Beschlussentwurf:

 

1)    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beschließt das Konzept für ein innerörtliches Fußgängerleitsystem in Leverkusen Opladen (siehe Anlage 4 der Vorlage).

 

2)    Die Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung des innerörtlichen Fußgängerleitsystems im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen.

 

 

gezeichnet:

In Vertretung

Deppe

Begründung:

 

Anlass:

Im Rahmen des Erarbeitungsprozesses des Stadtteilentwicklungskonzeptes (STEK) für Opladen haben mehrere Informationsveranstaltungen mit Bürgerinnen und Bürgern zur Leitbildentwicklung stattgefunden. Hierbei wurde von den Bürgerinnen und Bürgern u. a. bemängelt, dass der Innenstadtbereich durch ein starkes Verkehrsaufkommen belastet ist. Akteure benannten unter anderem Defizite der Ausschilderung als Problem. Insgesamt war das Ergebnis, dass für Besucherinnen und Besucher eine Orientierung im Stadtteil schwierig ist. Zudem ist die Wegeführung für Fußgängerinnen bzw. Fußgänger und Radfahrerinnen bzw. Radfahrer an vielen Stellen nicht optimal. Ein einheitliches, auf einem Gesamtkonzept basierendes Wegesystem für Fußgängerinnen und Fußgänger ist nicht vorhanden und nur teilweise ein Wegesystem für Radfahrerinnen und Radfahrer.

 

Um dieses Defizit zu beheben, ist im STEK ein eigenes Projekt (Projekt 5) benannt worden, mit dem Ziel, die innerstädtischen Wegeverbindungen im Fußverkehr zu optimieren und die überörtlichen Anbindungen zu verbessern. Hierfür sind Kosten von 100.000 Euro für ein Konzept und die anschließende Ausführung im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen veranschlagt worden. Die Maßnahme ist für das Städtebauförderprogramm 2017 beantragt und bewilligt worden. Noch im selben Jahr wurde das Vergabeverfahren für die Erstellung des Konzeptes durchgeführt. Zu Beginn des Jahres 2018 ging daraus als Auftragnehmer das Kölner Verkehrsplanungsbüro VIA hervor. Parallel zur Erarbeitung des Konzeptes für ein innerörtliches Fußgängerleitsystem wurde eine begleitende lokale Akteursrunde eingerichtet, der die maßgeblichen Zwischenergebnisse, vor allem die ausgewählten Ziele und das Design des neuen Beschilderungssystems, zur Diskussion vorgestellt wurden.

 

Eingebunden in die Abstimmung waren neben Vertreterinnen und Vertreter der betroffenen Fachbereiche und Stellen der Verwaltung die Wirtschaftsförderung Leverkusen und das Stadtteilmanagement Opladen. Zum erweiterten Akteurskreis gehörten ebenfalls Vertreterinnen und Vertreter des Behindertenbeirats, des Allgemeiner Deutscher Fahrradclubs (ADFC), des Fördervereins Balkantrasse, der neuen bahnstadt opladen (nbso), des Sportparks Leverkusen (SPL), der Technischen Betriebe Leverkusen AöR (TBL), der Kraftverkehr Wupper-Sieg (wupsi), des Verkehrs- und Verschönerungsvereins Opladen (VVV), des Einzelhandels und der Gastronomie sowie der Aktionsgemeinschaft Opladen (AGO).

 

Konzepterarbeitung und Konzeptinhalte:

Das Konzept besteht im Wesentlichen aus der Erarbeitung eines neuen Leitsystems unter Festlegung von einzubeziehenden Zielen für Fußgängerinnen und Fußgänger und teilweise für Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrer, der Definition von Hauptrouten, der Planung für die neuen Pfostenstandorte und schließlich einem Designvorschlag für ein geeignetes Beschilderungssystem.

