprachförderung

(800 €, investiv)

 

Für folgende Gegenstände wird ein Zuschuss seitens der Schule beantragt und durch den Fachbereich Schulen befürwortet:

 

Digitaler Vorlesestift, Schreibkarussell.

 

 

Erläuterungen zu den Anschaffungen der Schulen:

 

Materialien für die Lernwerkstätten

Viele Schulen haben seit 2012 „Lernwerkstätten“ im Sinne einer frühen spielerischen Vermittlung von naturwissenschaftlichen Kenntnissen aus Zuschussmitteln von Bayer Science & Education eingerichtet. Diese Projekte haben sich bewährt und sollen daher fortgeführt werden. Die Ausstattung der Lernwerkstätten soll erweitert bzw. um neue Inhalte ergänzt werden. Von Landesseite wird in erheblichem Maße Lehrerfortbildung hierzu betrieben.

 

Es handelt sich hierbei nicht um eine Standardausstattung der Schulen.

 

Fördermaterialien/DAZ/Inklusion

Die Fördermaterialien werden zum Einsatz im Unterricht benötigt, um Defizite im Bereich der Wahrnehmung, der Motorik und Feinmotorik, im methodischen Vorgehen und im sprachlichen Bereich zu minimieren.

 

Ein erhöhter Bedarf besteht unter anderem auch in der methodisch-didaktischen Bildungsarbeit in der Zweitsprache Deutsch. Diesen Kindern soll schnellstmöglich die Deutsche Sprache vermittelt werden, damit die Kinder am regulären Unterricht teilnehmen und ordnungsgemäß beschult werden können.

 

Für die vorgenannten Förderschwerpunkte sind besondere Fördermaterialien erforderlich, die an den Schulen zum Teil nicht oder nicht in ausreichender Menge vorhanden sind.

Geräte und Materialien für den Sport und für die Pausengestaltung

Als Ergebnis zahlreicher Gesundheitsstudien wurde bei vielen Kindern ein erhebliches Bewegungsdefizit festgestellt. Die Schulen sind aufgefordert, dem entgegenzuwirken und haben im Rahmen von pädagogischen Projekten wie „Bewegte Schule NRW“ oder „Gesunde Schule“ entsprechende Programme erarbeitet, nach denen unter anderem Pausenaktivitäten im Sinne einer Gesundheitsförderung und -prävention gestaltet werden. Viele Schulen beteiligen sich seit längerem an den vorgenannten Programmen oder legen insgesamt Wert auf eine aktivere Pausengestaltung insbesondere in der Zusammenarbeit mit den Trägern der Offenen Ganztagschule. Für die langfristige Umsetzung der Programme werden die entsprechenden Geräte und Materialien als Ersatz oder Ergänzung benötigt.

 

Es liegen Erkenntnisse darüber vor, dass die Möglichkeit, Aggressionen durch Bewegung und Spiel abzubauen, die Gewaltbereitschaft bei Kindern und Jugendlichen senken kann. Insofern stellt eine entsprechende Gestaltung des Schulhofes einen Bestandteil im Bereich Prävention gegen Gewalt an Schulen dar.

 

Für notwendige Maßnahmen auf den Schul- und Pausenhöfen sind 32.200 € im Teilfinanzplan des FB Schulen angemeldet worden. Den Wünschen der Kinder nach einer altersgerechten und ansprechenden Spielmöglichkeit kann mit diesem geringen Mittelansatz kaum Rechnung getragen werden. Zudem ist zur Verwirklichung einzelner, auch kleinerer Projekte oftmals zwingend die finanzielle Unterstützung der Elternschaft über die Schulvereine notwendig. Leider ist diese nicht an allen Schulen gleich, so dass ein gerechter Mitteleinsatz umso schwieriger wird, wenn ansprechende Spielgeräte zur Verfügung gestellt werden sollen.

 

Die beantragten Materialien und Gegenstände stehen in unmittelbarem Zusammenhang mit dem erlassgemäßen Unterricht bzw. mit der im Bildungsauftrag der Schulen enthaltenen Verpflichtung zur individuellen Förderung von Kindern mit entsprechenden Defiziten nicht nur im Rahmen der inklusiven Beschulung von Schülerinnen und Schülern.

 

25.

Zuschuss an das Haus der Jugend zur Anschaffung einer Musikanlage

(600 €, investiv)

 

Das Haus der Jugend möchte für den offenen Bereich eine neue Musikanlage anschaffen. Die vorhandene 19 Jahre alte mobile Musikbox weist mittlerweile viele Defekte auf und Ersatzteile für die Anlage sind nicht mehr verfügbar. Des Weiteren ist sie technisch nicht mehr geeignet, da die Kinder und Jugendlichen ihre Musik über Bluetooth streamen und hören. Das bestehende Gerät verfügt über keine Bluetoothfunktion.

