- Verwendung des Jahresüberschusses 2018
- Entlastung der Organe
Beschlussentwurf:
1.
Der Rat beschließt, von dem durch den Verwaltungsrat festgestellten Jahresüberschuss
2018 in Höhe von 2.889.225,93 € einen Teilbetrag in Höhe von 400.000,00 €
unmittelbar der Stadt Leverkusen für gemeinnützige Zwecke nach § 25 Absatz
3 Sparkassengesetz NRW zuzuführen sowie einen Teilbetrag von 2.489.225,93 €
in die Sicherheitsrücklage der Sparkasse Leverkusen einzustellen.
2.
Der Rat beschließt, den Organen der Sparkasse Leverkusen (Verwaltungsrat,
Vorstand) für das Geschäftsjahr 2018 Entlastung zu erteilen.
gezeichnet:
In Vertretung
Märtens
(zugleich in Vertretung des Oberbürgermeisters)
Begründung:
Gesellschaftsrechtliche
Grundlagen:
Der Rheinische Sparkassen- und Giroverband hat den Jahresabschluss der Sparkasse Leverkusen für das Geschäftsjahr 2018 geprüft und den notwendigen uneingeschränkten Bestätigungsvermerk erteilt.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen hat die erforderlichen Beschlüsse in seiner Sitzung vom 19.06.2019 gefasst und gem. § 15 Abs. 2 Buchstabe e) Sparkassengesetz NRW dem Rat der Stadt Leverkusen die Empfehlung ausgesprochen, einen Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 400.000,00 € unmittelbar der Stadt zuzuführen. Der Stadt verbleibt nach Steuern ein Betrag von 336.700 €. Gem. § 25 Abs. 3 Sparkassengesetz NRW wird dieser Betrag für gemeinnützige Zweck verwandt.
Darüber hinaus hat der Verwaltungsrat dem Rat der Stadt Leverkusen empfohlen, den verbleibenden Teilbetrag des Jahresüberschusses in Höhe von 2.489.225,93 € der Sicherheitsrücklage zuzuführen. Die Empfehlung des Verwaltungsrates entspricht nicht der Veranschlagung der Ausschüttung im Haushaltsplan 2019 (s. Schnellübersicht über die finanziellen Auswirkungen).
Wirtschaftliche Ergebnisse/Auswertung:
Die Aufwendungen der Jahre 2017 und 2018 der Sparkasse Leverkusen stellen sich wie folgt dar:
|
2018 |
2017 |
Veränderung Vorjahr |
Personalaufwand |
36.778 T€ |
37.903 T€ |
-1.125 T€ |
Andere
Verwaltungsaufwendungen |
16.834 T€ |
18.017 T€ |
-1.183 T€ |
Abschreibungen |
1.858 T€ |
2.137 T€ |
-279 T€ |
Sonstige
betriebliche Aufwendungen |
2.933 T€ |
5.691 T€ |
-2.758 T€ |
Aufgrund des im Jahr 2017 begonnenen Projektes „Kostenoptimierung“ konnte bei den Personal- und Sachkosten ein Rückgang gegenüber 2017 erreicht werden. Die Reduzierung der anderen Verwaltungsaufwendungen gegenüber dem Vorjahr resultiert im Wesentlichen aus der Umsetzung einer Aufwandsposition in den Provisionsaufwand. Unvermeidliche Kostensteigerungen in einigen Budgetbereichen konnten durch Einsparungen in anderen Bereichen kompensiert werden.
Die Erträge stellen sich im Vergleich zum Vorjahr folgendermaßen dar:
|
2018 |
2017 |
Veränderung Vorjahr |
Zinsüberschuss und laufende
Erträge |
51.925 T€ |
56.196 T€ |
-4.271 T€ |
Provisionsüberschuss |
20.460 T€ |
21.263 T€ |
-803 T€ |
Sonstige betriebliche
Erträge |
6.123 T€ |
6.424 T€ |
-301 T€ |
Ursächlich für den Rückgang bei der Position Zinsüberschuss und laufende Erträge sind die sukzessive auslaufenden Festzinsvereinbarungen im Kundenkreditgeschäft sowie das kaum noch vorhandene Zinssenkungspotenzial bei den Kundeneinlagen sowie Sondereffekte im Zusammenhang mit der Auflösung von Absicherungsgeschäften im Rahmen der Zinsbuchsteuerung.
Ergänzend sei auf Folgendes hingewiesen:
Ratsmitglieder, die selbst dem Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen angehören, haben sowohl bei der Beratung als auch bei der Entscheidung über die Entlastung der Sparkassenorgane gemäß § 31 Abs. 1 i. V. m. § 43 Abs. 2 GO NRW kein Mitwirkungsrecht (Beschlusspunkt 2.). Dies gilt auch für den Oberbürgermeister.
