Betreff
Überarbeitung des Bebauungsplans Nr. 82 II "Auf dem Weiherhahn"
- Bürgerantrag vom 06.03.19
Vorlage
2019/2971
Aktenzeichen
011-12-11-de
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden empfiehlt der Verwaltung, den Bebauungsplan Nr. 82/III „Auf dem Weiherhahn“ zu überarbeiten und erneut bekanntzumachen. Die Anregungen aus dem Bürgerantrag sollen in diesem Prozess bei der Prüfung berücksichtigt werden. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass seitens der Verwaltung eine Umsetzung erst möglich ist, wenn entsprechende personelle Kapazitäten zur Verfügung stehen.

 

Der Bürgerantrag wird in diesem Zusammenhang für erledigt erklärt.

 

 

gezeichnet:

 

 

 

 

Richrath

Begründung:

 

Mit Schreiben vom 06.03.2019 (siehe Anlage 1) beantragt der Petent, den Bebauungsplan Nr. 82/III „Auf dem Weiherhahn“ in Teilbereichen zu überarbeiten und erneut bekannt zu machen, da dieser für ungültig erklärt wurde.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Die Verwaltung hat dem Bürgerantragsteller mit Schreiben vom 06.02.2019 bereits mitgeteilt, dass sie beabsichtigt, den Bebauungsplan erneut bekannt zu machen.

 

Mit Bürgerantrag vom 06.03.2019 hatte der Petent, zusammen mit weiteren Antragstellern, eine Reihe von Anregungen zu mehreren Inhalten des für ungültig erklärten Bebauungsplanes gemacht, die sowohl Inhalte des Bebauungsplanes als auch das Verfahren betreffen.

 

Da die Verfahrensakten sehr umfangreich sind und dieser Bebauungsplan nicht im Arbeitsprogramm verbindliche Bauleitplanung enthalten ist, wird es noch einige Zeit dauern, bis der Fachbereich Stadtplanung das Verfahren erneut angehen kann. Es müssen zunächst erst andere Projekte zum Abschluss gebracht werden, damit Kapazitäten frei werden und eine entsprechende Bearbeitung erfolgen kann. Die vorgebrachten Anregungen und Kritiken können daher erst zu gegebener Zeit umfassend geprüft werden.