Betreff
Wohn- und Verkehrssituation Rennbaumstraße
- Bürgerantrag vom 20.05.19
Vorlage
2019/2973
Aktenzeichen
011-12-11-de
Art
Beschlussvorlage

 

Beschlussentwurf:

 

1. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung eine Messstelle zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung auf der Rennbaumstraße eingerichtet hat, diese im Rahmen der personellen Möglichkeiten anfährt und festgestellte Geschwindigkeitsverstöße mittels gebührenpflichtiger Verwarnung ahndet.

 

2. Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden lehnt den Bürgerantrag in den weiteren Punkten ab.

 

 

gezeichnet:

 

 

 

Richrath

Mit Schreiben vom 20.05.2019 (siehe Anlage 1) beantragen die Petenten eine Überprüfung der Wohn- und Verkehrssituation an der Rennbaumstraße.

 

Aus datenschutzrechtlichen Gründen können die personenbezogenen Daten des Originalantrags nicht mit abgedruckt werden. Sie sind zur weiteren Information der Mitglieder des Ausschusses für Anregungen und Beschwerden den Sitzungsunterlagen in der nichtöffentlichen Anlage 2 beigefügt.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Stadt Leverkusen ist für die Erledigung von überbezirklichen Anregungen und Beschwerden (§ 24 GO NRW der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden zuständig. Daher kann dem Wunsch der Antragsteller auf Behandlung und Diskussion des Anliegens in der Bezirksvertretung für den Stadtbezirk II nicht entsprochen werden.

 

Die Verwaltung nimmt zu dem Bürgerantrag wie folgt Stellung:

 

Durch den oben genannten Bürgerantrag soll die Verwaltung beauftragt werden, die Busspur auf der Rennbaumstraße zu entfernen beziehungsweise zeitlich zu begrenzen, um Parkraum zu schaffen. Hierzu soll auch der vorhandene Radschutzstreifen entfernt werden. Weiterhin merken die Antragssteller an, dass im Bereich der Busspur die geltende Höchstgeschwindigkeit durch die Verkehrsteilnehmer häufig überschritten wird und dadurch auch die Lärmbelästigung zunimmt.

 

Aufgrund der zunehmenden Verkehrsprobleme in der Gesamtstadt, die sich unter anderem durch Stau sowie erhöhte Lärm- und Abgasemissionen auszeichnen, wurde die Verwaltung beauftragt, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten. Ein wesentlicher Bestandteil dieses Konzepts ist die Attraktivierung und Förderung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) in Leverkusen. Auch der Maßnahmenkatalog zum Luftreinhalteplan sieht eine Förderung des ÖPNV vor. Busspuren sind hierbei ein wesentliches Element, um den ÖPNV zu beschleunigen. Umfangreiche Verkehrsbeobachtungen mit Videokameras haben gezeigt, dass der morgendliche Stau auf der Rennbaumstraße und Burscheider Straße eine Busspur rechtfertigt. Die Planung der Busspur wurde von der Politik mit großer Mehrheit beschlossen (vgl. Beschluss des Rates vom 09.07.2018 zur Vorlage Nr. 2018/2223, Busspur Rennbaumstraße); darüber hinaus ist die Verwaltung von der Politik beauftragt worden, eine Verlängerung der Busspur in Richtung Wuppertalstraße zu prüfen.

 

Die Beschränkung der Busspur auf einen bestimmten Zeitraum wie beispielsweise 07:00 Uhr bis 09:00 Uhr ist effektiv nicht zielführend und praktikabel. Der Bereich müsste sodann permanent in diesem Zeitraum durch den Fachbereich Recht und Ordnung überwacht werden, was personell nicht zu leisten ist. Es ist nicht auszuschließen, dass Fahrzeuge im Halt- oder Parkverbot vorsätzlich oder fahrlässig abgestellt werden. Sofern Fahrzeuge dort beispielsweise in den Abendstunden rechtmäßig abgestellt werden, besteht die Möglichkeit, dass durch persönliche Umstände die Fahrzeuge nicht bis 07:00 Uhr morgens weggefahren wurden. Dies hätte zur Folge, dass der Bus die vorgesehene Busspur verlassen müsste und somit ein zusätzliches Hindernis für den Verkehr darstellen und zusätzlich Stau verursachen würde. Von einer solchen zeitlichen Einschränkung wird daher seitens der Verwaltung abgesehen.

