Betreff
Sozialbericht 2019 - Gerechte Teilhabe in Leverkusen
Vorlage
2019/3030
Aktenzeichen
zi
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1.            Der Sozialbericht 2019 wird zur Kenntnis genommen.

 

2.            Der Rat der Stadt Leverkusen beschließt den in der Anlage beigefügten Sozialbericht als verbindlichen gesamtstädtischen Rahmen für die sozialraumorientierte Ausgestaltung der kommunalen Daseinsvorsorge.

 

3.            Die Verwaltung wird beauftragt, die im Bericht beschriebenen Handlungsfelder unter Einbindung von Fördermitteln im Sinne einer handlungsorientierten Sozialraumgestaltung gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden weiterzuentwickeln.

 

 

gezeichnet:

                                                                       In Vertretung

Richrath                                                        Lünenbach

 

Begründung:

 

Der Rat der Stadt Leverkusen hat in seiner Sitzung am 21.02.2011 den Sozialbericht „Leverkusen 2020 - Gerechte Teilhabe in Leverkusen“ (Vorlage Nr. 0819/2010) und in seiner Sitzung am 15.07.2013 die Fortführung des Sozialberichtes 2012 (Vorlage Nr. 2203/2013) beschlossen. Der als Anlage beigefügte Sozialbericht 2019 beinhaltet die Aktualisierung und Fortschreibung der Sozialberichte 2010 und 2012 als Grundlage für die vom Land NRW verfolgte „Sozialraumorientierte Sozialpolitik“.

 

Der Sozialbericht 2019 gliedert sich hauptsächlich in fünf Teilbereiche:

 

  • Allgemeines,
  • Gesamtstadt: Ein Überblick,
  • Sozialmonitoring,
  • Schlussfolgerungen aufgrund der Datenlage,
  • Perspektive.

 

Der Sozialbericht 2019 erhält durch seine Neuauflage ebenfalls eine neue inhaltliche Struktur. Die Quartiersanalysen ermöglichen die Identifikation der belasteten Sozialräume mit dem Ziel der Verbesserung der Lebensbedingungen.

 

Leverkusen wächst und wird in naher Zukunft die 170.000-Einwohner-Marke erreicht haben. Das birgt Vorteile in einer Region die zusammenwächst, aber auch einen enormen Handlungsbedarf, um diese Dynamik zu lenken. Urbane Lebensqualität mit hohem Freizeitangebot und moderner Arbeitsmarktstruktur trifft auf enger werdenden Wohnraum, eine spürbare soziale Spaltung der Gesellschaft und den demographischen Wandel.

 

Zugleich stellen uns Klimawandel und ein sich ändern müssendes Mobilitätsverhalten vor neue Herausforderungen, die einerseits nicht lokal zu bewältigen sind, andererseits Auswirkungen bis in den privaten Bereich haben. Hier passende und wirksame Wege zu finden, um die Entwicklung der Stadt positiv beeinflussen zu können, dazu dient der vorliegende Sozialbericht 2019 der Stadt Leverkusen.

 

Erstellt als Grundlage für die kommunale Sozialplanung, wurden relevante statistische Daten zusammengetragen, übereinandergelegt und auf die Quartiere fokussiert. So ist erstmalig eine kleinräumige Analyse der auffälligen Sozialräume erstellt geworden. Sozialindex, ökonomische Situation, Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen sowie Integrations- und Unterstützungsbedarf sind die Parameter, welche zur Ermittlung von Handlungsangeboten dienen. Erstmalig berücksichtigt werden Klima- und Umweltdaten, die aufgrund wachsender Verkehrsströme durch Pendler und Warentransporte auf kommunalen Straßen, Extremwetterereignissen wie Hitze oder Starkregen sowie eine zunehmende Verdichtung freier Flächen, in Grenzbereiche gehen und so Einfluss auf die Lebensqualität und Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger haben.

 

Ergänzend dazu ist es gemeinsam mit den Wohlfahrtsverbänden gelungen, bis in die Quartiersebene hinein, die Anforderung an eine Angebotsstruktur in den Bereichen der sozialen Versorgung aufzuzeigen. All diese Erkenntnisse sind die Grundlage für eine „Sozialraumorientierte Sozialpolitik“ der Stadt Leverkusen. Deren oberstes Ziel ist es, allen Leverkusenerinnen und Leverkusenern eine gerechte Teilhabe am gemeinschaftlichen Leben der Stadt zu ermöglichen, wie schon im Sozialbericht 2010 und 2012 formuliert.

 

Die vorliegende Fortschreibung ist die Basis für ein lebendiges Strategiepapier, das es ermöglicht, orientiert an der Lebenswirklichkeit der Menschen vor Ort verantwortungsvoll zu handeln. Daher ist es Ziel, zukünftig in enger Zusammenarbeit mit den Wohlfahrtsverbänden, den Fachbereichen der Verwaltung und der Zivilgesellschaft, ein ganzheitliches soziales Bild der Stadt Leverkusen zu entwerfen. Dieses weist neben Versorgungsstrukturen auch die Ausbildungsstruktur, kulturelle Angebote, den Freizeitbereich, wirtschaftliche und städteplanerische Faktoren, den Gesundheits- und Pflegesektor sowie relevante Umwelt- und Klimadaten auf.

 

Ziel des Sozialberichts 2019 in der vorliegenden Form ist es, eine explizitere Ansprache der Bürgerinnen und Bürger vor Ort in den Quartieren zu erreichen, ganzheitliche Handlungsempfehlungen zu entwickeln und unter Berücksichtigung von Fördermöglichkeiten umzusetzen.

 

(Hinweis des Fachbereichs Oberbürgermeister, Rat und Bezirke: Der umfangreiche Sozialbericht wird nicht mit der Vorlage gedruckt, er steht aber zur Einsichtnahme im Ratsinformationssystem Session zur Verfügung.)

Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen, die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage

 

Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon: Frau Urban, Dez. III, 406 - 8836

(Kurzbeschreibung der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)

 

Sozialbericht 2019.

 

A) Etatisiert unter Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):

(Etatisierung im laufenden Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)

 

 

B) Finanzielle Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:

(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten, Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)

 

 

C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung / Fertigung von Veränderungsmitteilungen:  

(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet werden müssen.)

 

 

kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:

 

 

D) Besonderheiten (ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):

(z. B.: Inanspruchnahme aus Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen, Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)

 

 

E) Beabsichtigte Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):

 

Weitergehende Bürgerbeteiligung erforderlich

 

Stufe 1

Information

Stufe 2

Konsultation

 

Stufe 3

Kooperation

 

[nein]

[ja]

 

 

Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a. Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens)

 

 

 

F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des Klimaschutzes:

 

Klimaschutz  betroffen

Nachhaltigkeit

 

kurz- bis

mittelfristige Nachhaltigkeit

 

langfristige Nachhaltigkeit

 

[ja]

[ja]

[ja]