Betreff
Jahresabschluss 2009 des "Sportpark Leverkusen"
Vorlage
0547/2010
Aktenzeichen
Lx
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

I.        Der Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.

 

II.       Der Jahresabschluss 2009 des Sportpark Leverkusen einschließlich des Lageberichtes (siehe Anlage zur Vorlage) wird festgestellt.

 

          Der Jahresverlust in Höhe von 966.240,18 € wird auf neue Rechnung vorgetragen.

 

III.      Dem Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wird Entlastung erteilt.

 

gezeichnet:

Buchhorn                                Häusler                                   Adomat

 

Begründung:

 

Die Betriebsleitung des Sportpark Leverkusen hat den Jahresabschluss und den Lagebericht 2009 nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (EigVO NW) aufgestellt.

 

Aufgrund des Beschlusses vom 04.03.2010 des Betriebsausschuss Sportpark Leverkusen wurde die Gesellschaft INTEGRITAS Gesellschaft für Revision und Beratung mbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Steuerberatungsgesellschaft, Langenfeld, mit der Zustimmung der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (GPA) beauftragt, den Jahresabschluss zum 31.12.2009 unter Einbeziehung der Buchführung und dem Lagebericht für dieses Wirtschaftsjahr gemäß §§ 316 ff. HGB zu prüfen.

 

Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk zur Prüfung des Jahresabschlusses und Lageberichtes 2009 wurde von der Gesellschaft wie folgt erteilt:

 

Wir haben den Jahresabschluss  – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht des Eigenbetriebs Sportpark Leverkusen für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2009 geprüft. Die Buchführung und die Aufstellung von Jahresabschluss und Lagebericht nach den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und den ergänzenden Regelungen der Satzung liegen in der Verantwortung des gesetzlichen Vertreters  des Eigenbetriebes. Unsere Aufgabe ist es, auf der Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und über den Lagebericht abzugeben.

 

Wir haben unsere Jahresabschlussprüfung nach § 317 HGB und unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung vorgenommen. Danach ist die Prüfung so zu planen und durchzuführen, dass Unrichtigkeiten und Verstöße, die sich auf die Darstellung des durch den Jahresabschluss unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung und durch den Lagebericht vermittelten Bildes der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage wesentlich auswirken, mit hinreichender Sicherheit erkannt werden. Bei der Festlegung der Prüfungshandlungen werden die Kenntnisse über die Geschäftstätigkeit und über das wirtschaftliche und rechtliche Umfeld der Eigenbetriebsähnlichen Einrichtung sowie die Erwartungen über mögliche Fehler berücksichtigt. Im Rahmen der Prüfung werden die Wirksamkeit des rechnungslegungsbezogenen internen Kontrollsystems sowie Nachweise für die Angaben in Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht überwiegend auf der Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung umfasst die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des gesetzlichen Vertreters sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für unsere Beurteilung bildet.

 

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

 

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen der Satzung und  vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Eigenbetriebs und stellt die Chancen und Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.

 

Gemäß Vorlage R 629/14. TA (Rat am 16.12.1996) muss der Prüfungsbericht des Wirtschaftsprüfers über den Jahresabschluss 2009 den zuständigen politischen Gremien zur Beratung und Beschlussfassung vorgelegt werden.

 

Die in dem Haushaltsplan der Stadt Leverkusen für das Jahr 2010 vorgesehene Ausschüttung i. H. v. 500 T€ kann - bedingt durch das negative Jahresergebnis 2009 der EVL - nicht umgesetzt werden (Rückstellungsbedarf für sogenannte Mehrerlösabschöpfung).

Bei der Aufstellung des Wirtschaftsplans 2010 des SPL wurden noch Ausschüttungen i. H. v. insgesamt 8.417 T€ erwartet, die tatsächlich erzielten Ausschüttungen i. H. v. 6.060 T€ sind letztlich ursächlich für den ausgewiesenen Jahresfehlbetrag, der eine Ausschüttung an den städtischen Haushalt nicht zulässt.

 

Für die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen sowie die Fraktionen und Gruppen des Rates wird die entsprechende Anzahl von Kopien des Prüfungsberichtes des Wirtschaftsprüfers – über den Fachbereich Oberbürgermeister, Rat und Bezirke - zur Verfügung gestellt.

 

Hinweis zu Beschlussentwurf Ziffer III.

 

Die Mitglieder des Betriebsausschusses Sportpark Leverkusen dürfen gemäß § 5

Abs. 2 EigVO NW in Verbindung mit § 31 GO NRW an der Beratung und Beschlussfassung zu Ziffer III. des Beschlussentwurfes nicht mitwirken.

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Durch die erst während der Jahresabschlussprüfung sich ergebende Notwendigkeit der Erstellung eines neuen versicherungsmathematischen Gutachtens zur Ermittlung der Rückstellung für Pensionen ergab sich eine nicht geplante Verzögerung bei der Aufstellung der endgültigen Bilanz des Sportpark Leverkusen.