Beschlussentwurf:
I. Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
II. Der Jahresabschluss 2009 des Sportpark Leverkusen einschließlich des Lageberichtes (siehe Anlage zur Vorlage) wird festgestellt.
Der Jahresverlust in Höhe von 966.240,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.
III. Dem Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.
gezeichnet:
Buchhorn Häusler Adomat
Begründung:
Die Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2009 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) aufgestellt.
Aufgrund des Beschlusses vom 04.03.2010 des Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wurde die Gesellschaft INTEGRITAS Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2009 unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.
Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2009 wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:
„Wir
haben den Jahresabschluss – bestehend
aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der
Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar
bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von
Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen
Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der
Verantwortung des gesetzlichen Vertreters
des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns
durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter
Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.
Wir
haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und unter Beachtung der vom
Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze
ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu
planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die
Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze
ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit
erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse
über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld
der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche
Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des
rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die
Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der
Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der
angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des
gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des
Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere
Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.
Unsere
Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.
Nach
unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den
ergänzenden Bestimmungen der Satzung und
vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung
ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz-
und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht
in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild
von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen
Entwicklung zutreffend dar.“
Gemäß Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss 2009 den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.
Die in dem Haushaltsplan der Stadt
Leverkusen für das Jahr 2010 vorgesehene Ausschüttung i. H. v. 500 T€ kann - bedingt
durch das negative Jahresergebnis 2009 der EVL - nicht umgesetzt werden
(Rückstellungsbedarf für sogenannte Mehrerlösabschöpfung).
Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2010 des SPL wurden noch Ausschüttungen i. H. v. insgesamt 8.417 T€ erwartet, die tatsächlich erzielten Ausschüttungen i. H. v. 6.060 T€ sind letztlich ursächlich für den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag, der eine Ausschüttung an den städtischen Haushalt nicht zulässt.
Für die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen und Gruppen des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers – über den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke - zur Verfügung gestellt.
Hinweis
zu Beschlussentwurf Ziffer III.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5
Abs. 2 EigVO NW in Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer III. des Beschlussentwurfes nicht mitwirken.
Begründung der
einfachen Dringlichkeit:
Durch die erst während der Jahresabschlussprüfung sich ergebende Notwendigkeit der Erstellung eines neuen versicherungsmathematischen Gutachtens zur Ermittlung der Rückstellung für Pensionen ergab sich eine nicht geplante Verzögerung bei der Aufstellung der endgültigen Bilanz des Sportpark Leverkusen.