Betreff
Satzung zur 9. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.06.1998
Vorlage
2019/2944
Aktenzeichen
112-51-01-zu
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Die Satzung zur 9. Änderung der Verwaltungsgebührensatzung vom 22.06.1998 wird in der als Anlage 2 der Vorlage beigefügten Fassung beschlossen.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Märtens

Begründung:

 

Die Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen wird in zwei Positionen wie folgt geändert bzw. ergänzt:

 

Die Besonderen Gebührensätze (Teil B) des Gebührentarifs zur Verwaltungsgebührensatzung der Stadt Leverkusen werden wie folgt aktualisiert:

 

62     Kataster und Vermessung

62.3       Amtliche Stadtkarte

62.3.1   farbige Ausgabe im Maßstab 1 : 15.000

 

Der Tarif erhöht sich von 5,00 € auf 5,50 €.

 

Tariferhöhung aufgrund steigender Produktionskosten.

 

Neu:

62.11    Leistungen, für die in dieser Ordnung kein besonderes Entgelt vorgesehen

ist, werden nach dem Zeitaufwand berechnet. Die Gebührenordnung für die Vermessungs- und Katasterbehörden in Nordrhein-Westfalen in der derzeit gültigen Fassung findet entsprechend Anwendung.

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Bär, FB 11, Tel. 0214/406-1200

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Änderung der Gebührentarife in der Verwaltungsgebührensatzung.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

./.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Die Einnahmen sind abhängig von der Anzahl der Anträge für Bescheinigungen, Genehmigungen etc., sodass Mehreinnahmen nur schwer zu kalkulieren sind.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

Siehe Antwort zu B).

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 


 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]