 

Musik ist in dem offenen Bereich ständiger Begleiter und wird während der gesamten Öffnungszeit gehört. Um den Besuchern weiterhin die Möglichkeit zu bieten, ihre Musik von ihren mobilen Geräten zu hören, soll eine Anlage mit den beschriebenen Möglichkeiten angeschafft werden. Es liegt ein entsprechendes Angebot für knapp 600 € vor.

 

26.

Anschaffung von Fahnen für die neuen Fahnenausleger in der Fußgängerzone Opladen

(1.200 €, investiv)

 

Im Rahmen der Umgestaltung der Fußgängerzone Opladen sind an jeder zweiten neuen Mastleuchte Ausleger für die Anbringung von Fahnen bzw. Flaggen angebracht worden. Nach Abschluss der Baumaßnahme soll nun die Anschaffung der Fahnen erfolgen, auf denen für den Stadtteil, das Stadtteilentwicklungskonzept (STEK) sowie Veranstaltungen in der Fußgängerzone/Stadtteil geworben werden soll. Eine Finanzierung über private Dritte konnte leider nicht erwirkt werden. Eine Finanzierung der Fahnen sowie der Anbringungskosten durch die Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2019 kann zur kurzfristigen Umsetzung dieser Maßnahme führen, die Inhalte der Beflaggung sind noch festzulegen.

 

27.

Zuschuss für ein Insektenhotel auf Friedhöfen im Stadtbezirk II

(1.200 €, investiv)

 

Die Friedhöfe im Leverkusener Stadtgebiet werden sukzessive im Rahmen einer ökologischeren Nutzung weiterentwickelt. In den Randbereichen werden zum Beispiel bewusst stark begrünte Flächen stehen gelassen bzw. mit Wildblumenmischungen versehen, um verschiedenen Insektenarten anzulocken und ihnen eine Lebensgrundlage zu bieten.

 

Ergänzend zu diesen Maßnahmen ist die Installation eines Insektenhotels vorgesehen, welches die vorgenannten Insektenarten beherbergen kann. Das Hotel verfügt über Module mit unterschiedlich großen Löchern und kann somit verschiedenen Insekten aufnehmen. Die Konzeption wird in Absprache und im Austausch mit dem NABU Leverkusen erfolgen, für die Herstellung wird auf die Erfahrung der Lebenshilfe Werkstätten Leverkusen zurückgegriffen. Für ein Insektenhotel fallen Kosten in Höhe von ca. 1.200 € an.

 

28.

Errichtung einer Barriere am Spielplatz Wiembachteiche

(2.500 €, investiv)

 

Der Kinderspielplatz teilt sich in zwei eingezäunte Bereiche auf, die durch einen Weg, der von Fußgängern und Fahrradfahrern genutzt wird, voneinander getrennt sind. Die Kinder müssen den Weg queren, um jeweils zu dem anderen Teil des Spielplatzes zu gelangen. Dabei entstehen des Öfteren gefährlichere Situationen zwischen Kindern und Fahrradfahrern. Um die Situation zu entspannen, schlägt die Fachverwaltung vor, durch die Installation einer entsprechenden Barrierevorrichtung den Fahrradverkehr zu entschleunigen und den Kindern einen sicheren Übergang zu ermöglichen.

 

29.

Baumpflanzung auf dem Friedhof Bergisch Neukirchen

(2.500 €, investiv)

 

Die Verwaltung hat den Friedhof vor vielen Jahren von der Kirche übernommen. Die vorderen beiden Grabfelder sind mit Zypressen abgrenzt, von denen einige zwischenzeitlich insbesondere durch Sturmeinwirkungen zerstört wurden. Diese abgängigen Zypressen sollen ersetzt werden, damit das einheitliche Erscheinungsbild wiederhergestellt wird.

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus eigenen Mittel umgesetzt:

 

Vorschlag von Ratsfrau von Styp-Rekowski (CDU):

 

30.

