Betreff
Vermietung von städtischen Jugendhäusern an Parteien
Vorlage
2019/2752/1
Aktenzeichen
514-sh-du-cw
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

 

Beschlussentwurf:

 

Die Änderungen der Richtlinien und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen in städtischen Jugendhäusern werden wie Anlage 1 der Vorlage beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                         In Vertretung                                 In Vertretung

Richrath                                         Märtens                                          Adomat

 

Begründung:

 

Die Jugendeinrichtungen der Stadt unterliegen grundsätzlich der politischen Neutralität und sollen in erster Linie den Jugendlichen zur Verfügung stehen, ihnen als Schutzraum dienen und ein Gefühl der Sicherheit und Offenheit vermitteln. Die Bereitstellung der Räume für parteipolitische Arbeit ist nicht Aufgabe dieser Einrichtungen. Die Besucherinnen und Besucher der Häuser finden hier Personen, die ihre Interessen vertreten und dafür einstehen.

 

Die Vereine und Verbände, die den Lindenhof anmieten, führen dort Veranstaltungen durch, die einen Bezug zu familiären Hilfen, Jugendhilfe oder Brauchtum haben, wie zum Beispiel Kindertrödel, Veranstaltungen für kinderreiche Familien, Karnevalsveranstaltungen, Veranstaltungen von Migrationsvereinen oder des Frauenbüros sowie caritative Veranstaltungen. Diese bieten in der Regel keinen Rahmen für Polarisierung oder Anstoß.

 

Eine Nutzung außerhalb der Geschäftszeiten, selbst wenn diese den Betrieb einschränkt oder diesen beeinflusst, kann zurzeit nicht verwehrt werden. Eine Nutzung durch die Parteien hätte weitere terminliche Einbußen für die Vereine oder Einschränkungen in den Öffnungszeiten der Häuser zur Folge, da die Betreuung der Jugendlichen unter Umständen nicht durch Überstunden des Personals abgefangen werden könnte.

 

Sollten Parteien die Häuser nutzen, ist bei strittigen oder polarisierenden Veranstaltungen einem Mitarbeiter - in der Regel ist dies der Haustechniker - nicht zuzumuten, diese Veranstaltung im Sinne der Betreiberpflicht zu begleiten. Zudem ist die Anzahl der Termine, die im Jahr für Vermietungen angeboten werden können, derzeit in einem Rahmen, den die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten können, ohne dass die Arbeit der Häuser leidet und ortsansässige Vereine Termine nicht erhalten könnten. Diese Vereine haben in der Regel nicht die finanziellen Mittel, andere Räumlichkeiten anzumieten.

 

Durch Befragungen in den sozialen Medien, über das Online Tool und persönliche Gespräche mit Besucherinnen bzw. Besuchern der Häuser wurde sehr deutlich, dass die Besucherinnen und Besucher eine Benutzung durch Parteien ablehnen. Dabei war es unerheblich, um welche Partei es sich handelte. Lediglich sehr junge Besucherinnen und Besucher standen dem Thema neutral gegenüber. In einer Umfrage im Netzwerk Instagram erzielte die Abfrage eine 100-prozentige Ablehnung.

 

Daher regt die Verwaltung an, von einer Vermietung von Räumlichkeiten der städtischen Jugendhäuser an politische Parteien und Vereinigungen zukünftig abzusehen. Der in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und im Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht“ der unter Punkt 1.2. (a und b) aufgeführte Passus „[Die entgeltliche Vermietung bzw. Überlassung von Räumen gilt für] zugelassene ortsansässige Parteien und politische Organisationen für Versammlungszwecke“ sollte daher gestrichen werden. (siehe Anlage 1) In der Anlage 2 ist die überarbeitete Version der Richtlinien hinterlegt.

 

Um die Situation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Rahmen der Veranstaltungen grundsätzlich zu verbessern, wird derzeit von der Verwaltung der Einsatz von Personal über die JSL geprüft.

 

Die Ergänzung zur Vorlage (Nr. 2019/2752/1) ersetzt die vertagte Ursprungsvorlage Nr. 2019/2752 vom 06.03.2019.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in: Frau Schlösser/ Fachbereich 51/ Telefon: 406 - 5190

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Vermietung von städtischen Jugendhäusern an politische Parteien und Vereine wird zukünftig ausgeschlossen. Dafür wird in der Benutzungs- und Entgeltordnung für die Vermietung von Räumen im Jugendhaus Lindenhof und im Jugend- und Bürgerhaus „Schöne Aussicht“ der unter Punkt 1.2. (a und b) aufgeführte Passus „[Die entgeltliche Vermietung bzw. Überlassung von Räumen gilt für] zugelassene ortsansässige Parteien und politische Organisationen für Versammlungszwecke“ gestrichen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

keine

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

keine

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

   [ja]   [nein]

[ja]   [nein]

    [ja]   [nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

[ja]   [nein]

 

Begründung der einfachen Dringlichkeit:

 

Die Vorlage Nr. 2019/2752 wurde in der letzten Sitzung des Kinder- und Jugendhilfeausschusses vom 14.03.2019 vertagt. Das klärende Gespräch zwischen Politik und Verwaltung konnte jedoch erst am 08.08.2019 stattfinden, wodurch eine frühere Einbringung dieser Ergänzung zur Vorlage (Nr. 2019/2752/1) nicht möglich war.