Beschlussentwurf:
Der Rat bestellt nach § 27 GO NRW aus seiner Mitte folgende Personen als stimmberechtigte Mitglieder des Integrationsrates:
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gezeichnet:
Buchhorn
Begründung:
Infolge einer Änderung des § 27 GO sind die Vertreter des Rates, die als stimmberechtigte Mitglieder den gewählten Mitgliedern des Integrationsrates hinzutreten, durch den Rat aus seiner Mitte zu bestellen.
Nicht alle vom Rat mit Beschluss vom 26.10.2009 in den Integrationsrat entsandten Personen erfüllen die Anforderungen des § 27 GO. Die Personen, die in den Integrationsrat entsandt werden sollen, sind aus der Mitte des Rates neu zu bestimmen.