 

Die Einrichtung einer Bevorrechtigung des ÖPNV in diesem Bereich geht leider mit dem Verlust von öffentlichen Verkehrsflächen einher.

 

Hierbei ist zu betonen, dass aufgrund der gängigen Rechtslage kein Anspruch auf einen Parkplatz im öffentlichen Verkehrsraum besteht. Vielmehr obliegt es dem Anwohner beziehungsweise Grundstückseigentümer für private Parkflächen zu sorgen

oder eventuell Parkflächen anzumieten, soweit dies möglich ist. Eine Erweiterung des bestehenden Parkraumes im öffentlichen Bereich ist aufgrund der vorliegenden Platzverhältnisse leider nicht möglich. Darüber hinaus ist es nach den Verwaltungsvorschriften und der Rechtsprechung zumutbar, einen Fußweg von bis zu 1.000 m selbst innerhalb von Bewohnerparkgebieten zwischen Wohnort und Fahrzeug-Parkplatz zurückzulegen.

 

Auch wenn die Balkantrasse erfreulicherweise von den Radfahrern sehr gut angenommen wird, gibt es auch auf der Rennbaumstraße Bedarf für eine sichere Führung der Radfahrer, die nunmehr durch den Schutzstreifen (kein Radweg) gewährleistet wurde. Ein Tausch des Schutzstreifens zu Gunsten eines Parkstreifens ist aufgrund des zur Verfügung stehenden Querschnittes nicht möglich. Bei der Anlage des Schutzstreifens wurden alle Voraussetzungen erfüllt.

 

Zudem wird die Nichteinhaltung der Geschwindigkeitsbeschränkung durch die Verkehrsteilnehmer angesprochen. Die vor Ort angebrachte Beschilderung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h ist eindeutig und gut zu erkennen. Leider ist im gesamten Stadtgebiet immer wieder festzustellen, dass die angeordnete Höchstgeschwindigkeit nicht eingehalten wird. Dies ist jedoch nicht auf fehlende Maßnahmen seitens der Stadtverwaltung zurückzuführen, sondern liegt im persönlichen Fehlverhalten der Verkehrsteilnehmer.

 

Ein städtisches Messfahrzeug zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung kann nicht an jeder beliebigen Stelle im Stadtgebiet aufgestellt werden. Hierfür bedarf es der Einrichtung einer sogenannten Messstelle zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung.

 

Alle Messstellen, an denen mobile Geschwindigkeitsüberwachungen seitens der Stadtverwaltung durchgeführt werden, durchlaufen vor der jeweiligen Freigabe ein ausgiebiges Prüfverfahren, das unter anderem in Abstimmung mit der örtlichen Polizeibehörde erfolgt. Dies stellt sicher, dass sich alle eingerichteten Messstellen in Bereichen befinden, die mindestens ein Kriterium für eine Gefahrenstelle erfüllen.

 

Im Bereich der Rennbaumstraße war bisher keine Messstelle zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung vorhanden.

 

Um die gefahrenen Geschwindigkeiten und die Verkehrsbelastung zu erfassen, verfügt der Fachbereich Recht und Ordnung über sogenannte Seitenradargeräte, mit denen das Fahrverhalten der Verkehrsteilnehmer ermittelt werden kann. In der Zeit vom 04.04. – 11.04.2019 wurde daher zunächst ein sogenanntes Geschwindigkeitsprofil erstellt. Dieses Profil bestätigte, dass sich ein Großteil der Verkehrsteilnehmer nicht an die Geschwindigkeitsbeschränkung hält, sodass eine Messstelle zur mobilen Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet werden konnte.

 

Diese wird seitdem im Rahmen der personellen Möglichkeiten angefahren. Festgestellte Geschwindigkeitsverstöße können nunmehr im Zuge dieser Überwachungsmaßnahmen konsequent mittels gebührenpflichtiger Verwarnung geahndet werden.