Zuschuss an die GGS Im Steinfeld zur Anschaffung von Tablets für den Unterricht

 

Ratsfrau von Styp-Rekowski (CDU) schlägt vor, die Schule bei der Anschaffung von Tablets zu unterstützen. Die Schule begründet die Anregung wie folgt:

 

Tablets bieten sich für den schulischen Einsatz an, da sie klein, handlich und sehr flexibel einsatzbar sind. Dazu kommt ihre intuitive Bedienbarkeit. Zu ihrem Einsatz braucht man so gut wie kein technisches Vorwissen. Das Bedienen der Tablets durch Fingerdruck, Wischbewegungen oder Bildschirmtastatur kommt besonders Kindern im Grundschulalter entgegen. Kleine Erfolgserlebnisse im Umgang mit Tablets stellen sich sofort ein und motivieren zur Weiterarbeit. Da viele Kinder Vorerfahrungen durch die Nutzung von z. B. Smartphones mit in die Schule bringen, ist die Handhabung von Tablets leicht erlernbar. Grundvoraussetzung für unsere Schule ist es, dass die Tablets mit den bereits durch die Stadt Leverkusen angeschafften digitalen Tafeln kompatibel sind.

 

Der Vorschlag wurde seitens der Verwaltung geprüft.

 

Die angeführten Vorteile sind der Verwaltung mit Blick darauf, dass eine ständige Kommunikation mit der Medienberatung NRW stattfindet, bekannt. Allerdings ist für die Nutzung eine ebenso einfache Administration der Geräte durch den Fachbereich Schulen zu gewährleisten. Vor allem das Thema der Garantie der ständigen Einsatzfähigkeit, sowie die Gewährleistung von Sicherheits- und Datenschutzrichtlinien auf den Geräten, ist auch vor dem Hintergrund der Diskussion um „Bring Your Own Device“ –Strategien (BYOD), vor dem Einsatz mobiler Endgeräte zunächst sicherzustellen. Um eine deutlich vereinfachte Inbetriebnahme von schulisch genutzten Mobilen-Endgeräten inklusive der regelmäßigen Überspielung von Sicherheitseinstellungen und Updates zuverlässig zu gewährleisten, ist aus Sicht der Fachverwaltung zunächst eine neue MDM (Mobile Device Management)-Server-Architektur aufzubauen. Der Fachbereich Schulen arbeitet hier zusammen mit der ivl GmbH an entsprechenden Lösungen. Des Weiteren muss für die Tablets eine gut funktionierende WLAN-Infrastruktur zur Verfügung stehen, die in der GGS Im Steinfeld im Rahmen des Landesprojektes „Gute Schule 2020“ noch aufgebaut werden muss.

 

Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass es sich bei der angemessenen Ausstattung der Schule mit Informationstechnologien gemäß § 79 SchulG NRW um eine Pflichtaufgabe des Schulträgers handelt. Zu klären ist zudem, inwieweit auf Mittel aus dem inzwischen in Kraft getretenen DigitalPakt Schule NRW zurückgegriffen werden kann. Die Fachverwaltung arbeitet sukzessive daran, die Rahmenbedingungen zur flächendeckenden Ausstattung der Schulen im Leverkusener Stadtgebiet zu schaffen. Eine Umsetzung der Maßnahme erscheint „aus einer Hand“ durch die Fachverwaltung zu gegebener Zeit zielführend, ohne Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen (im Vorgriff) in Anspruch zu nehmen.

 

Vorschlag von Ratsfrau Richerzhagen (CDU):

 

31.

Schutzanstrich von Treppe und Bühne der Aula der GHS Neukronenberger Straße

 

In der Aula der GHS Neukronenberger Straße ist der Schutzanstrich des Bodenbelags der Bühne und der Stufen zur Bühne an vielen Stellen abgängig. Da in 2019 verschiedene Feierlichkeiten stattfinden und die Sekundarschule das Gebäude übernimmt, wird die dringende sach- und fachgerechte Instandsetzung des Schutzanstriches vorgeschlagen.

 

Die Fachverwaltung bestätigt den geschilderten Zustand und den Handlungsbedarf. Die Instandsetzung wird aus dem Bauunterhaltungsbudget der Fachverwaltung erfolgen.

 

Am Rande wird seitens der Verwaltung darauf hingewiesen, dass es sich bei der vorgenannten Schule um eine Einrichtung in überbezirklicher Zuständigkeit handelt.

 

Vorschlag von Ratsfrau Richerzhagen (CDU):

 

32.

Erneuerung der Hüpfkästchenmarkierungen an der KGS Don-Bosco-Schule und der GGS Herderstraße

 

Auf beiden Schulhöfen sind die Hüpfkästchenmarkierungen abgängig und sollen erneuert werden. Sie dienen der spielerischen Beschäftigung der Schulkinder – insbesondere der Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Offenen Ganztag – auf dem Schulhof.

