- Bürgerantrag vom 20.05.19
Beschlussentwurf:
1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Messstelle zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung auf der Rennbaumstraße eingerichtet hat, diese im Rahmen der personellen Möglichkeiten anfährt und festgestellte Geschwindigkeitsverstöße mittels gebührenpflichtiger Verwarnung ahndet.
2. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag in den weiteren Punkten ab.
gezeichnet:
Richrath
Mit Schreiben vom 20.05.2019 (siehe Anlage 1) beantragen die Petenten eine Überprüfung der Wohn- und Verkehrssituation an der Rennbaumstraße.
Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.
Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen ist für die Erledigung von überbezirklichen Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zuständig. Daher kann dem Wunsch der Antragsteller auf Behandlung und Diskussion des Anliegens in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nicht entsprochen werden.
Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:
Durch den
oben genannten Bürgerantrag soll die Verwaltung beauftragt werden, die Busspur
auf der Rennbaumstraße zu entfernen beziehungsweise zeitlich zu begrenzen, um
Parkraum zu schaffen. Hierzu soll auch der vorhandene Radschutzstreifen
entfernt werden. Weiterhin merken die Antragssteller an, dass im Bereich der
Busspur die geltende Höchstgeschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer häufig
überschritten wird und dadurch auch die Lärmbelästigung zunimmt.
Aufgrund der
zunehmenden Verkehrsprobleme in der Gesamtstadt, die sich unter anderem durch
Stau sowie erhöhte Lärm- und Abgasemissionen auszeichnen, wurde die Verwaltung
beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil
dieses Konzepts ist die Attraktivierung und Förderung des Öffentlichen
Personennahverkehrs (ÖPNV) in Leverkusen. Auch der Maßnahmenkatalog zum Luftreinhalteplan
sieht eine Förderung des ÖPNV vor. Busspuren sind hierbei ein wesentliches Element,
um den ÖPNV zu beschleunigen. Umfangreiche Verkehrsbeobachtungen mit Videokameras
haben gezeigt, dass der morgendliche Stau auf der Rennbaumstraße und Burscheider
Straße eine Busspur rechtfertigt. Die Planung der Busspur wurde von der Politik
mit großer Mehrheit beschlossen (vgl. Beschluss des Rates vom 09.07.2018 zur Vorlage
Nr. 2018/2223, Busspur Rennbaumstraße); darüber hinaus ist die Verwaltung von der Politik beauftragt worden,
eine Verlängerung der Busspur in Richtung Wuppertalstraße zu prüfen.
Die
Beschränkung der Busspur auf einen bestimmten Zeitraum wie beispielsweise 07:00
Uhr bis 09:00 Uhr ist effektiv nicht zielführend und praktikabel. Der Bereich
müsste sodann permanent in diesem Zeitraum durch den Fachbereich Recht und
Ordnung überwacht werden, was personell nicht zu leisten ist. Es ist nicht
auszuschließen, dass Fahrzeuge im Halt- oder Parkverbot vorsätzlich oder
fahrlässig abgestellt werden. Sofern Fahrzeuge dort beispielsweise in den
Abendstunden rechtmäßig abgestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass durch
persönliche Umstände die Fahrzeuge nicht bis 07:00 Uhr morgens weggefahren
wurden. Dies hätte zur Folge, dass der Bus die vorgesehene Busspur verlassen
müsste und somit ein zusätzliches Hindernis für den Verkehr darstellen und zusätzlich
Stau verursachen würde. Von einer solchen zeitlichen Einschränkung wird daher
seitens der Verwaltung abgesehen.
Die
Einrichtung einer Bevorrechtigung des ÖPNV in diesem Bereich geht leider mit
dem Verlust von öffentlichen Verkehrsflächen einher.
Hierbei
ist zu betonen, dass aufgrund der gängigen Rechtslage kein Anspruch auf einen
Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum besteht. Vielmehr obliegt es dem
Anwohner beziehungsweise Grundstückseigentümer für private Parkflächen zu
sorgen
oder
eventuell Parkflächen anzumieten, soweit dies möglich ist. Eine Erweiterung des
bestehenden Parkraumes im öffentlichen Bereich ist aufgrund der vorliegenden
Platzverhältnisse leider nicht möglich. Darüber hinaus ist es nach den
Verwaltungsvorschriften und der Rechtsprechung zumutbar, einen Fußweg von bis
zu 1.000 m selbst innerhalb von Bewohnerparkgebieten zwischen Wohnort und
Fahrzeug-Parkplatz zurückzulegen.
Auch wenn
die Balkantrasse erfreulicherweise von den Radfahrern sehr gut angenommen wird,
gibt es auch auf der Rennbaumstraße Bedarf für eine sichere Führung der
Radfahrer, die nunmehr durch den Schutzstreifen (kein Radweg) gewährleistet
wurde. Ein Tausch des Schutzstreifens zu Gunsten eines Parkstreifens ist
aufgrund des zur Verfügung stehenden Querschnittes nicht möglich. Bei der
Anlage des Schutzstreifens wurden alle Voraussetzungen erfüllt.
Zudem wird
die Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Verkehrsteilnehmer
angesprochen. Die vor Ort angebrachte Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit
von 50 km/h ist eindeutig und gut zu erkennen. Leider ist im gesamten
Stadtgebiet immer wieder festzustellen, dass die angeordnete Höchstgeschwindigkeit
nicht eingehalten wird. Dies ist jedoch nicht auf fehlende Maßnahmen seitens
der Stadtverwaltung zurückzuführen, sondern liegt im persönlichen Fehlverhalten
der Verkehrsteilnehmer.
Ein
städtisches Messfahrzeug zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung kann nicht an
jeder beliebigen Stelle im Stadtgebiet aufgestellt werden. Hierfür bedarf es der
Einrichtung einer sogenannten Messstelle zur mobilen
Geschwindigkeitsüberwachung.
Alle
Messstellen, an denen mobile Geschwindigkeitsüberwachungen seitens der Stadtverwaltung
durchgeführt werden, durchlaufen vor der jeweiligen Freigabe ein ausgiebiges Prüfverfahren,
das unter anderem in Abstimmung mit der örtlichen Polizeibehörde erfolgt. Dies
stellt sicher, dass sich alle eingerichteten Messstellen in Bereichen befinden,
die mindestens ein Kriterium für eine Gefahrenstelle erfüllen.
Im
Bereich der Rennbaumstraße war bisher keine Messstelle zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung
vorhanden.
Um die
gefahrenen Geschwindigkeiten und die Verkehrsbelastung zu erfassen, verfügt der
Fachbereich Recht und Ordnung über sogenannte Seitenradargeräte, mit denen das
Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer ermittelt werden kann. In der Zeit vom
04.04. – 11.04.2019 wurde daher zunächst ein sogenanntes Geschwindigkeitsprofil
erstellt. Dieses Profil bestätigte, dass sich ein Großteil der
Verkehrsteilnehmer nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält, sodass eine
Messstelle zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet werden konnte.
Diese
wird seitdem im Rahmen der personellen Möglichkeiten angefahren. Festgestellte
Geschwindigkeitsverstöße können nunmehr im Zuge dieser Überwachungsmaßnahmen
konsequent mittels gebührenpflichtiger Verwarnung geahndet werden.