Über die Beschlusspunkte 1. und 2. ist gesondert zu beraten und abzustimmen.
Eine
entsprechende Protokollierung ist notwendig.
Im
abgelaufenen Geschäftsjahr waren der Oberbürgermeister und die folgenden Ratsfrauen
und Ratsherren im Verwaltungsrat der Sparkasse Leverkusen tätig und unterliegen
somit dem o. g. Mitwirkungsverbot:
Oberbürgermeister
Uwe Richrath
Bürgermeisterin
Eva Lux
Rf. Heike
Bunde
Rh. Paul
Hebbel
Rh. Peter
Ippolito
Rh. Rudolf
Müller
Rh. Erhard T.
Schoofs
Rf. Dr. Monika
Ballin-Meyer-Ahrens
Rf. Irmgard v.
Styp-Rekowski
Rh. Sven
Tahiri
Rh. Karl
Schweiger
Rh. Rüdiger
Scholz
Rh. Bernd
Miesen
Rf. Roswitha Arnold
Der Jahresabschluss 2018 wird in der Sitzung des Finanz- und
Rechtsausschusses am 26.08.2019 kurz vorgestellt. Für eventuelle Rückfragen
steht an dem Tag ein Vertreter der Sparkasse zur Verfügung.
Abschließende Hinweise:
Die Abschrift des Beschlusses des Verwaltungsrates vom 19.06.2019, die Bilanz zum 31.12.2018, die Gewinn- und Verlustrechnung 2018, der Lagebericht 2018 sowie der Anhang 2018 sind als Anlagen 1 bis 5 beigefügt.
Schnellübersicht über die finanziellen bzw. bilanziellen Auswirkungen,
die beabsichtigte Bürgerbeteiligung und die Nachhaltigkeit der Vorlage
Ansprechpartner/in / Fachbereich / Telefon:
Frau Hohn / FB 20 / 406 - 2042
(Kurzbeschreibung
der Maßnahme, Angaben zu § 82 GO NRW bzw. zur Einhaltung der für das betreffende
Jahr geltenden Haushaltsverfügung.)
A) Etatisiert unter
Finanzstelle(n) / Produkt(e)/ Produktgruppe(n):
(Etatisierung im laufenden
Haushalt und mittelfristiger Finanzplanung)
Finanzstelle 9700151501/Produkt 151501/Produktgruppe 1515.
Ertrag/Einzahlung aus Gewinnanteilen i. H. v. 600.000,00 €,
Aufwand/Auszahlung für Ertragsteuern i. H. v. 94.950,00 €.
B) Finanzielle
Auswirkungen im Jahr der Umsetzung und in den Folgejahren:
(z. B. Anschaffungskosten/Herstellungskosten,
Personalkosten, Abschreibungen, Zinsen, Sachkosten)
Ertrag aus Gewinnanteilen i. H. v. 400.000,00 €,
Aufwand für Ertragsteuern i. H. v. 63.300,00 €,
Einnahme i. H. v. 336.700 €.
C) Veränderungen in städtischer Bilanz bzw. Ergebnisrechnung /
Fertigung von Veränderungsmitteilungen:
(Veränderungsmitteilungen/Kontierungen
sind erforderlich, wenn Veränderungen im Vermögen und/oder
Bilanz/Ergebnispositionen eintreten/eingetreten sind oder Sonderposten gebildet
werden müssen.)
kontierungsverantwortliche Organisationseinheit(en) und Ansprechpartner/in:
D) Besonderheiten
(ggf. unter Hinweis auf die Begründung zur Vorlage):
(z. B.: Inanspruchnahme aus
Rückstellungen, Refinanzierung über Gebühren, unsichere Zuschusssituation, Genehmigung
der Aufsicht, Überschreitung der Haushaltsansätze, steuerliche Auswirkungen,
Anlagen im Bau, Auswirkungen auf den Gesamtabschluss.)
E) Beabsichtigte
Bürgerbeteiligung (vgl. Vorlage Nr. 2014/0111):
Weitergehende
Bürgerbeteiligung erforderlich |
Stufe
1 Information |
Stufe
2 Konsultation |
Stufe
3 Kooperation |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
Beschreibung und Begründung des Verfahrens: (u.a.
Art, Zeitrahmen, Zielgruppe und Kosten des Bürgerbeteiligungsverfahrens) |
F) Nachhaltigkeit der Maßnahme im Sinne des
Klimaschutzes:
Klimaschutz betroffen |
Nachhaltigkeit |
kurz- bis mittelfristige
Nachhaltigkeit |
langfristige
Nachhaltigkeit |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |
[ja] [nein] |