Betreff
Notwendige Baumfällung im Stadtbezirk III
Vorlage
2019/2919
Aktenzeichen
01-40-2019/2919-rm
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III stimmt der Fällung einer Robinie neben dem Spielplatz Saarlauterner Straße zu.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Der schwere Befall mit dem holzzersetzenden Pilz Hallimasch ist ein Indiz für eine bereits weit fortgeschrittene Fäulnis im Wurzelbereich des Baumes. Die Standsicherheit ist erheblich gefährdet und der Baum muss mit Priorität 2 (innerhalb eines Monats) gefällt werden.

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/ Fachbereich / Telefon: Herr Hammer, FB 67, Tel. 406 - 6730

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit ist eine kommunale Pflichtaufgabe.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Entfällt, da Ausführung durch die Hubsteigerkolonne des Regiebetriebes.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Entfällt.

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

Keine.

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

 

 

 

 

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Notwendigkeit zur Fällung des Baumes wurde vom Fachpersonal des Fachbereichs Stadtgrün in die Priorität 2 (Fällung innerhalb eines Monats) eingestuft. Da die nächste turnusmäßig erreichbare Sitzung der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk III erst am 26.09.2019 stattfindet, ist eine Genehmigung zur Fällung des Baumes in der Sitzung am 06.06.2019 erforderlich.