 

Die Erarbeitung des Leitsystems beschränkte sich dabei räumlich nicht nur auf das Sanierungsgebiet Zentrum Opladen, sondern bezog auch das Areal der neuen bahnstadt opladen genauso ein wie weitere wichtige Ziele in Opladen, z. B. das NaturGut Ophoven oder die Sportanlage Birkenberg.

 

Die Auswahl der Ziele und Bestimmung der Zielhierarchie in Hauptziele (dienen der großräumigen Orientierung und werden über weite Distanzen gewiesen) und Nahziele (werden über kürzere Distanzen gewiesen) stellen die Grundlage des Wegweisungssystems dar. Als Ziele wurden öffentliche oder öffentlich zugängliche Orte oder Einrichtungen, die auch für Ortsfremde von besonderem Interesse sind, definiert. Die innerstädtischen Quartiere Obere Kölner Straße, Birkenbergstraße sowie die Neustadt, die einen hohen Einzelhandels- und Gastronomiebesatz aufweisen, wurden ebenfalls in die Zielweisung aufgenommen, damit sie von Besucherinnen und Besuchern besser wahrgenommen und aufgesucht werden können. Hierdurch wird einmal das vielfältige Angebot in Opladen dargestellt und außerdem die Profilierung der Quartiere unterstützt. Es entstand eine Zielliste, die intensiv mit allen Beteiligten abgestimmt wurde (siehe Anlage 1, Zielliste des neuen innerörtlichen Leitsystems).

 

Die abgestimmten Ziele wurden im Folgenden verortet und anschließend festgelegt, über welche Routen die Ziele jeweils geführt werden (= Erstellung von sogenannten

„Zielspinnen"). Die Überlagerung aller Routen ergibt ein Netz der Wegweisung für das Besucherleitsystem. Hieraus wurden dann die Standorte für die einzelnen Wegweiser abgeleitet. Zur Standortbestimmung sind mehrere Begehungen mit dem beauftragten Planungsbüro VIA und der Stadtverwaltung durchgeführt worden (siehe Anlage 2, Übersicht der Standorte des neuen innerörtlichen Leitsystems).

 

Ein weiterer wichtiger Schritt ist die Gestaltung der Wegweisungselemente. Das Planungsbüro VIA hat der Arbeitsgruppe hierzu verschiedene Designvorschläge sowie maßgebliche Kriterien als Entscheidungshilfe vorgestellt. Im Ergebnis wurde eine zurückhaltende Farbigkeit in einem Anthrazitgrau als Grundfarbe mit weißer Schrift favorisiert. Auf Wunsch der Verwaltung wurden außerdem die Corporate ldentity (Cl)-Farben des Stadtteilentwicklungsprozesses Leverkusen-Opladen in das Design aufgenommen. Entsprechend tragen die Ziele mit bedeutender Einkaufsfunktion das Cl-grün, die Ziele mit Gastronomiebedeutung das Cl-orange. Die Farben wurden in Hinblick auf größtmögliche Barrierearmut dem Blinden- und Sehbehindertenverein Rhein-Wupper vorgelegt. Im Ergebnis wurden leicht dunklere Farbvarianten für das grün und orange abgestimmt, um die Lesbarkeit zu gewährleisten (siehe Anlage 3, Ausgewähltes Design des neuen innerörtlichen Leitsystems).

 

Die neue Beschilderung kann zunächst nur im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen umgesetzt werden, da nur für dieses Areal entsprechende Fördermittel zur Verfügung stehen und eine Umsetzung von geförderten Maßnahmen nur innerhalb des Sanierungsgebietes zulässig ist.

 

Die Umsetzung der gesamten erarbeiteten Wegweisung erfolgt deshalb räumlich und zeitlich in drei Realisierungsschritten bzw. -abschnitten:

 

1.         Sanierungsgebiet Zentrum Opladen (Umsetzung noch im Förderzeitraum bis 2021),

2.         Sanierungsgebiet neue bahnstadt opladen,

3.         Wegeführungen außerhalb der Sanierungsgebiete.

 

Die Umsetzung der Wegweisung außerhalb der Stadterneuerungsgebiete sowie die Umsetzung im Sanierungsgebiet neue bahnstadt opladen werden voraussichtlich zu einem späteren Zeitpunkt durchgeführt.