 

Die Fachverwaltung befürwortet den Vorschlag. Die laufenden Baumaßnahmen an der GGS Herderstraße dauern voraussichtlich noch bis Herbst 2019 an und die Hälfte der asphaltierten Fläche ist für den Baustellenbereich gesperrt. Für beide Schulen liegen Angebotsabfragen beim Jobservice Leverkusen vor, diese Markierungen im Laufe des Jahres 2019 zu erneuern. Die Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen müssen somit nicht in Anspruch genommen werden.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Melzig (CDU):

 

33.

Instandsetzung der Drängelgitter von der Burscheider Straße zur Straße Domblick

 

Die vorhandenen Drängelgitter sind in einem schlechten Zustand und sollen vom Rost befreit sowie neu gestrichen werden.

 

Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) führen die Instandsetzung der Drängelgitter aus eigenen Straßenunterhaltsmitteln durch.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Melzig (CDU):

 

34.

Zuschuss für eine neue Sitzbank und einen Mülleimer am Rennbaumplatz

 

Die Maßnahme wurde bereits durch die Fachverwaltung aus eigenen Mitteln umgesetzt.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Melzig (CDU):

 

35.

Zuschuss zur Renovierung der Polster in der Festhalle Opladen

 

Die Bestuhlung in der Festhalle Opladen ist in einem desolaten Zustand. Eine Ersetzung der Polster, sofern sie nicht bei der Renovierung erfolgt, wäre dringend angebracht. Die Kostenschätzung liegt bei ca. 5.000 €.

 

Die Fachverwaltung erneuert bereits sukzessive jedes Jahr eine gewisse Anzahl von Sesseln aus dem Bauunterhaltungsbudget. Darüber hinaus ist ein größeres Gesamtsanierungskonzept für die Festhalle vorgesehen, in Zuge dessen zunächst umfangreichere Maßnahmen geplant und durchgeführt werden sollen. Die Fachverwaltung hat die vorgeschlagene Maßnahme im Fokus. Auf die Mittel für die kleinen Investitionsmaßnahmen des Stadtbezirkes II soll in diesem Zusammenhang nicht zurückgegriffen werden.

 

Vorschlag von Ratsherrn Pott (OP) und Bezirksvertreter Faber (OP):

 

36.

Ausbau des WLAN-Netzes in Opladen an der Bahnhofstraße und am neuen Zentralen Omnibusbahnhof (ZOB)

 

In der Bahnhofstraße besteht bereits durch die Baumaßnahme Fußgängerzone Opladen ein WLAN-Netz. Die Ausstattung mit WLAN-Routern ist für den neuen Zentralen Omnibusbahnhof Opladen durch die Verwaltung bzw. die neue bahnstadt opladen (nbso) bereits vorgesehen und in der Kabel- und Verrohrungsplanung berücksichtigt. Die Technischen Betriebe der Stadt Leverkusen AöR (TBL) führen im Zuge der Vorbereitung der Bauausführung Gespräche mit Herrn Fritscher vom Freifunk Leverkusen. Aus Sicht der Fachverwaltung ist eine Inanspruchnahme von Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen 2019 nicht erforderlich.

 

Folgende Maßnahmen werden von der Verwaltung aus den dargelegten Gründen nicht zur Beschlussfassung vorgeschlagen:

 

Vorschlag der CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung II:

 

37.      

Installation eines weiteren Fußballtores auf dem Schulhof der Theodor-Heuss-Realschule

 

Auf dem Schulhof ist bisher nur ein Fußballtor vorhanden, sodass die Errichtung eines zweiten Tores sinnvoll erscheint.

 

Die Situation wurde von der Fachverwaltung vor Ort geprüft. Die Aufstellung eines zweiten Tores wird nicht befürwortet, da die Gefahr besteht, dass auf dieser Seite durch Fußbälle Fensterscheiben zu Bruch gehen. Eine adäquate Alternative ist nicht ersichtlich.

 

Ersatzweise wird vorgeschlagen, ein herkömmliches Spielgerät aufzustellen. Die Arbeitsplanung für 2019 ist bereits abgeschlossen, sodass für 2020 ein entsprechender Vormerkposten aufgenommen wird und die Schule für die weitere Überlegung mit einbezogen wird.

 

Vorschlag von Bezirksvertreter Melzig (CDU):

 

38.

Haltegriff für das Piratenschiff auf dem Spielplatz Am Wiembachteich

 

An der Rutsche des Schiffes soll ein weiterer Haltegriff angebracht werden, an dem sich auch kleinere Kinder festhalten können. Bisher sind nur drei Haltegriffe vorhanden.

 

Nach Auskunft der Fachverwaltung wurde bewusst darauf verzichtet, einen weiteren Haltegriff anzubringen, damit zu kleine Kinder nicht alleine auf das Spielgerät klettern. Es wird somit kein Handlungsbedarf gesehen.

