Beschlussentwurf:
1.
Der
Sozialbericht 2019 wird zur Kenntnis genommen.
2.
Der
Rat der Stadt Leverkusen beschließt den in der Anlage beigefügten Sozialbericht
als verbindlichen gesamtstädtischen Rahmen für die sozialraumorientierte
Ausgestaltung der kommunalen Daseinsvorsorge.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die im Bericht beschriebenen Handlungsfelder unter
Einbindung von Fördermitteln im Sinne einer handlungsorientierten Sozialraumgestaltung
gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden weiterzuentwickeln.
gezeichnet:
In Vertretung
Richrath Lünenbach
Begründung:
Der Rat der
Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 21.02.2011 den Sozialbericht
„Leverkusen 2020 - Gerechte Teilhabe in Leverkusen“ (Vorlage Nr. 0819/2010) und
in seiner Sitzung am 15.07.2013 die Fortführung des Sozialberichtes 2012 (Vorlage
Nr. 2203/2013) beschlossen. Der als Anlage beigefügte Sozialbericht 2019
beinhaltet die Aktualisierung und Fortschreibung der Sozialberichte 2010 und
2012 als Grundlage für die vom Land NRW verfolgte „Sozialraumorientierte
Sozialpolitik“.
Der Sozialbericht
2019 gliedert sich hauptsächlich in fünf Teilbereiche:
- Allgemeines,
- Gesamtstadt: Ein Überblick,
- Sozialmonitoring,
- Schlussfolgerungen aufgrund der Datenlage,
- Perspektive.
Der
Sozialbericht 2019 erhält durch seine Neuauflage ebenfalls eine neue inhaltliche
Struktur. Die Quartiersanalysen ermöglichen die Identifikation der belasteten
Sozialräume mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensbedingungen.
Leverkusen
wächst und wird in naher Zukunft die 170.000-Einwohner-Marke erreicht haben.
Das birgt Vorteile in einer Region die zusammenwächst, aber auch einen enormen
Handlungsbedarf, um diese Dynamik zu lenken. Urbane Lebensqualität mit hohem
Freizeitangebot und moderner Arbeitsmarktstruktur trifft auf enger werdenden
Wohnraum, eine spürbare soziale Spaltung der Gesellschaft und den demographischen
Wandel.
Zugleich
stellen uns Klimawandel und ein sich ändern müssendes Mobilitätsverhalten vor
neue Herausforderungen, die einerseits nicht lokal zu bewältigen sind,
andererseits Auswirkungen bis in den privaten Bereich haben. Hier passende und
wirksame Wege zu finden, um die Entwicklung der Stadt positiv beeinflussen zu
können, dazu dient der vorliegende Sozialbericht 2019 der Stadt Leverkusen.
Erstellt als Grundlage für die kommunale Sozialplanung, wurden relevante statistische Daten zusammengetragen, übereinandergelegt und auf die Quartiere fokussiert. So ist erstmalig eine kleinräumige Analyse der auffälligen Sozialräume erstellt geworden. Sozialindex, ökonomische Situation, Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sowie Integrations- und Unterstützungsbedarf sind die Parameter, welche zur Ermittlung von Handlungsangeboten dienen. Erstmalig berücksichtigt werden Klima- und Umweltdaten, die aufgrund wachsender Verkehrsströme durch Pendler und Warentransporte auf kommunalen Straßen, Extremwetterereignissen wie Hitze oder Starkregen sowie eine zunehmende Verdichtung freier Flächen, in Grenzbereiche gehen und so Einfluss auf die Lebensqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger haben.
Ergänzend dazu ist es gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden gelungen, bis in die
Quartiersebene hinein, die Anforderung an eine Angebotsstruktur in den
Bereichen der sozialen Versorgung aufzuzeigen. All diese Erkenntnisse sind die
Grundlage für eine „Sozialraumorientierte Sozialpolitik“ der Stadt Leverkusen.
Deren oberstes Ziel ist es, allen Leverkusenerinnen und Leverkusenern eine
gerechte Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben der Stadt zu ermöglichen, wie
schon im Sozialbericht 2010 und 2012 formuliert.
Die
vorliegende Fortschreibung ist die Basis für ein lebendiges Strategiepapier,
das es ermöglicht, orientiert an der Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort
verantwortungsvoll zu handeln. Daher ist es Ziel, zukünftig in enger
Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, den Fachbereichen der Verwaltung
und der Zivilgesellschaft, ein ganzheitliches soziales Bild der Stadt
Leverkusen zu entwerfen. Dieses weist neben Versorgungsstrukturen auch die
Ausbildungsstruktur, kulturelle Angebote, den Freizeitbereich, wirtschaftliche
und städteplanerische Faktoren, den Gesundheits- und Pflegesektor sowie relevante
Umwelt- und Klimadaten auf.
Ziel des
Sozialberichts 2019 in der vorliegenden Form ist es, eine explizitere Ansprache
der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den Quartieren zu erreichen,
ganzheitliche Handlungsempfehlungen zu entwickeln und unter Berücksichtigung
von Fördermöglichkeiten umzusetzen.
(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der umfangreiche Sozialbericht wird nicht mit der Vorlage gedruckt, er steht aber zur Einsichtnahme im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.)
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Urban, Dez. III, 406 -
8836
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das
betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
Sozialbericht 2019.
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B.
Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen,
Sachkosten)
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung
von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation,
Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche
Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[nein] |
[ja] |
|
|
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] |
[ja] |
[ja] |