 

Umsetzungskosten:

Nach Abzug der Kosten für das erstellte Gutachten verbleiben für die Lieferung und Montage des neuen Beschilderungssystems im Sanierungsgebiet Zentrum Opladen rd. 71.000 Euro brutto. Im Konzept ist für alle drei Realisierungsabschnitte jeweils eine Kostenschätzung für eine Standardausführung und für eine hochwertige Ausführung des Wegweisungssystems vorgenommen worden. Die Kosten für die Konzepterstellung und die Umsetzung werden zu 80 % aus Mitteln der Städtebauförderung finanziert.

 

Nächste Arbeitsschritte:

Nach Beschluss dieser Vorlage erfolgt die Ausschreibung zur Herstellung, Lieferung und Montage (eigenes Ausschreibungslos) des Beschilderungssystems noch in 2019. Die Auswahl zur Lieferung und Montage des neuen Beschilderungssystems soll unter Verwendung einer Bewertungsmatrix erfolgen. So ist gewährleistet, dass neben dem Preis auch qualitative Entscheidungskriterien einfließen, wie z. B. Materialqualität, Schutz vor Vandalismus, Nachhaltigkeit und Erweiterbarkeit.

 

Zielsetzung ist die Auswahl eines Systems zur gesamtheitlichen Umsetzung innerhalb des Sanierungsgebietes. Bei einer Auswahl zugunsten eines qualitativ hochwertigen Systems, welches das Budget überschreitet, soll der geplante erste Realisierungsabschnitt (gesamtes Sanierungsgebiet Zentrum Opladen) gegebenenfalls auf die zentralen Innenbereiche beschränkt werden, wobei eine Umsetzung in der Fußgängerzone sowie Alt- und Neustadt priorisiert erfolgen wird. Die restlichen Standorte werden dann zeitnah durch stadteigene Mittel realisiert.

 

 

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner / Fachbereich / Telefon: Herr Karl, FB 61, 406 - 6120

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Die Verbesserung der Wegeführung und Orientierung im Stadtteil ist dem Teilprojekt 5 des STEKs zuzuordnen und wurde für das Städtebauförderprogramm 2017 beantragt und bewilligt (05/13/17). Die investive Maßnahme wird mit 80 % Fördermitteln gefördert. Die Maßnahme ist mit 100.000 Euro veranschlagt, für ein Gutachten zu einem neuen Leitsystem und die anschließende Umsetzung mit einem neuen Beschilderungssystem. Die Maßnahme wurde in 2017 mit einem Vergabeverfahren zur Erstellung des Gutachtens begonnen. Die Auftragsvergabe für die Erstellung des Gutachtens erfolgte mit einem Auftragsvolumen von 29.155,- Euro brutto. Die Vergabe zur Umsetzung der Beschilderung mit 70.845,- Euro brutto soll noch in 2019 erfolgen.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

Die Mittel sind im investiven Haushalt ab dem Jahr 2017 unter Finanzstelle 61000905011003 etatisiert.

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

Grundsätzlich entstehen nach Investitionen immer Folgeauswirkungen, die z. B. in Form von Abschreibungen, Betriebskosten etc. die Ergebnisrechnung belasten oder in Form von Auflösung von Sonderposten (entsteht bei Umsetzung von bezuschussten Maßnahmen) die Ergebnisrechnung entlasten. In dem bis zum Jahre 2021 zu erstellenden Haushaltssanierungsplan sind bei in Planung befindlichen Projekten Folgekosten pauschaliert (z. B. AfA-Block = 34,5 Mio. Euro) enthalten und werden sukzessive nach Fertigstellung von Maßnahmen mit konkreten Werten eingeschätzt.

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)


 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[nein]

[nein]

[nein]

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]

[ja]