 

Vorschlag von Ratsherrn Pott (OP) und Bezirksvertreter Faber (OP):

 

39.

Zuschuss für die AGO zur geplanten Neuanschaffung der Weihnachtsbeleuchtung für die Bahnhofstraße

 

Die Fachverwaltung begrüßt diesen Vorschlag. In diesem Zusammenhang wird auf die Ausführungen zur laufenden Nummer 7 dieser Vorlage verwiesen.

 

Es wird angestrebt, die Neuanschaffung der Weihnachtsbeleuchtung für die Bahnhofstraße als Maßnahme für den Verfügungsfonds Opladen vorzuschlagen und aus diesem Budget, zuzüglich der erforderlichen Eigenmittel, eine Finanzierung zur realisieren.

 

Vorschlag von Ratsherrn Pott (OP) und Bezirksvertreter Faber (OP):

 

40.

Zuschuss für die Anpflanzung von Blumenzwiebeln im Bereich des Bahnhofes Opladen

 

An den neuen Böschungen der Lützenkirchener Straße im Bereich vom Bahnhof und den P+R Parkplätzen und/oder im Bereich der Lützenkirchener Straße und der Verlängerung der Europa-Allee sollen Blumenzwiebeln zur dauerhaften Aufwertung der Grünflächen angepflanzt werden.

 

Die Verwaltung befürwortet diesen Vorschlag, hält ihn derzeit jedoch zeitlich für verfrüht. Im Bereich zwischen Werkstättenstraße und Bahnhofstraße bzw. Gerichtsstraße stehen noch zahlreiche umfangreiche Bautätigkeiten an (z. B. Neubau des Zentralen Omnibusbahnhofes ZOB Opladen, Endausbau der Europa-Allee, Lückenschluss Balkantrasse), die teilweise in die umliegenden Flächen eingreifen. Es wird vorgeschlagen, die Bepflanzung mit Blumenzwiebeln auf ausgewählten Flächen in dem Areal für 2020 erneut zu prüfen.

 

Vorschlag von Ratsherrn Pott (OP) und Bezirksvertreter Faber (OP):

 

41.

Verbesserung der Fahrradabstellmöglichkeiten am Landrat-Lucas-Gymnasium

 

Bei dem Landrat-Lucas-Gymnasium handelt es sich um eine überbezirkliche weiterführende Schule. Die Maßnahme befindet sich nicht in der direkten Zuständigkeit der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II. Aus diesem Grund scheidet eine Umsetzung aus den Mitteln für die kleinen Investitionsmaßnahmen des Stadtbezirks II aus.

 

Vorschlag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN:

 

42.

Installation von Hundetoiletten an der Kleingartenanlage Ruhlach

 

Auf dem bei Hundebesitzern beliebten Wanderweg rund um den hinteren Teil der Kleingartenanlage Ruhlach sollen drei Hundetoiletten z. B. der Marke Glasdon-Metall Fido 50 oder ein ähnliches Modell ohne Hundekotbeutelspender installiert werden.

 

Bei den vorgeschlagenen Hundetoiletten handelt es sich nach Einschätzung der Fachverwaltung im Prinzip um einen „normalen“ Abfallbehälter mit Deckel. An dem vorgeschlagenen Weg gibt es bereits zwei weniger als 180 m voneinander entfernte Bankstandorte, neben denen jeweils ein Abfallbehälter steht. Diese Behälter eignen sich, so wie es entlang von anderen Hundespazierwegen bereits praktiziert wird, auch zur Aufnahme von Hundekotbeuteln.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Herr Greger / FB 01 / 88 84

 

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Konsumtive und investive Maßnahmen im Rahmen der kleinen Investitionsmaßnahmen im Stadtbezirk II.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Konsumtiv:

Produkt 010501 / Innenauftrag 810001050104 / Sachkonto 549900

 

Investiv:

Finanzstelle 81040105012000 / Finanzpositionen 782600/782700

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Im Jahr der Umsetzung:

Konsumtiv:   28.400 €

Investiv:         33.800 €

Keine Auswirkungen in den Folgejahren.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

teilweise

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

FB 01, Daniel Greger, 88 84

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

nein

nein

nein

nein

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

nein

nein

nein

nein

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Aufgrund verschiedener komplexerer Abstimmungsbedarfe konnte die Vorlage erst zum Nachtragstermin fertiggestellt werden. Um eine Umsetzung der vorgesehenen Maßnahmen im Jahr 2019 sicherzustellen, ist eine Beschlussfassung noch in diesem Turnus erforderlich.